20.5.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 141/51 |
BESCHLUSS (EU) 2022/794 DES RATES
vom 16. Mai 2022
zur Ernennung eines von der Republik Estland vorgeschlagenen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 302,
gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/853 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),
auf Vorschlag der estnischen Regierung,
nach Anhörung der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 300 Absatz 2 des Vertrags setzt sich der Wirtschafts- und Sozialausschuss zusammen aus Vertretern der Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie anderen Vertretern der Zivilgesellschaft, insbesondere aus dem sozialen und wirtschaftlichen, dem staatsbürgerlichen, dem beruflichen und dem kulturellen Bereich. |
(2) |
Am 2. Oktober 2020 hat der Rat den Beschluss (EU) 2020/1392 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 angenommen. |
(3) |
Infolge des Todes von Frau Aija MAASIKAS ist der Sitz eines Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses frei geworden. |
(4) |
Die estnische Regierung hat Frau Kaia VASK, peasekretär, jurist, Eesti Meremeeste Sõltumatu Ametiühing (Generalsekretärin und Rechtsberaterin der Unabhängigen Union der estnischen Seeleute) als Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 20. September 2025, vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Frau Kaia VASK, peasekretär, jurist, Eesti Meremeeste Sõltumatu Ametiühing (Generalsekretärin und Rechtsberaterin der Unabhängigen Union der estnischen Seeleute) wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 20. September 2025, zum Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 16. Mai 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
(1) ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 15.
(2) Beschluss (EU) 2020/1392 des Rates vom 2. Oktober 2020 zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 und zur Aufhebung und Ersetzung des am 18. September 2020 erlassenen Beschlusses des Rates zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 (ABl. L 322 vom 5.10.2020, S. 1).