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5.10.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 258/141 |
BESCHLUSS (EU) 2022/1709 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 4. Mai 2022
über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020, Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 (1), |
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unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 (COM(2020) 381 — C9-0266/2021) (2), |
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unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Datenschutzbeauftragten an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2020 durchgeführten internen Prüfungen, |
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unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 zusammen mit den Antworten der Organe (3), |
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unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4), |
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gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (5), insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262, |
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gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0086/2022), |
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1. |
erteilt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Datenschutzbeauftragten für das Haushaltsjahr 2020; |
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2. |
legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder; |
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3. |
beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, der Europäischen Bürgerbeauftragen und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Die Präsidentin
Roberta METSOLA
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(2) ABl. C 436 vom 28.10.2021, S. 1.
(3) ABl. C 430 vom 25.10.2021, S. 7.