17.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 138/16


BESCHLUSS (GASP) 2022/754 DES RATES

vom 16. Mai 2022

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 17. Mai 2019 den Beschluss (GASP) 2019/797 (1) angenommen.

(2)

Der Beschluss (GASP) 2019/797 gilt bis zum 18. Mai 2022. Nach einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollte dessen Gültigkeit bis zum 18. Mai 2025 und die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 18. Mai 2023 verlängert werden.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2019/797 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 10 des Beschlusses (GASP) 2019/797 erhält folgende Fassung:

„Artikel 10

Dieser Beschluss gilt bis zum 18. Mai 2025 und wird fortlaufend überprüft. Die in den Artikeln 4 und 5 genannten Maßnahmen gelten für die im Anhang aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 18. Mai 2023.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. Mai 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Beschluss (GASP) 2019/797 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen (ABl. L 129 I vom 17.5.2019, S. 13).