|
24.11.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 419/14 |
LEITLINIE (EU) 2021/2041 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 11. November 2021
zur Änderung der Leitlinie (EU) 2016/2249 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2021/51)
DER EZB-RAT —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf die Artikel 12.1, 14.3 und 26.4,
gestützt auf die Mitwirkung des Erweiterten Rates der Europäischen Zentralbank gemäß Artikel 46.2 zweiter und dritter Gedankenstrich der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Die Leitlinie (EU) 2016/2249 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/34) (1) legt die Vorschriften für die Standardisierung der Rechnungslegung und des Berichtswesens für die Geschäfte der nationalen Zentralbanken (NZBen) der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, fest. |
|
(2) |
In Bezug auf die Erfassung von Transaktionen nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise und auf Grundlage des Zahlungszeitpunkts/Abwicklungstags ist es notwendig klarzustellen, dass der bei Fälligkeit zahlbare Indexierungsbetrag Teil des Buchwerts indexgebundener Schuldverschreibungen am Quartalsende sein sollte. |
|
(3) |
Zusätzliche technische Änderungen des Anhangs IV sind aus den folgenden Gründen erforderlich: a) zur Gewährleistung der Kohärenz innerhalb des Eurosystems in Bezug auf das Berichtswesen zu Guthaben bei internationalen Organisationen und von diesen begebenen Wertpapieren; b) zur Ermöglichung der Klassifizierung ausgefallener Wertpapiere in der Position "Sonstiges" auf der Aktivseite der Bilanz und c) zur Klarstellung der Klassifizierung von Mitteln und Konten von Kredit- und Finanzinstituten auf der Passivseite der Bilanz. |
|
(4) |
Die Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE LEITLINIE ERLASSEN:
Artikel 1
Änderungen
Die Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) wird wie folgt geändert:
|
1. |
Artikel 5 Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Mit Ausnahme der bilanztechnischen Anpassungen zum Quartals- und Jahresende und mit Ausnahme der Positionen „Sonstige Vermögenswerte“ und „Sonstige Verbindlichkeiten“ werden für alle Bilanzpositionen die für die Berichtszwecke des Eurosystems erforderlichen Tagesausweisdaten auf Basis der Zahlungsströme gemeldet. Am Quartals- und am Jahresende hat der Buchwert der Wertpapiere auch die Abschreibung und alle Indexierungsbeträge, welche bei Fälligkeit als Teil des Kapitalbetrags indexgebundener Schuldverschreibungen zahlbar sind zu enthalten.“ |
|
2. |
Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Leitlinie. |
Artikel 2
Wirksamwerden und Umsetzung
1. Diese Leitlinie wird am Tag ihrer Bekanntgabe an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, wirksam.
2. Die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben diese Leitlinie ab dem 31. Dezember 2021 zu erfüllen.
Artikel 3
Adressaten
Diese Leitlinie ist an alle Zentralbanken des Eurosystems gerichtet.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 11. November 2021.
Für den EZB-Rat
Die Präsidentin der EZB
Christine LAGARDE
(1) Leitlinie (EU) 2016/2249 der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2016/34) (ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 37).
