18.11.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 410/197


Berichtigung der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

( Amtsblatt der Europäischen Union L 57 vom 18. Februar 2021 )

Seite 62, Anhang V Nummer 3 Absatz 1 nach Buchstabe c:

Anstatt:

„Für die Durchführung dieses Unterabsatzes gelten folgende Formeln:

für Buchstabe a: Wenn Ci ≥ MFCi, so erhält Mitgliedstaat i MFCi

für Buchstabe b: Wenn Ci ≥ MFCi, so erhält Mitgliedstaat i Ci

Dabei ist

der betreffende Mitgliedstaat,

MFC der maximale Betrag des finanziellen Beitrags für den betreffenden Mitgliedstaat und

C der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans.“

muss es heißen:

„Für die Durchführung dieses Absatzes gelten folgende Formeln:

für Buchstabe a: Wenn Ci ≥ MFCi, so erhält Mitgliedstaat i MFCi

für Buchstabe b: Wenn Ci < MFCi, so erhält Mitgliedstaat i Ci

Dabei ist

i der betreffende Mitgliedstaat,

MFC der maximale Betrag des finanziellen Beitrags für den betreffenden Mitgliedstaat und

C der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans.“