7.12.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 436/46


BESCHLUSS (GASP) 2021/2161 DES RATES

vom 6. Dezember 2021

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 19. November 2018 den Beschluss (GASP) 2018/1788 (1) angenommen.

(2)

In dem Beschluss (GASP) 2018/1788 ist für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten ein Zeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des Abschlusses der Vereinbarung gemäß Artikel 3 Absatz 3 vorgesehen.

(3)

Der Durchführungspartner, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, das im Namen der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen handelt, hat angesichts der auf Grund der COVID-19-Pandemie aufgetretenen Verzögerungen bei der Durchführung der Projekttätigkeiten im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2018/1788 um eine Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2018/1788 bis zum 17. Oktober 2022 ersucht.

(4)

Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 genannten Tätigkeiten bis zum 17. Oktober 2022 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel erfolgen.

(5)

Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 erhält folgende Fassung:

„(2)   Dieser Beschluss gilt bis zum 17. Oktober 2022.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. CIGLER KRALJ


(1)  Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates vom 19. November 2018 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan (ABl. L 293 vom 20.11.2018, S. 11).