ANHANG
Anhang IV der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) erhält folgende Fassung:
„ANHANG IV
GLIEDERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BILANZ (1)
AKTIVA
|
Inhalt der Bilanzposition |
Bewertungsprinzip |
Bewertungsgebot bzw. -wahlrecht (3) |
|||||||||||||
|
1 |
1 |
Gold und Goldforderungen |
Physisches Gold, d. h. Barren, Münzen, Platten, Klumpen auf Lager oder auf dem Transportweg zwischen Lagern. Nicht physisch vorhandenes Gold, wie beispielsweise Goldsichtkonten (nicht zugewiesene Konten), Termineinlagen und Goldforderungen aus folgenden Transaktionen: a) Upgrading- oder Downgrading-Transaktionen und b) nicht taggleich abgewickelte Goldlagerstellen- und Goldgehaltswaps |
Marktwert |
Verpflichtend |
||||||||||
|
2 |
2 |
Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
Forderungen in Fremdwährung gegen Geschäftspartner mit Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets, einschließlich nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörender Zentralbanken |
|
|
||||||||||
|
2.1 |
2.1 |
Forderungen gegen den Internationalen Währungsfonds (IWF) |
|
|
Verpflichtend |
||||||||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||||||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||||||||
|
2.2 |
2.2 |
Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige ausländische Vermögenswerte |
|
|
Verpflichtend |
||||||||||
|
|
|
|||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||||||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||||||||
|
3 |
3 |
Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige des Euro-Währungsgebiets |
|
|
|
||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||||||||
|
4 |
4 |
Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
|
|
|
||||||||||
|
4.1 |
4.1 |
Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite |
|
|
Verpflichtend |
||||||||||
|
|
|
|||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||||||||
|
4.2 |
4.2 |
Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des Wechselkursmechanismus (WKM) II |
Kreditgewährung zu den Bedingungen des WKM II |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||||||||
|
5 |
5 |
Kreditgewährung an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften in Euro |
Positionen 5.1. bis 5.5: Transaktionen im Sinne der jeweiligen geldpolitischen Instrumente, die in der Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/60) aufgeführt sind (4) |
|
|
||||||||||
|
5.1 |
5.1 |
Hauptrefinanzierungsgeschäfte |
Regelmäßige befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit wöchentlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von einer Woche |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
Verpflichtend |
||||||||||
|
5.2 |
5.2 |
Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte |
Regelmäßige befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität, in der Regel mit monatlicher Frequenz und mit einer längeren Laufzeit als die Hauptrefinanzierungsgeschäfte |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
Verpflichtend |
||||||||||
|
5.3 |
5.3 |
Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen |
Befristete Transaktionen, ausgeführt als Ad-hoc-Geschäfte zu Feinsteuerungszwecken |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
Verpflichtend |
||||||||||
|
5.4 |
5.4 |
Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen |
Befristete Transaktionen zur Anpassung der strukturellen Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
Verpflichtend |
||||||||||
|
5.5 |
5.5 |
Spitzenrefinanzierungsfazilität |
Bereitstellung von Liquidität über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz gegen Beleihung refinanzierungsfähiger Vermögenswerte (ständige Fazilität) |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
Verpflichtend |
||||||||||
|
5.6 |
5.6 |
Kredite im Zusammenhang mit Margenausgleich |
Aufstockung von Krediten an Kreditinstitute, die sich aus Wertsteigerungen der Vermögenswerte ergibt, die zur Besicherung sonstiger, diesen Kreditinstituten gewährten Krediten hinterlegt werden |
Nennwert oder Anschaffungskosten |
Verpflichtend |
||||||||||
|
6 |
6 |
Sonstige Forderungen in Euro gegen Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet |
Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte im Zusammenhang mit der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“ eingestellten Wertpapierportfolios, einschließlich Transaktionen, die aus der Konversion alter Währungsreserven des Euro-Währungsgebiets resultieren, und sonstiger Forderungen. Korrespondenzkonten bei Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Sonstige Forderungen und Geschäfte, die nicht im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften des Eurosystems stehen, einschließlich der Notfallliquiditätshilfe, in Form besicherter Kredite. Forderungen aus geldpolitischen Geschäften einer NZB vor ihrem Betritt zum Eurosystem |
