31.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 103/12


BESCHLUSS (GASP) 2022/513 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 29. März 2022

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/1748 (EUNAVFOR MED IRINI/2/2022)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2020/472 des Rates vom 31. März 2020 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 31. März 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/472 angenommen, mit dem eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) unter der Leitung von Konteradmiral Fabio AGOSTINI als Befehlshaber der EU-Operation eingerichtet und eingeleitet wurde.

(2)

Gemäß dem Beschluss (GASP) 2020/472 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung Befehlshabers der EUNAVFOR MED IRINI zu fassen.

(3)

Am 28. September 2021 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2021/1748 (2) angenommen, mit dem Flottillenadmiral Michail MAGKOS zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der EUNAVFOR MED IRINI ernannt wurde.

(4)

Am 14. März 2022 haben die Militärbehörden Italiens vorgeschlagen, Kapitän zur See Fabrizio RUTTERI mit Wirkung vom 1. April 2022 als Nachfolger von Flottillenadmiral Michail MAGKOS zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der EUNAVFOR MED IRINI zu ernennen. Diese Behörden haben mitgeteilt, dass Kapitän Fabrizio RUTTERI nach seiner Ernennung zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zum Konteradmiral befördert wird.

(5)

Am 16. März 2022 hat der EU-Militärausschuss die Empfehlung der italienischen Militärbehörden unterstützt.

(6)

Es sollte ein Beschluss zur Ernennung von Konteradmiral Fabrizio RUTTERI gefasst werden.

(7)

Der Beschluss (GASP) 2021/1748 sollte aufgehoben werden.

(8)

Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Konteradmiral Fabrizio RUTTERI wird für die Zeit ab dem 1. April 2022 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2021/1748 (EUNAVFOR MED IRINI 4/2021) wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. April 2022.

Geschehen zu Brüssel am 29. März 2022.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

D. PRONK


(1)   ABl. L 101 vom 1.4.2020, S. 4.

(2)  Beschluss (GASP) 2021/1748 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 28. September 2021 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/561 (EUNAVFOR MED IRINI/4/2021) (ABl. L 350 vom 4.10.2021, S. 7).