31.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 148/50


BESCHLUSS (GASP) 2022/848 DES RATES

vom 30. Mai 2022

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1464 über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 12. Oktober 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1464 (1) angenommen.

(2)

Der Beschluss (GASP) 2020/1464 sieht für die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten einen Durchführungszeitraum von 24 Monaten ab dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens vor.

(3)

Am 9. Februar 2022 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seiner Funktion als Durchführungsstelle die Union darum ersucht, eine Verlängerung des Zeitraums für die Durchführung des Beschlusses (GASP) 2020/1464 aufgrund der Herausforderungen durch die anhaltende COVID-19-Pandemiekrise auf 36 Monate bis zum 30. November 2023 zu genehmigen.

(4)

Das BAFA ersucht außerdem darum, eine zusätzliche Konferenz für Partnerländer mit fortgeschrittenen Ausfuhrkontrollsystemen sowie eine zusätzliche Veranstaltung zur Halbzeitbewertung aufzunehmen.

(5)

Die in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2020/1464 genannten Tätigkeiten, einschließlich der beiden durch den vorliegenden Ratsbeschluss hinzugefügten Veranstaltungen, können bis zum 30. November 2023 ohne jeden zusätzlichen Finanzmittelbedarf fortgesetzt werden.

(6)

Artikel 5 des Beschlusses (GASP) 2020/1464 sowie die Unterabschnitte 5.2.5, 5.2.6 und Abschnitt 10 des Anhangs des genannten Beschlusses sollten entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2020/1464 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 5 erhält folgende Fassung:

„Artikel 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft, seine Geltungsdauer endet am 30. November 2023.“

2.

Der Anhang wird wie folgt geändert:

a)

Der Wortlaut von Unterabschnitt 5.2.5 erhält folgende Fassung:

„5.2.5

Konferenzen für Partnerländer mit fortgeschrittenen Ausfuhrkontrollsystemen

Das Projekt umfasst zwei in Brüssel stattfindende, höchstens zweitägige Konferenzen. Diese bieten jeweils ein Forum für weiterführende Diskussionen zwischen Experten der Union und hochrangigen Vertretern (aus der Politik sowie von den für Ausfuhrgenehmigungen und für die Durchsetzung von Ausfuhrkontrollen zuständigen Stellen) der begünstigten Länder, die über fortgeschrittene Ausfuhrkontrollsysteme verfügen.

Jede Konferenz wird den teilnehmenden begünstigten Ländern Gelegenheit bieten,

a)

über die jüngsten Entwicklungen im Bereich des Waffenhandels (z. B. die aktuellen Beschaffungskanäle, die Auswirkungen neuer Technologien sowie sicherheitspolitisch relevante Probleme wie hybride Bedrohungen) informiert zu werden und

b)

darüber zu beraten und sich darüber auszutauschen, wie die jüngsten Änderungen und Verbesserungen im Bereich der Kontrolle des Waffenhandels als Teil ihrer eigenen nationalen Ausfuhrkontrollsysteme umgesetzt werden können.“

b)

Der Wortlaut von Unterabschnitt 5.2.6 erhält folgende Fassung:

„5.2.6

Bewertungsveranstaltungen

Um eine Bewertung und Überprüfung der Wirkung der im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten Maßnahmen vorzunehmen, werden drei Bewertungsveranstaltungen (zwei Halbzeitbewertungen und eine Abschlussbewertung) in Brüssel — vorzugsweise im Anschluss an eine ordentliche Sitzung der Gruppe ‚Ausfuhr konventioneller Waffen‘ — durchgeführt.

Die beiden Halbzeitbewertungen werden im Rahmen von Workshops vorgenommen, an denen Vertreter der Mitgliedstaaten teilnehmen. Die Workshops können bis zu einem Tag dauern.

Die Abschlussbewertung wird im Rahmen einer Veranstaltung in Brüssel vorgenommen, an der Vertreter der begünstigten Länder und der Mitgliedstaaten teilnehmen. Maximal zwei Vertreter (geeignete Regierungsbeamte) jedes begünstigten Landes werden zur Abschlussbewertung eingeladen.“

c)

Der Wortlaut von Abschnitt 10 erhält folgende Fassung:

„10.

Laufzeit

Das Projekt endet am 30. November 2023.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. Mai 2022.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. COLONNA


(1)  Beschluss (GASP) 2020/1464 des Rates vom 12. Oktober 2020 über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen (ABl. L 335 vom 13.10.2020, S. 3).