Nennwert oder Anschaffungskosten |
Verpflichtend |
||||||||||
|
7 |
7 |
Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet |
|
|
|
||||||||||
|
7.1 |
7.1 |
Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere |
Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere (einschließlich zu geldpolitischen Zwecken erworbener Wertpapiere, die von supranationalen oder internationalen Organisationen oder multilateralen Entwicklungsbanken begeben werden, unabhängig von deren Sitz). Für Feinsteuerungsmaßnahmen erworbene Schuldverschreibungen der EZB |
|
Verpflichtend |
||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
7.2 |
7.2 |
Sonstige Wertpapiere |
Wertpapiere mit Ausnahme von Wertpapieren der Aktivpositionen 7.1 „Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere“ und 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“; Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, endgültig erworbene Geldmarktpapiere in Euro (einschließlich vor Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) begebener staatlicher Wertpapiere) Aktien und Investmentfonds |
|
Verpflichtend |
||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
Verpflichtend |
||||||||||||||
|
8 |
8 |
Forderungen in Euro gegen öffentliche Haushalte |
Vor Beginn der WWU begründete Forderungen gegen den öffentlichen Sektor (nicht marktgängige Wertpapiere, Kredite) |
Einlagen/Kredite zum Nennwert, nicht marktgängige Wertpapiere zu Anschaffungskosten |
Verpflichtend |
||||||||||
|
- |
9 |
Intra-Eurosystem-Forderungen (+) |
|
|
|
||||||||||
|
- |
9.1 |
Beteiligung an der EZB (+) |
Nur NZB-Bilanzposition Kapitalanteil jeder NZB an der EZB gemäß dem Vertrag und der jeweilige Kapitalschlüssel und Beitrag gemäß Artikel 48.2 der ESZB-Satzung |
Anschaffungskosten |
Verpflichtend |
||||||||||
|
- |
9.2 |
Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven (+) |
Nur NZB-Bilanzposition Forderungen in Euro gegen die EZB aus der Einbringung von Währungsreserven (Anfangsquote und Nachschuss) gemäß Artikel 30 der ESZB-Satzung |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||||||||
|
- |
9.3 |
Forderungen im Zusammenhang mit der Emission von EZB-Schuldverschreibungen (+) |
Nur EZB-Bilanzposition Forderungen innerhalb des Eurosystems gegenüber NZBen, die sich aus der Emission von EZB-Schuldverschreibungen ergeben |
Anschaffungskosten |
Verpflichtend |
||||||||||
|
- |
9.4 |
Nettoforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems (+) (*1) |
Für die NZBen: Nettoforderung aufgrund der Anwendung des Banknoten-Verteilungsschlüssels, d. h. einschließlich der Intra-Eurosystem-Salden im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB, des Kompensationsbetrags und des Buchungspostens zu dessen Saldierung gemäß dem Beschluss (EU) 2016/2248 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/36) (5) Für die EZB: Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB gemäß dem Beschluss EZB/2010/29 |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||||||||
|
- |
9.5 |
Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto) (+) |
Nettoposition der folgenden Unterpositionen: |
|
|
||||||||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||||||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||||||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||||||||
|
9 |
10 |
Schwebende Verrechnungen |
Saldi von Abrechnungskonten (Forderungen) einschließlich Floats im Zusammenhang mit im Einzug befindlichen Schecks |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||||||||
|
9 |
11 |
Sonstige Vermögenswerte |
|
|
|
||||||||||
|
9 |
11.1 |
Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets |
Euro-Münzen, sofern eine NZB nicht gesetzliche Ausgeberin ist |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||||||||
|
9 |
11.2 |
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte |
Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, einschließlich EDV-Ausstattung, Software |
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung |
Empfohlen |
||||||||||
|
|
Abschreibungsdauer:
Aktivierungsuntergrenze (keine Aktivierung von Anlagegütern unter 10 000 EUR exklusive Umsatzsteuer) |
|
|||||||||||||
|
9 |
11.3 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
|
|
Empfohlen |
||||||||||
|
Empfohlen |
||||||||||||||
|
Empfohlen |
||||||||||||||
|
Empfohlen |
||||||||||||||
|
Empfohlen |
||||||||||||||
|
Empfohlen |
||||||||||||||
|
Empfohlen |
||||||||||||||
|
Empfohlen |
||||||||||||||
|
9 |
11.4 |
Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften |
Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps (es sei denn, die täglichen Nachschussleistungen sind anzuwenden), Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag |
Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs |
Verpflichtend |
||||||||||
|
9 |
11.5 |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
Noch nicht fällige Einnahmen, die der Berichtsperiode als Ertrag zuzurechnen sind. Vorauszahlungen und gezahlte Stückzinsen, d. h. beim Kauf eines Wertpapiers erworbener Anspruch auf aufgelaufene Zinsen |
Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs |
Verpflichtend |
||||||||||
|
9 |
11.6 |
Sonstiges |
|
|
Empfohlen |
||||||||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||||||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||||||||
|
|
Empfohlen |
|||||||||||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||||||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||||||||
|
- |
12 |
Bilanzverlust |
|
Nennwert |
Verpflichtend |
||||||||||
PASSIVA
|
Inhalt der Bilanzposition |
Bewertungsprinzip |
Bewertungsgebot bzw. -wahlrecht (8) |
|||||||
|
1 |
1 |
Banknotenumlauf (*2) |
|
|
Verpflichtend |
||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||
|
2 |
2 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften in Euro |
Positionen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.5: Einlagen in Euro gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) |
|
|
||||
|
2.1 |
2.1 |
Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben) |
Euro-Konten von Kreditinstituten, die im Verzeichnis der Finanzinstitute aufgeführt sind und gemäß der ESZB-Satzung den Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen, mit Ausnahme von Kreditinstituten, die von der Mindestreservepflicht befreit sind. Diese Position enthält in erster Linie Konten für Mindestreserveguthaben, nicht jedoch Mittel von Kreditinstituten, die nicht frei verfügbar sind |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||
|
2.2 |
2.2 |
Einlagefazilität |
Hereinnahme von Einlagen über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz (ständige Fazilität) |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||
|
2.3 |
2.3 |
Termineinlagen |
Hereinnahme von Einlagen zum Zweck der Liquiditätsabsorption aufgrund von Feinsteuerungsoperationen |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||
|
2.4 |
2.4 |
Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen |
Geldpolitische Transaktionen zum Zweck der Liquiditätsabsorption |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
Verpflichtend |
||||
|
2.5 |
2.5 |
Einlagen aus Margenausgleich |
Einlagen von Kreditinstituten zur Abdeckung eines Wertverlusts von Vermögenswerten, die für Kredite an diese Kreditinstitute hinterlegt werden |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||
|
3 |
3 |
Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet |
Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“ eingestellten Wertpapier-Portfolios. Sonstige Geschäfte, die keinen Bezug zu den geldpolitischen Geschäften des Eurosystems haben. Mittel von Kreditinstituten, die nicht frei verfügbar sind, und Konten von Kreditinstituten, die von der Mindestreservepflicht befreit sind. Verbindlichkeiten/Einlagen aus geldpolitischen Geschäften einer Zentralbank vor ihrem Beitritt zum Eurosystem |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
Verpflichtend |
||||
|
4 |
4 |
Begebene Schuldverschreibungen |
Nur EZB-Bilanzposition – für NZBen eine vorübergehende Bilanzposition Schuldverschreibungen gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60). Zum Zweck der Liquiditätsabsorption begebene Diskontpapiere |
Anschaffungskosten. Etwaige Disagiobeträge werden abgeschrieben |
Verpflichtend |
||||
|
5 |
5 |
Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet |
|
|
|
||||
|
5.1 |
5.1 |
Öffentliche Haushalte |
Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||
|
5.2 |
5.2 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
Girokonten von Mitarbeitern, Unternehmen und Kunden einschließlich Finanzinstituten, die nicht der Mindestreservepflicht unterliegen (vgl. Passivposition 2.1 „Girokonten“); Repo-Geschäfte mit Finanzinstituten mit Ausnahme von Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren mit Ausnahme der unter der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ eingestellten Wertpapiere; Termineinlagen, Sichteinlagen |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||
|
6 |
6 |
Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen, einschließlich Konten für Zahlungsverkehrszwecke und zur Reservehaltung. Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren in Euro. Guthaben von TARGET2-Konten von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
Verpflichtend |
||||
|
7 |
7 |
Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets |
Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold |
Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs |
Verpflichtend |
||||
|
8 |
8 |
Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
|
|
|
||||
|
8.1 |
8.1 |
Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten |
Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold |
Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs |
Verpflichtend |
||||
|
8.2 |
8.2 |
Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II |
Kreditaufnahmen zu den Bedingungen des WKM II |
Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs |
Verpflichtend |
||||
|
9 |
9 |
Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte |
Auf Sonderziehungsrechte lautende Position, die den Betrag der dem jeweiligen Land/der jeweiligen NZB ursprünglich zugeteilten SZR enthält |
Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs |
Verpflichtend |
||||
|
- |
10 |
Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (+) |
|
|
|
||||
|
- |
10.1 |
Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven (+) |
Nur EZB-Bilanzposition in Euro |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||
|
- |
10.2 |
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Emission von EZB-Schuldverschreibungen (+) |
Nur NZB-Bilanzposition Verbindlichkeit innerhalb des Eurosystems gegenüber der EZB, die sich aus der Emission von EZB-Schuldverschreibungen ergibt |
Anschaffungskosten |
Verpflichtend |
||||
|
- |
10.3 |
Nettoverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems (+) (*2) |
Nur NZB-Bilanzposition Für die NZBen: Nettoverbindlichkeit aufgrund der Anwendung des Banknoten-Verteilungsschlüssels, d. h. einschließlich der Intra-Eurosystem-Salden im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB, des Kompensationsbetrags und des Buchungspostens zu dessen Saldierung gemäß dem Beschluss (EU) 2016/2248 (EZB/2016/36) |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||
|
- |
10.4 |
Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto) (+) |
Nettoposition der folgenden Unterpositionen: |
|
|
||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||
|
10 |
11 |
Schwebende Verrechnungen |
Saldi von Abrechnungskonten (Forderungen) einschließlich Floats im Zusammenhang mit Giroüberweisungen |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||
|
10 |
12 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
|
|
|
||||
|
10 |
12.1 |
Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften |
Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps (es sei denn, die täglichen Nachschussleistungen sind anzuwenden), Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag |
Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs |
Verpflichtend |
||||
|
10 |
12.2 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
Noch nicht fällige Ausgaben, die der Berichtsperiode als Aufwand zuzurechnen sind. Einnahmen in der Berichtsperiode, die zukünftigen Perioden zuzurechnen sind |
Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs |
Verpflichtend |
||||
|
10 |
12.3 |
Sonstiges |
|
|
Empfohlen |
||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||
|
|
Empfohlen |
|||||||
|
10 |
13 |
Rückstellungen |
|
|
Empfohlen |
||||
|
|
Verpflichtend |
|||||||
|
11 |
14 |
Ausgleichsposten aus Neubewertung |
Ausgleichsposten aus Neubewertung im Zusammenhang mit Preisänderungen für Gold, für alle Arten von Wertpapieren in Euro oder in Fremdwährung sowie für Optionen; unterschiedliche Marktbewertungen bei Zinsderivaten; Ausgleichsposten aus Neubewertung im Zusammenhang mit Wechselkursschwankungen für alle gehaltenen Nettowährungspositionen einschließlich Devisenswaps/-termingeschäften und SZR. Die an die EZB gemäß Artikel 48.2 der ESZB-Satzung geleisteten Beiträge der NZBen werden mit den entsprechenden, in der Aktivposition 9.1 „Beteiligung an der EZB“ ausgewiesenen Beträgen konsolidiert (+) |
Neubewertungsdifferenz zwischen den Durchschnittskosten und dem Marktwert, bei Fremdwährungspositionen umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs |
Verpflichtend |
||||
|
12 |
15 |
Kapital und Rücklagen |
|
|
|
||||
|
12 |
15.1 |
Kapital |
Eingezahltes Kapital — das Eigenkapital der EZB wird mit den Kapitalanteilen der NZBen konsolidiert |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||
|
12 |
15.2 |
Rücklagen |
Gesetzliche Rücklagen und sonstige Rücklagen. Einbehaltene Gewinne Die an die EZB gemäß Artikel 48.2 der ESZB-Satzung geleisteten Beiträge der NZBen werden mit den entsprechenden, in der Aktivposition 9.1 „Beteiligung an der EZB“ ausgewiesenen Beträgen konsolidiert (+) |
Nennwert |
Verpflichtend |
||||
|
10 |
16 |
Bilanzgewinn |
|
Nennwert |
Verpflichtend |
||||
(*1) Zu harmonisierende Positionen.
