25.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 196/121


BESCHLUSS (EU) 2022/1293 DES RATES

vom 17. Juni 2022

über den im Namen der Europäischen Union auf der 12. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkt

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO-Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 94/800/EG des Rates (1) geschlossen und ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten.

(2)

Nach den Artikeln IV:1 und IX:1 des WTO-Übereinkommens kann die Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO“) durch Konsens Beschlüsse fassen.

(3)

Auf ihrer 12. Tagung vom 12. bis 17. Juni 2022 könnte die WTO-Ministerkonferenz Beschlüsse fassen über den Entwurf eines Abkommens über Fischereisubventionen, das TRIPS-Übereinkommen sowie hinsichtlich der Befreiung von Nahrungsmittelkäufen des Welternährungsprogramms von Ausfuhrverboten oder -beschränkungen.

(4)

Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union bei der WTO-Ministerkonferenz zu vertretenden Standpunkt festzulegen, soweit angenommene Beschlüsse Rechtswirkung haben könnten.

(5)

Die Verhandlungen über Fischereisubventionen sind Teil der Doha-Entwicklungsagenda und wurden in dem von den Staats- und Regierungschefs im Jahr 2015 vereinbarten Teilziel 6 von Ziel 14 der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung und im WTO-Ministerbeschluss vom 13. Dezember 2017 (WT/MIN(17)/64) als Priorität definiert. Angesichts der Bedeutung dieser Frage für Handel und nachhaltige Entwicklung sowie aufgrund der Tatsache, dass die Union zu den Initiatoren gehört, sollte die Union das vereinbarte Ergebnis unterstützen.

(6)

Die Verhandlungen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums gemäß dem TRIPS-Übereinkommen sind Teil der laufenden Gespräche in der WTO darüber, wie das Handelssystem den weltweiten Zugang zu COVID-19-Impfstofftherapeutika und weiteren grundlegenden Medizingütern verbessern kann. Am 21. Mai 2021 übermittelte eine Reihe von WTO-Mitgliedern dem WTO-Rat für TRIPS eine Mitteilung mit einem überarbeiteten Vorschlag für eine Aussetzung einiger Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens zur Verhinderung, Eindämmung und Behandlung von COVID-19 (IP/C/W/669/Rev.1). Am 4. Juni 2021 übermittelte die Union dem Allgemeinen Rat der WTO eine Mitteilung über dringende handelspolitische Antworten auf die COVID-19-Krise (WT/GC/231) und dem WTO-Rat für TRIPS eine Mitteilung über dringende handelspolitische Antworten auf die COVID-19-Krise im Zusammenhang mit den Rechten des geistigen Eigentums (IP/C/W/680). Am 18. Juni 2021 übermittelte die Union dem WTO-Rat für TRIPS eine Mitteilung mit dem Entwurf für eine Erklärung zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit unter den Umständen einer Pandemie (IP/C/W/681), mit der die Anwendung des im TRIPS-Übereinkommen vorgesehenen Zwangslizenzsystems präzisiert oder erleichtert werden soll, damit es unter den Umständen einer Pandemie so effizient wie möglich angewendet werden kann. Der auf dieser Arbeit basierende Ministerialbeschluss ist Teil eines breit angelegten Pakets, welches die Ministererklärung zur Antwort der WTO auf die COVID-19-Pandemie sowie hinsichtlich der Vorbereitung auf zukünftige Pandemien beinhaltet. Angesichts der Bedeutung dieser Frage sollte die Union das vereinbarte Ergebnis unterstützen.

(7)

Die Verhandlungen über die Befreiung des Welternährungsprogramms der VN von Ausfuhrbeschränkungen haben gezeigt, dass viele WTO-Mitglieder die Verpflichtung unterstützen, keine derartigen Beschränkungen für Ankäufe für humanitäre Zwecke aufzuerlegen. Angesichts des Vorschlags für einen entsprechenden Ministerialbeschluss und angesichts der Tatsache, dass dies ein wichtiger Bestandteil eines auf der 12. Ministerkonferenz anzunehmenden Pakets zur Ernährungssicherheit darstellt, sollte die Union das vereinbarte Ergebnis unterstützen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 12. Tagung der WTO-Ministerkonferenz zu vertreten ist, besteht darin, die Annahme der Entwürfe von WTO-Ministerialbeschlüssen zu folgenden Themen zu unterstützen:

a)

Den Entwurf eines Abkommens über Fischereisubventionen (WT/MIN(22)/W/22),

b)

das TRIPS-Übereinkommen (WT/MIN(22)/W/15/Rev.2) und

c)

die Befreiung von Nahrungsmittelkäufen des Welternährungsprogramms von Ausfuhrverboten oder -beschränkungen (WT/MIN(22)/W/18).

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 17. Juni 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

Z. NEKULA


(1)  Beschluss 94/800/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 über den Abschluss der Übereinkünfte im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) im Namen der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf die in ihre Zuständigkeiten fallenden Bereiche (ABl. L 336 vom 23.12.1994, S. 1).