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20.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 164/4 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/950 DES RATES
vom 20. Juni 2022
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 20. September 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/1693 (1) angenommen. |
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(2) |
In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da’esh) und Al-Qaida sowie mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sollten drei weitere Personen und eine weitere Gruppe in die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 aufgenommen werden. |
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(3) |
Der Beschluss (GASP) 2016/1693 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 20. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
(1) Beschluss (GASP) 2016/1693 des Rates vom 20. September 2016 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/402/GASP (ABl. L 255 vom 21.9.2016, S. 25).
ANHANG
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird wie folgt geändert:
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1. |
Unter der Überschrift „A. In den Artikeln 2 und 3 genannte Personen“ werden folgende Einträge angefügt:
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2. |
Unter der Überschrift „B. In Artikel 3 genannte Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen“ wird folgender Eintrag angefügt:
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