(1) Im Hinblick auf die Bekanntgabe der in Umlauf befindlichen Euro-Banknoten, der Verzinsung von Netto-Intra-Eurosystem-Forderungen und -Verbindlichkeiten, die sich aus der Verteilung von Euro-Banknoten im Eurosystem ergeben, und der monetären Einkünfte sollte eine Harmonisierung in den veröffentlichten Jahresabschlüssen der NZBen erfolgen. Die zu harmonisierenden Positionen sind in den Anhängen IV, VIII und IX durch ein Sternchen gekennzeichnet.
(2) Die Nummern in der ersten Spalte beziehen sich auf die in den Anhängen V, VI und VII genannten Ausweisformate (Wochenausweis und konsolidierte Jahresbilanz des Eurosystems). Die Nummern in der zweiten Spalte beziehen sich auf das in Anhang VIII genannte Ausweisformat (Jahresbilanz einer Zentralbank). Die mit einem „(+)“ gekennzeichneten Positionen werden im Wochenausweis des Eurosystems konsolidiert.
(3) Die in diesem Anhang angeführten Gliederungs- und Bewertungsvorschriften gelten als verbindlich sowohl für Ausweise der EZB als auch für sämtliche für die Zwecke des Eurosystems von den NZBen in ihren Ausweisen aufgeführten Aktiva und Passiva, sofern diese Aktiva und Passiva für die Geschäfte des Eurosystems wesentlich sind.
(4) Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2014 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2014/60) (ABl. L 91 vom 2.4.2015, S. 3).
(5) Beschluss (EU) 2016/2248 der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2016/36) (ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 26).
(6) Mit Ausnahme der Aktivposition 7.1 beruht die Zuordnung der Guthaben zu den Bilanzpositionen, die sich auf Gebietsansässigkeit und/oder Wirtschaftszweig beziehen, auf der Klassifikation für statistische Zwecke.
(*2) Zu harmonisierende Positionen. Siehe Erwägungsgrund 5.
(7) Die Nummern in der ersten Spalte beziehen sich auf die in den Anhängen V, VI und VII genannten Ausweisformate (Wochenausweis und konsolidierte Jahresbilanz des Eurosystems). Die Nummern in der zweiten Spalte beziehen sich auf das in Anhang VIII genannte Ausweisformat (Jahresbilanz einer Zentralbank). Die mit einem „+)“ gekennzeichneten Positionen werden im Wochenausweis des Eurosystems konsolidiert.
(8) Die in diesem Anhang angeführten Gliederungs- und Bewertungsvorschriften gelten als verbindlich sowohl für Ausweise der EZB als auch für sämtliche für die Zwecke des Eurosystems von den NZBen in ihren Ausweisen aufgeführten Aktiva und Passiva, sofern diese Aktiva und Passiva für die Geschäfte des Eurosystems wesentlich sind.
(9) Die Zuordnung der Guthaben zu den Bilanzpositionen, die sich auf Gebietsansässigkeit und/oder Wirtschaftssektor beziehen, beruht auf der Klassifikation für statistische Zwecke.