25.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 196/125


BESCHLUSS (GASP) 2022/1295 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 19. Juli 2022

über die erneute Bestätigung der Genehmigung der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (EUNAVFOR MED IRINI/3/2022)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2020/472 des Rates vom 31. März 2020 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 31. März 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/472 angenommen, mit dem eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) für den Zeitraum bis zum 31. März 2021 eingerichtet und eingeleitet wurde.

(2)

Artikel 8 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/472 sieht vor, dass die Genehmigung der Operation ungeachtet jenes Zeitraums alle vier Monate erneut bestätigt wird und dass das Politische und Sicherheitspolitische Komitee die Operation verlängert, es sei denn, der Einsatz der maritimen Mittel der Operation erzeugt eine Sogwirkung auf die Migration, die durch Nachweise belegt ist, die auf der Grundlage von im Operationsplan festgelegten Kriterien erhoben wurden.

(3)

Am 26. März 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/542 (2) angenommen, mit dem die Operation bis zum 31. März 2023, vorbehaltlich desselben Verfahrens zur erneuten Bestätigung, verlängert wurde.

(4)

Der Befehlshaber der Operation hat monatliche Berichte über die Sogwirkung vorgelegt.

(5)

Die Genehmigung der Operation sollte für den achten viermonatigen Teilzeitraum ihres Mandats erneut bestätigt und die Operation dementsprechend verlängert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Genehmigung der EUNAVFOR MED IRINI wird erneut bestätigt, und die Operation wird für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 30. November 2022 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 19. Juli 2022.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

D. PRONK


(1)   ABl. L 101 vom 1.4.2020, S. 4.

(2)  Beschluss (GASP) 2021/542 des Rates vom 26. März 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/472 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (ABl. L 108 vom 29.3.2021, S. 57).