25.5.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 146/11 |
BESCHLUSS (EU) 2022/816 DES RATES
vom 23. Mai 2022
zur Ernennung eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),
auf Vorschlag der italienischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. |
(2) |
Am 10. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/2157 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (2) angenommen. |
(3) |
Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Frau Daniela BALLICO zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
(4) |
Die italienische Regierung hat Frau Luisa PIACENTINI, Vertreterin einer lokalen Gebietskörperschaft, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat, Consigliere comunale del Comune di Marano Equo (RM) (Mitglied des Gemeinderats von Marano Equo (RM)), als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Frau Luisa PIACENTINI, Vertreterin einer lokalen Gebietskörperschaft, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehat, Consigliere comunale del Comune di Marano Equo (RM) (Mitglied des Gemeinderats von Marano Equo (RM)), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. Mai 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. BEK
(1) ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.
(2) Beschluss (EU) 2019/2157 des Rates vom 10. Dezember 2019 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 78).