7.12.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 436/46 |
BESCHLUSS (GASP) 2021/2161 DES RATES
vom 6. Dezember 2021
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 19. November 2018 den Beschluss (GASP) 2018/1788 (1) angenommen. |
(2) |
In dem Beschluss (GASP) 2018/1788 ist für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten ein Zeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des Abschlusses der Vereinbarung gemäß Artikel 3 Absatz 3 vorgesehen. |
(3) |
Der Durchführungspartner, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, das im Namen der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen handelt, hat angesichts der auf Grund der COVID-19-Pandemie aufgetretenen Verzögerungen bei der Durchführung der Projekttätigkeiten im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2018/1788 um eine Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2018/1788 bis zum 17. Oktober 2022 ersucht. |
(4) |
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 genannten Tätigkeiten bis zum 17. Oktober 2022 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel erfolgen. |
(5) |
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 erhält folgende Fassung:
„(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 17. Oktober 2022.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2021.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. CIGLER KRALJ
(1) Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates vom 19. November 2018 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan (ABl. L 293 vom 20.11.2018, S. 11).