13.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 158/65 |
Berichtigung des Beschlusses (GASP) 2022/660 des Rates vom 21. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
( Amtsblatt der Europäischen Union L 120 vom 21. April 2022 )
Seite 12, Anhang, Tabelle, Eintrag 234:
Anstatt:
„Er ist Geldgeber und inoffizieller Leiter der Wagner-Gruppe, einer in Russland ansässigen militärischen Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, und verantwortlich für die Entsendung von Söldnern der Wagner-Gruppe in die Ukraine.“
muss es heißen:
„Er ist Geldgeber und inoffizieller Leiter der Wagner-Gruppe, einer in Russland ansässigen militärischen Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die für die Entsendung von Söldnern der Wagner-Gruppe in die Ukraine verantwortlich ist.“