31.5.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 148/50 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/848 DES RATES
vom 30. Mai 2022
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1464 über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 12. Oktober 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1464 (1) angenommen. |
(2) |
Der Beschluss (GASP) 2020/1464 sieht für die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten einen Durchführungszeitraum von 24 Monaten ab dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens vor. |
(3) |
Am 9. Februar 2022 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seiner Funktion als Durchführungsstelle die Union darum ersucht, eine Verlängerung des Zeitraums für die Durchführung des Beschlusses (GASP) 2020/1464 aufgrund der Herausforderungen durch die anhaltende COVID-19-Pandemiekrise auf 36 Monate bis zum 30. November 2023 zu genehmigen. |
(4) |
Das BAFA ersucht außerdem darum, eine zusätzliche Konferenz für Partnerländer mit fortgeschrittenen Ausfuhrkontrollsystemen sowie eine zusätzliche Veranstaltung zur Halbzeitbewertung aufzunehmen. |
(5) |
Die in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2020/1464 genannten Tätigkeiten, einschließlich der beiden durch den vorliegenden Ratsbeschluss hinzugefügten Veranstaltungen, können bis zum 30. November 2023 ohne jeden zusätzlichen Finanzmittelbedarf fortgesetzt werden. |
(6) |
Artikel 5 des Beschlusses (GASP) 2020/1464 sowie die Unterabschnitte 5.2.5, 5.2.6 und Abschnitt 10 des Anhangs des genannten Beschlusses sollten entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss (GASP) 2020/1464 wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 5 erhält folgende Fassung: „Artikel 5 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft, seine Geltungsdauer endet am 30. November 2023.“ |
2. |
Der Anhang wird wie folgt geändert:
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Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 30. Mai 2022.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. COLONNA
(1) Beschluss (GASP) 2020/1464 des Rates vom 12. Oktober 2020 über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen (ABl. L 335 vom 13.10.2020, S. 3).