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30.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 102/33 |
BESCHLUSS (EU) 2022/507 DER KOMMISSION
vom 29. März 2022
zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere auf Artikel 4,
gestützt auf die Mitteilung Irlands, dass es die Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (1) anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht.
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit Schreiben vom 7. Februar 2022 teilte Irland gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 21 förmlich seinen Wunsch mit, die Verordnung (EU) 2021/1147 anzunehmen und durch diese gebunden zu sein. |
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(2) |
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/1147 ist an keine Bedingungen geknüpft. |
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(3) |
Gemäß dem Verfahren nach Artikel 331 Absatz 1 des Vertrags sollte die Kommission daher die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/1147 bestätigen. |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/1147 wird bestätigt.
(2) Die Verordnung (EU) 2021/1147 wird gemäß dem vorliegenden Beschluss ab dem 7. Februar 2022 auf Irland angewandt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 29. März 2022
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN