12.11.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 400/160


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1967 DER KOMMISSION

vom 11. November 2021

zur Einrichtung einer obligatorischen Datenablage und eines obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 2 und Anhang VI Nummer 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach den durch die Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) eingeführten Änderungen der Richtlinie 2002/49/EG muss die Kommission für die Mitgliedstaaten eine obligatorische Datenablage und einen obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch entwickeln, um den Austausch von Informationen über die strategischen Lärmkarten und Zusammenfassungen der Lärmaktionspläne zu ermöglichen.

(2)

Im Jahr 2007 wurde ein elektronischer Berichterstattungsmechanismus für Lärmdaten entwickelt, um die Anforderungen an die Berichterstattung nach der Richtlinie 2002/49/EG zu erfüllen, und zwar die Infrastruktur der Europäischen Umweltagentur zur Unterstützung und Verbesserung von Daten- und Informationsflüssen (im Folgenden „Reportnet“). Reportnet wird von der Kommission, mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, aktualisiert und weiterentwickelt. Es sollte Teil der europäischen Geodateninfrastruktur sein, die darauf ausgerichtet ist, den Austausch von Umweltgeodaten zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors zu fördern, den Zugang der Öffentlichkeit zu Geodaten in der gesamten Union zu erleichtern und politische Entscheidungen über Grenzen hinweg zu unterstützen. Der Mechanismus gilt für alle Geodaten gemäß der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3), in der die Anforderungen an die Berichterstattung und die gemeinsame Nutzung von Daten durch die Behörden mithilfe einer geeigneten Infrastruktur festgelegt sind. Reportnet wurde daher weiterentwickelt, um auch diesen Anforderungen gerecht zu werden.

(3)

Ein Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch setzt eine gemeinsame Sprache voraus, damit die Daten in der Datenablage verwaltet und ausgewertet werden können. Dementsprechend sollten die Daten, die an die Datenablage übermittelt oder mit dieser verknüpft werden, sehr spezifische Anforderungen hinsichtlich ihres Formats erfüllen. Im Anhang dieses Beschlusses ist daher als integraler Bestandteil der Entwicklung des Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch das Format der Daten festgelegt, die der Kommission unter Nutzung der obligatorischen Datenablage gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2002/49/EG zu übermitteln sind.

(4)

Infolge der Einführung des neuen obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ihre Daten und ihre Infrastruktur an die neuen technischen Anforderungen anpassen. Den Mitgliedstaaten ist daher etwas Zeit für eine solche technische Anpassung einzuräumen. Daher sollte dieser Beschluss erst ab dem 1. Januar 2022 angewendet werden.

(5)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie 2002/49/EG eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten nutzen die Plattform der Europäischen Umweltagentur für die elektronische Umwelt- und Klimaberichterstattung (Reportnet) als obligatorische Datenablage für die Übermittlung der in der Richtlinie 2002/49/EG genannten Informationen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses.

Artikel 2

Reportnet wird als der obligatorische Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch gemäß der Richtlinie 2002/49/EG genutzt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Januar 2022.

Brüssel, den 11. November 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 189 vom 18.7.2002, S. 12.

(2)  Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und Rates vom 5. Juni 2019 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 des Rates und der Richtlinie 86/278/EWG des Rates (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115).

(3)  Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1).


ANHANG

Abschnitt 1

Berichterstattung über Ballungsräume, Großflughäfen, Haupteisenbahnstrecken und Hauptverkehrsstraßen

1.1.   Ballungsräume

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

1.1.1.

Kennung des Ballungsraums

Eindeutige Kennung des jeweiligen Ballungsraums.

Obligatorisch.

1.1.2.

Name des Ballungsraums

Name des Ballungsraums.

Obligatorisch.

1.1.3.

Größe

Fläche des Ballungsraums.

Obligatorisch.

1.1.4.

Einwohnerzahl

Zahl der Einwohner im Gebiet des Ballungsraums.

Obligatorisch.

1.1.5.

Bestehende Lärmquellen im Ballungsraum

Art der bestehenden Lärmquellen innerhalb des Ballungsraums.

Obligatorisch.

1.1.6.

inspireId

Externe Objektkennung des Geo-Objekts (Ballungsraum).

Obligatorisch.

1.1.7.

Geometrie

Räumliche Ausdehnung des Ballungsraums.

Obligatorisch.

1.1.8.

Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission (1)

Weitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Benennungsdauer, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation.

Obligatorisch.

1.2.   Großflughäfen

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

1.2.1.

Flughafenname

Offizieller Name des Großflughafens.

Obligatorisch.

1.2.2.

ICAO-Code

Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des Flughafens.

Obligatorisch.

1.2.3.

Verkehrsaufkommen pro Jahr

Anzahl der Starts und Landungen am Großflughafen pro Jahr, mit Ausnahme der ausschließlich der Ausbildung dienenden Bewegungen mit Leichtflugzeugen.

Obligatorisch.

1.2.4.

Geometrie

Geometrie, die den Standort des Großflughafens repräsentiert. Punktgeometrie.

Obligatorisch.

1.2.5.

Verknüpfung zum Referenzdatensatz

Informationen über den Datensatz des Flughafens entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 2007/2/EG, mit dem der Großflughafen verlinkt werden könnte.

Optional.

1.2.6.

Verknüpfung zum Referenzobjekt

Verweis auf den Flughafen (Geo-Objekt) im Referenzdatensatz des Flughafens, der in der Verknüpfung zum Referenzdatensatz bereitgestellt wird.

Optional.

1.3.   Haupteisenbahnstrecken

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

1.3.1.

Kennung des Streckenabschnitts

Eindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Haupteisenbahnstrecke.

Obligatorisch.

1.3.2.

Nationale Streckennummer

Innerhalb des Mitgliedstaats verwendete Streckennummer für die Eisenbahnstrecke (Streckennummer der Eisenbahnstrecke).

Optional.

1.3.3.

Bezeichnung des Streckenabschnitts

In dem Mitgliedstaat verwendete Bezeichnung der Eisenbahnstrecke.

Optional.

1.3.4.

Verkehrsaufkommen pro Jahr

Anzahl der Züge pro Jahr.

Obligatorisch.

1.3.5.

Länge

Länge des Abschnitts der Haupteisenbahnstrecke, in Metern.

Obligatorisch.

1.3.6.

Verknüpfung zum Referenzdatensatz

Informationen über den Datensatz des Schienennetzes entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 2007/2/EG, mit dem die Haupteisenbahnstrecke verlinkt werden könnte.

Optional.

1.3.7.

Verknüpfung zum Referenzobjekt

Verweis auf die Eisenbahnstrecke (Geo-Objekt) im Referenzdatensatz des Schienennetzes, der in der Verknüpfung zum Referenzdatensatz bereitgestellt wird.

Optional.

1.3.8.

inspireId

Externe Objektkennung des Geo-Objekts (Haupteisenbahnstrecke).

Obligatorisch.

1.3.9.

Geometrie

Geometrie der Haupteisenbahnstrecke.

Obligatorisch.

1.3.10.

Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission

Zusätzliche Attribute wie „fiktiv“, Netzwerkinformation, Gültigkeitsinformation und Lebenszyklusinformation.

Obligatorisch.

1.4.   Hauptverkehrsstraßen

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

1.4.1.

Kennung des Straßenabschnitts

Eindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Hauptverkehrsstraße.

Obligatorisch.

1.4.2.

Nationaler Straßen-Code

In dem Mitgliedstaat verwendeter Straßen-Code.

Optional.

1.4.3.

Straßenname

In dem Mitgliedstaat verwendeter offizieller Name der Straße.

Optional.

1.4.4.

EU-Straßen-Code

Zur Referenzierung der Straße verwendeter europäischer Straßen-Code.

Optional.

1.4.5.

Verkehrsaufkommen pro Jahr

Anzahl der Kraftfahrzeuge pro Jahr im Abschnitt der Hauptverkehrsstraße.

Obligatorisch.

1.4.6.

Länge

Tatsächliche Länge des Abschnitts der Hauptverkehrsstraße, in Metern.

Obligatorisch.

1.4.7.

Verknüpfung zum Referenzdatensatz

Informationen über den Datensatz des Straßennetzes entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 2007/2/EG, mit dem die Hauptverkehrsstraße verknüpft werden könnte.

Optional.

1.4.8.

Verknüpfung zum Referenzobjekt

Verweis auf die Straße (Geo-Objekt) im Referenzdatensatz des Straßennetzes, der in der Verknüpfung zum Referenzdatensatz bereitgestellt wird.

Optional.

1.4.9.

inspireId

Externe Objektkennung des Geo-Objekts (Hauptverkehrsstraße).

Obligatorisch.

1.4.10.

Geometrie

Geometrie der Hauptverkehrsstraße.

Obligatorisch.

1.4.11.

Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission

Zusätzliche Attribute wie „fiktiv“, Netzwerkinformation, Gültigkeitsinformation und Lebenszyklusinformation.

Obligatorisch.

Abschnitt 2

Benannte zuständige Behörden und Stellen, die für die Durchführung der Richtlinie 2002/49/EG verantwortlich sind

2.1.   Zuständige Behörde — allgemeine Informationen

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

2.1.1.

Angaben zur zuständigen Behörde

Name und Anschrift der Behörde, die für die Durchführung der Richtlinie 2002/49/EG zuständig ist, einschließlich ihrer eindeutigen Kennung.

Obligatorisch.

2.2.   Zuständige Behörde und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Lärm in Ballungsräumen, gemeldet für jeden Ballungsraum

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

2.2.1.

Kennung der zuständigen Behörde

Eindeutige Kennung der zuständigen Behörde.

Obligatorisch.

2.2.2.

Kennung des Ballungsraums

Eindeutige Kennung des jeweiligen Ballungsraums.

Obligatorisch.

2.2.3.

Zuständige Behörde für Lärmquelle

Lärmquelle im Ballungsraum, für die die Behörde zuständig ist.

Obligatorisch.

2.2.4.

Rolle der zuständigen Behörde

Rolle der zuständigen Behörde in Bezug auf den Ballungsraum.

Obligatorisch.

2.3.   Zuständige Behörde und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Lärm von Großflughäfen

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

2.3.1.

Kennung der zuständigen Behörde

Eindeutige Kennung der zuständigen Behörde.

Obligatorisch.

2.3.2.

ICAO-Code

Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des Flughafens.

Obligatorisch.

2.3.3.

Rolle der zuständigen Behörde

Rolle der zuständigen Behörde in Bezug auf den Großflughafen.

Obligatorisch.

2.4.   Zuständige Behörde und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Lärm von Haupteisenbahnstrecken

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

2.4.1.

Kennung der zuständigen Behörde

Eindeutige Kennung der zuständigen Behörde.

Obligatorisch.

2.4.2.

Rolle der zuständigen Behörde

Rolle der zuständigen Behörde in Bezug auf die Haupteisenbahnstrecke.

Obligatorisch.

2.4.3.

Berichtsebene

Berichtsebene, auf der die zuständige Behörde für Haupteisenbahnstrecken verantwortlich ist.

Obligatorisch.

2.4.4.

Code der Gebietseinheit

Eindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (2).

Obligatorisch, wenn die Berichtsebene eine subnationale Ebene ist.

2.4.5.

Kennung des Streckenabschnitts

Eindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Haupteisenbahnstrecke.

Obligatorisch, wenn die Berichtsebene ein Abschnitt einer Haupteisenbahnstrecke ist.

Optional, wenn die Berichtsebene die nationale oder eine andere subnationale Ebene ist.

2.5.   Zuständige Behörde und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Lärm von Hauptverkehrsstraßen

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

2.5.1.

Kennung der zuständigen Behörde

Eindeutige Kennung der zuständigen Behörde.

Obligatorisch.

2.5.2.

Rolle der zuständigen Behörde

Rolle der zuständigen Behörde in Bezug auf die Hauptverkehrsstraße.

Obligatorisch.

2.5.3.

Berichtsebene

Berichtsebene, auf der die zuständige Behörde für Hauptverkehrsstraßen verantwortlich ist.

Obligatorisch.

2.5.4.

Code der Gebietseinheit

Eindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.

Obligatorisch, wenn die Berichtsebene eine subnationale Ebene ist.

2.5.5.

Kennung des Straßenabschnitts

Eindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Hauptverkehrsstraße.

Obligatorisch, wenn die Berichtsebene ein Abschnitt einer Hauptverkehrsstraße ist.

Optional, wenn die Berichtsebene die nationale oder eine andere subnationale Ebene ist.

2.6.   Zuständige Behörde für die Ausweisung von ruhigen Gebieten — in einem Ballungsraum oder auf dem Land

Anmerkung zu den Informationen unter Abschnitt 2.6.: Wenn kein ruhiges Gebiet ausgewiesen ist, müssen keine Informationen gemeldet werden.

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

2.6.1.

Kennung der zuständigen Behörde

Eindeutige Kennung der zuständigen Behörde.

Obligatorisch.

2.6.2.

Für ruhige Gebiete zuständige Behörde

Art des ruhigen Gebiets, für das die zuständige Behörde verantwortlich ist.

Obligatorisch.

2.6.3.

Kennung des ruhigen Gebiets

Eindeutige Kennung des ruhigen Gebiets.

Obligatorisch.

2.7.   Referenzinformationen (3) zu den Gebietseinheiten für die Statistik

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

2.7.1.

Bezeichnung (NUTS)

Bezeichnung des Referenzdatensatzes der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS).

Obligatorisch, wenn die Berichtsebene der für Hauptverkehrsstraßen/Haupteisenbahnstrecken zuständigen Behörde für alle Gebietseinheiten (NUTS) gilt.

2.7.2.

Verknüpfung (NUTS)

Verknüpfung zum Referenzdatensatz der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS).

Optional.

2.7.3.

Bezeichnung (LAU)

Bezeichnung des Referenzdatensatzes der lokalen Verwaltungseinheiten (LAU).

Obligatorisch, wenn die Berichtsebene der für Hauptverkehrsstraßen/Hupteisenbahnstrecken zuständigen Behörde für alle lokale Verwaltungseinheiten (LAU) gilt.

2.7.4.

Verknüpfung (LAU)

Verknüpfung zum Referenzdatensatzes für lokale Verwaltungseinheiten (LAU).

Optional.

Abschnitt 3

Lärmgrenzwerte

3.1.   Bericht über die Lärmgrenzwerte

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

3.1.1.

Kennung des Berichts

Kennung des Berichts über die Lärmgrenzwerte.

Obligatorisch.

3.1.2.

Bericht über die Lärmgrenzwerte

Details des Berichts über die Lärmgrenzwerte.

Obligatorisch.

3.2.   Im Bericht über die Lärmgrenzwerte gemeldete Werte

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

3.2.1.

Lärmart

Lärmart, auf die der Lärmgrenzwert anzuwenden ist.

Obligatorisch.

3.2.2.

Festgelegter Grenzwert

Erklärung, ob es einen Grenzwert gibt.

Obligatorisch.

3.2.3.

Zu meldende Daten für geltende oder geplante Grenzwerte

3.2.3.1.

Status

Status des Grenzwertes: in Kraft oder geplant.

Obligatorisch.

3.2.3.2.

Gebietstyp

Nutzung des Gebiets, in dem der Lärmgrenzwert gilt.

Obligatorisch für Wohngebiete, in denen Grenzwerte gelten oder geplant sind.

Optional für Krankenhäuser, Schulen und andere Gebiete.

3.2.3.3.

Lärmindex

Lärmindex des Grenzwertes.

Obligatorisch für Lden und Lnight

Optional für alle anderen Indizes.

3.2.3.4.

Grenzwert

Lärmpegel in dB.

Obligatorisch bei geltendem oder geplantem Lärmgrenzwert.

3.2.3.5.

Erläuterung

Weitere Informationen über die Lärmgrenzwerte.

Optional.

Abschnitt 4

Ausarbeitung strategischer Lärmkarten

4.1.   Ausarbeitung strategischer Lärmkarten — Lärmkonturen

Anmerkung: Lärmkonturkarten sind obligatorisch für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken sowie den Flugverkehr innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen. Sofern Lärmkonturkarten für Straßen, Eisenbahnstrecken, den Flugverkehr und Industrieanlagen innerhalb von Ballungsräumen vorliegen, werden sie zusammen mit den im Folgenden angeführten Informationen übermittelt.

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional.

4.1.1.

Quelle

In der Lärmkonturkarte eingezeichnete Lärmquelle.

Obligatorisch für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen.

Obligatorisch für Straßen, Eisenbahnstrecken, den Flugverkehr und Industrieanlagen innerhalb von Ballungsräumen, soweit zutreffend.

4.1.2.

Kategorie der Lärmindizes und Lärmpegel in der Lärmkonturkarte.

4.1.2.1.

Kategorie für die Hauptlärmquelle

Weist eindeutig die unterschiedlichen Indexwerte oder Pegelbänder der Lärmkonturkarte aus.

Obligatorisch für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen. Obligatorisch sind die 55 dB Lden- und 65 dB Lden-Konturen. Andere Lärmwerte oder Lärmindizes optional.

4.1.2.2.

Kategorie für den Ballungsraum

Weist eindeutig die unterschiedlichen Indexwerte oder Pegelbänder der Lärmkonturkarte aus.

Obligatorisch für Straßen, Eisenbahnstrecken, Flughäfen und Industrieanlagen innerhalb des Ballungsraums, soweit vorhanden. Obligatorisch sind die 60 dB Lden-, 65 dB Lden-, 70 dB Lden- und 75 dB Lden-Konturen. Andere Lärmwerte oder Lärmindizes optional.

4.1.3.

Messzeitraum

Kalenderjahr, für das die Lärmkonturkarte berechnet wurde.

Obligatorisch.

4.1.4.

Geometrie

Geometrie (Lage) der Lärmkonturkarten.

Obligatorisch.

4.1.5.

Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission

Weitere Attribute wie Typ des umweltbedingten Gesundheitsfaktors, Gültigkeitsinformation und Lebenszyklusinformation.

Obligatorisch.

4.2.   Lärmbelastungsdaten für Ballungsräume

Expositionsdaten können für einen gesamten Ballungsraum oder für lokale Verwaltungseinheiten2, über die sich ein Ballungsraum erstreckt, gemeldet werden.

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

4.2.1.

Kennung des Ballungsraums

Eindeutige Kennung des jeweiligen Ballungsraums.

Obligatorisch.

4.2.2.

Lärmquelle

Lärmquelle, der die lärmbelastete Bevölkerung innerhalb eines Ballungsraums ausgesetzt ist.

Obligatorisch für jede einzelne bestehende Lärmquelle im Ballungsraum.

Optional für alle Quellen im Ballungsraum zusammengenommen.

4.2.3.

Expositionswerte in einem Ballungsraum enthalten alle Informationen über die zu meldende Belastung der Bevölkerung innerhalb von Ballungsräumen entsprechend der ausgewählten Lärmquelle.

4.2.3.1.

Art der Exposition

Bestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wurde.

Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade.

Optional für andere Arten der Exposition.

4.2.3.2.

Lärmpegel

Bestimmt das dB-Pegelband für Lden oder Lnight, innerhalb dessen die Zahl der lärmbelasteten Personen berechnet wurde.

Obligatorische Werte sind:

Lden: 55–59, 60–64, 65–69, 70–74, über 75 dB, und Lnight: 50–54, 55–59, 60–64, 65–69, über 70 dB.

Optional für andere Lärmpegel.

4.2.3.3.

Belastete Personen

Anzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die jeweilige Lärmquelle, Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Obligatorisch.

4.2.3.4.

Belastete Krankenhäuser

Anzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die jeweilige Lärmquelle, Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Optional.

4.2.3.5.

Belastete Schulen

Anzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die jeweilige gewählten Lärmquelle, Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Optional.

4.2.3.6.

Lokale Verwaltungseinheit

Eindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.

Obligatorisch, wenn die Expositionswerte im Ballungsraum je lokale Verwaltungseinheit (LAU) gemeldet werden.

4.2.3.7.

ICAO-Code

Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des Flughafens.

Obligatorisch, wenn Expositionsdaten für einen bestimmten Großflughafen innerhalb eines Ballungsraumes gemeldet werden.

4.2.3.8.

Beschreibung aller Quellen

Beschreibung der bei der Berechnung der Expositionsdaten berücksichtigten Lärmquellen.

Obligatorisch, wenn die Expositionsdaten für alle Quellen im Ballungsraum zusammengenommen gemeldet werden.

4.2.4.

Berechnungs- und Messmethode

Die für die Berechnung der Lärmkarten verwendete Berechnungs- und Messmethode.

Obligatorisch.

4.2.5.

Erfassungskriterien

Informationen über die Kriterien, die bei der Auswahl der in die Karten aufgenommenen Straßen und Eisenbahnstrecken in Ballungsräumen zugrunde gelegt wurden.

Optional.

4.2.6.

Methode der Berechnung der Lärmbelastung

Informationen über die für die Berechnung der Lärmbelastung an den am stärksten belasteten Fassaden verwendeten Methoden, wie in Anhang II Abschnitt 2.8 der Richtlinie 2002/49/EG beschrieben.

Optional.

4.2.7.

Referenzlink

Link zur veröffentlichten Online-Information.

Optional.

4.3.   Lärmbelastungsdaten für Großflughäfen

Expositionsdaten können je Großflughafen oder je lokale Verwaltungseinheit2 gemeldet werden, die vom Lärm durch den Großflughafen betroffen ist.

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

4.3.1.

ICAO-Code

Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des Flughafens.

Obligatorisch.

4.3.2.

Code der Gebietseinheit

Eindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.

Obligatorisch, wenn Expositionswerte in Bezug auf Großflughäfen je lokale Verwaltungseinheit (LAU) gemeldet werden.

4.3.3.

Informationen über die Belastung der Bevölkerung durch Großflughäfen außerhalb von Ballungsräumen

4.3.3.1.

Art der Exposition

Bestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird.

Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade außerhalb eines Ballungsraums.

Optional für andere Arten der Exposition.

4.3.3.2.

Lärmpegel

Bestimmt das dB-Pegelband für Lden oder Lnight, innerhalb dessen die Zahl der lärmbelasteten Personen berechnet wird.

Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade.

Lden: 55–59, 60–64, 65–69, 70–74, über 75 dB, und Lnight: 50–54, 55–59, 60–64, 65–69, über 70 dB.

Optional für andere Lärmpegel und/oder Arten der Exposition.

4.3.3.3.

Belastete Personen

Anzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Obligatorisch.

4.3.3.4.

Belastete Fläche

Fläche (in km2), die durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastet ist.

Optional.

4.3.3.5.

Belastete Wohnungen

Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den Lärmpegel.

Optional.

4.3.3.6.

Belastete Krankenhäuser

Anzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Optional.

4.3.3.7.

Belastete Schulen

Anzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Optional.

4.3.4.

Informationen über die Belastung der Bevölkerung durch Großflughäfen einschließlich Ballungsräumen

4.3.4.1.

Art der Exposition

Bestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird.

Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade einschließlich Ballungsräumen.

4.3.4.2.

Lärmpegel

Bestimmt den Wert des dB-Bereichs für Lden, innerhalb dessen die Zahl der belasteten Personen berechnet wird.

Obligatorisch für

Lden: größer als 55 bzw. 65 bzw. 75 dB.

Optional für andere Lärmpegel.

4.3.4.3.

Belastete Personen

Anzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Obligatorisch.

4.3.4.4.

Belastete Fläche

Durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastete Fläche (in km2).

Obligatorisch.

4.3.4.5.

Belastete Wohnungen

Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen in Bezug auf die Art der Exposition und den Lärmpegel.

Obligatorisch

4.3.4.6.

Belastete Krankenhäuser

Anzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Optional.

4.3.4.7.

Belastete Schulen

Anzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Optional.

4.3.5.

Berechnungs- und Messmethode

Die für die Berechnung der Lärmkarten verwendete Berechnungs- und Messmethode.

Obligatorisch.

4.3.6.

Methode der Berechnung der Lärmbelastung

Informationen über die für die Berechnung der Lärmbelastung an den am stärksten belasteten Fassaden verwendeten Methoden, wie in Anhang II Abschnitt 2.8 der Richtlinie 2002/49/EG beschrieben.

Optional.

4.3.7.

Referenzlink

Link zur veröffentlichten Online-Information.

Optional.

4.4.   Lärmbelastungsdaten für Haupteisenbahnstrecken

Expositionsdaten können je Gebietseinheit für die Statistik oder je lokale Verwaltungseinheit2 gemeldet werden, die vom Lärm durch Haupteisenbahnstrecken betroffen sind.

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

4.4.1.

Berichtsebene

Art der Aggregationsebene für die zu meldenden Daten, die die nationale oder subnationale Ebene umfasst, oder für alle Eisenbahnstrecken im Land, die mit der Belastung zusammenhängen, für Haupteisenbahnstrecken.

Obligatorisch.

4.4.2.

Code der Gebietseinheit

Eindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.

Obligatorisch.

4.4.3.

Kennung des Streckenabschnitts

Eindeutige Kennung der Eisenbahnstrecke(n) innerhalb des Codes der Gebietseinheit.

Optional.

4.4.4.

Informationen über die Belastung der Bevölkerung für Haupteisenbahnstrecken außerhalb von Ballungsräumen

4.4.4.1.

Art der Exposition

Bestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird.

Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade außerhalb eines Ballungsraums.

Optional für andere Arten der Exposition.

4.4.4.2.

Lärmpegel

Bestimmt das dB-Pegelband für Lden oder Lnight, innerhalb dessen die Zahl der lärmbelasteten Personen berechnet wird.

Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade.

Lden: 55–59, 60–64, 65–69, 70–74, über 75 dB, und Lnight: 50–54, 55–59, 60–64, 65–69, über 70 dB.

Optional für andere Lärmpegel und/oder Arten der Exposition.

4.4.4.3.

Belastete Personen

Anzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Obligatorisch.

4.4.4.4.

Belastete Fläche

Fläche (in km2), die durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastet ist.

Optional.

4.4.4.5.

Belastete Wohnungen

Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen entsprechend der Art der Exposition und dem Lärmpegel.

Optional.

4.4.4.6.

Belastete Krankenhäuser

Anzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Optional.

4.4.4.7.

Belastete Schulen

Anzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Optional.

4.4.5.

Informationen über die Belastung der Bevölkerung für Haupteisenbahnstrecken einschließlich Ballungsräumen

4.4.5.1.

Art der Belastung

Bestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird.

Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade einschließlich Ballungsräumen.

4.4.5.2.

Lärmpegel

Bestimmt das dB-Pegelband für Lden, innerhalb dessen die Zahl der belasteten Personen berechnet wird.

Obligatorisch für

Lden: größer als 55 bzw. 65 bzw. 75 dB.

Optional für andere Lärmpegel.

4.4.5.3.

Belastete Personen

Anzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Obligatorisch.

4.4.5.4.

Belastete Fläche

Fläche (in km2), die durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastet ist.

Obligatorisch.

4.4.5.5.

Belastete Wohnungen

Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen entsprechend der Art der Exposition und des Lärmpegels.

Obligatorisch.

4.4.5.6.

Belastete Krankenhäuser

Anzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Optional.

4.4.5.7.

Belastete Schulen

Anzahl der lärmbelasteten Schulen entsprechend der gewählten Art der Exposition und des jeweiligen Lärmpegels.

Optional.

4.4.6.

Berechnungs- und Messmethode

Die für die Berechnung der Lärmkarten verwendete Berechnungs- und Messmethode.

Obligatorisch.

4.4.7.

Methode der Berechnung der Lärmbelastung

Informationen über die für die Berechnung der Lärmbelastung an den am stärksten belasteten Fassaden verwendeten Methoden, wie in Anhang II Abschnitt 2.8 der Richtlinie 2002/49/EG beschrieben.

Optional.

4.4.8.

Referenzlink

Link zur veröffentlichten Online-Information.

Optional.

4.5.   Lärmbelastungsdaten für Hauptverkehrsstraßen

Belastungsdaten können je Gebietseinheit für die Statistik oder je lokale Verwaltungseinheit2 gemeldet werden, die vom Lärm durch Hauptverkehrsstraßen betroffen sind.

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

4.5.1.

Berichtsebene

Art der Aggregationsebene für die zu meldenden Daten, die die nationale oder subnationale Ebene umfasst, für Hauptverkehrsstraßen oder für alle Straßen im Land, die mit der Belastung zusammenhängen.

Obligatorisch.

4.5.2.

Code der Gebietseinheit

Eindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.

Obligatorisch.

4.5.3.

Kennung des Straßenabschnitts

Eindeutiger Code einer oder mehrerer unter den Code der Gebietseinheit fallender Straßen.

Optional.

4.5.4.

Informationen über die Belastung der Bevölkerung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen.

4.5.4.1.

Art der Belastung

Bestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird.

Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade außerhalb eines Ballungsraums.

Optional für andere Arten der Belastung.

4.5.4.2.

Lärmpegel

Bestimmt das dB-Pegelband für Lden oder Lnight, innerhalb dessen die Zahl der lärmbelasteten Personen berechnet wird.

Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade.

Lden: 55–59, 60–64, 65–69, 70–74, über 75 dB, und Lnight: 50–54, 55–59, 60–64, 65–69, über 70 dB.

Optional für andere Lärmpegel und/oder Arten der Belastung.

4.5.4.3.

Belastete Personen

Anzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Obligatorisch.

4.5.4.4.

Belastete Fläche

Fläche (in km2), die durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastet ist.

Optional.

4.5.4.5.

Belastete Wohnungen

Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen entsprechend der Art der Exposition und des Lärmpegels.

Optional.

4.5.4.6.

Belastete Krankenhäuser

Anzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Optional.

4.5.4.7.

Belastete Schulen

Anzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Optional.

4.5.5

Informationen über die Belastung der Bevölkerung für Hauptverkehrsstraßen einschließlich Ballungsräumen.

4.5.5.1.

Art der Belastung

Bestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird.

Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade einschließlich Ballungsräumen.

4.5.5.2.

Lärmpegel

Bestimmt das dB-Pegelband für Lden, innerhalb dessen die Zahl der belasteten Personen berechnet wird.

Obligatorisch für

Lden: größer als 55 bzw. 65 bzw. 75 dB.

Optional für andere Lärmpegel.

4.5.5.3.

Belastete Personen

Anzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Obligatorisch.

4.5.5.4.

Belastete Fläche

Fläche (in km2), die durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastet ist.

Obligatorisch.

4.5.5.5.

Belastete Wohnungen

Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen entsprechend der Art der Exposition und dem Lärmpegel.

Obligatorisch.

4.5.5.6.

Belastete Krankenhäuser

Anzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Optional.

4.5.5.7.

Belastete Schulen

Anzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel.

Optional.

4.5.6.

Berechnungs- und Messmethode

Die für die Berechnung der Lärmkarten verwendete Berechnungs- und Messmethode.

Obligatorisch.

4.5.7.

Methode der Berechnung der Lärmbelastung

Informationen über die für die Berechnung der Lärmbelastung an den am stärksten belasteten Fassaden verwendeten Methoden, wie in Anhang II Abschnitt 2.8 der Richtlinie 2002/49/EG beschrieben.

Optional.

4.5.8.

Referenzlink

Link zur veröffentlichten Online-Information.

Optional.

4.6.   Referenzinformationen2 zu den Gebietseinheiten für die Statistik

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

4.6.1.

Bezeichnung (NUTS)

Bezeichnung des Referenzdatensatzes der Gebietseinheit für die Statistik (NUTS).

Obligatorisch, wenn die Lärmbelastungsdaten auf der Ebene von Gebietseinheiten (NUTS) erhoben werden.

4.6.2.

Verknüpfung (NUTS)

Verknüpfung zum Referenzdatensatz der Gebietseinheit für die Statistik (NUTS).

Optional.

4.6.3.

Bezeichnung (LAU)

Bezeichnung des Referenzdatensatzes der lokalen Verwaltungseinheiten (LAU).

Obligatorisch, wenn die Lärmbelastungsdaten auf der Ebene lokaler Verwaltungseinheiten (LAU) erhoben werden.

4.6.4.

Verknüpfung (LAU)

Verknüpfung zum Referenzdatensatz für lokale Verwaltungseinheiten (LAU).

Optional.

Abschnitt 5

Lärmschutzprogramme

5.1.   Lärmschutzprogramme, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden, und laufende Lärmschutzmaßnahmen in Ballungsräumen

Anmerkung für Informationen unter Abschnitt 5.1.: Wenn in der Vergangenheit keine Lärmschutzprogramme durchgeführt wurden, sind keine Informationen zu melden.

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

5.1.1.

Kennung des Ballungsraums

Eindeutige Kennung des jeweiligen Ballungsraums.

Obligatorisch.

5.1.2.

Kennung des Lärmschutzprogramms

Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmschutzprogramms.

Obligatorisch.

5.1.3.

Informationen über das Lärmschutzprogramm

Einzelheiten des Lärmschutzprogramms.

Obligatorisch.

5.1.4.

Erläuterung

Weitere, über die im Bericht zum Lärmschutzprogramm enthaltenen Informationen hinausgehende Erläuterungen.

Optional.

5.1.5.

Ebene des Lärmschutzprogramms

Art der Aggregationsebene, auf der das Lärmschutzprogramm eingerichtet wird, etwa die nationale oder subnationale Ebene, oder für den gesamten Ballungsraum.

Obligatorisch.

5.1.6.

Informationen zur Gebietseinheit des Lärmschutzprogramms (NUTS oder LAU)

5.1.6.1.

Code der Gebietseinheit

Eindeutiger Code (NUTS oder LAU) entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.

Obligatorisch.

5.1.6.2.

Informationen zum Datensatz der Gebietseinheit

Bezeichnung und Fassung des Datensatzes der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) 1059/2003 (NUTS oder LAU).

Obligatorisch.

5.1.6.3.

Referenzlink

Link zum Eurostat-Datensatz, der für die Berichterstattung über Lärmdaten verwendet wurde.

Optional.

5.2.   Lärmschutzprogramme, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden, und laufende Lärmschutzmaßnahmen an Großflughäfen

Anmerkung für Informationen unter Abschnitt 5.2.: Wenn in der Vergangenheit keine Lärmschutzprogramme durchgeführt wurden, sind keine Informationen zu melden.

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

5.2.1.

ICAO-Code

Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des Flughafens.

Obligatorisch.

5.2.2.

Kennung des Lärmschutzprogramms

Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmschutzprogramms.

Obligatorisch.

5.2.3.

Informationen über das Lärmschutzprogramm

Einzelheiten des Lärmschutzprogramms.

Obligatorisch.

5.2.4.

Erläuterung

Weitere, über die im Bericht zum Lärmschutzprogramm enthaltenen Informationen hinausgehende Erläuterungen.

Optional.

5.2.5.

Ebene des Lärmschutzprogramms

Art der Aggregationsebene, auf der das Lärmschutzprogramm eingerichtet wird, etwa die nationale oder subnationale Ebene, oder für alle Flughäfen im Land.

Obligatorisch.

5.2.6.

Informationen zur Gebietseinheit des Lärmschutzprogramms (NUTS oder LAU)

5.2.6.1.

Code der Gebietseinheit

Eindeutiger Code (NUTS oder LAU) entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.

Obligatorisch.

5.2.6.2.

Informationen zum Datensatz der Gebietseinheit

Bezeichnung und Fassung des Datensatzes der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) 1059/2003 (NUTS oder LAU).

Obligatorisch.

5.2.6.3.

Referenzlink

Link zum Eurostat-Datensatz, der für die Berichterstattung über Lärmdaten verwendet wurde.

Optional.

5.3.   Lärmschutzprogramme in der Vergangenheit und laufende Lärmschutzmaßnahmen an Haupteisenbahnstrecken

Anmerkung für Informationen unter Abschnitt 5.3.: Wenn in der Vergangenheit keine Lärmschutzprogramme durchgeführt wurden, sind keine Informationen zu melden.

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

5.3.1.

Kennung des Streckenabschnitts

Eindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Haupteisenbahnstrecke.

Obligatorisch, wenn die Berichtsebene ein Abschnitt einer Haupteisenbahnstrecke ist.

Optional, wenn die Berichtsebene die nationale oder eine andere subnationale Ebene ist.

5.3.2.

Kennung des Lärmschutzprogramms

Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmschutzprogramms.

Obligatorisch.

5.3.3.

Informationen über das Lärmschutzprogramm

Einzelheiten des Lärmschutzprogramms.

Obligatorisch.

5.3.4.

Erläuterungen

Weitere, über die im Bericht zum Lärmschutzprogramm enthaltenen Informationen hinausgehende Erläuterungen.

Optional.

5.3.5.

Ebene des Lärmschutzprogramms

Art der Aggregationsebene, auf der das Lärmschutzprogramm eingerichtet wird, etwa die nationale oder subnationale Ebene, oder für alle Haupteisenbahnstrecken im Land.

Obligatorisch.

5.3.6.

Informationen zur Gebietseinheit des Lärmschutzprogramms (NUTS oder LAU)

5.3.6.1.

Code der Gebietseinheit

Eindeutiger Code (NUTS oder LAU) entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.

Obligatorisch.

5.3.6.2.

Informationen zum Datensatz der Gebietseinheit

Bezeichnung und Fassung des Datensatzes der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) 1059/2003 (NUTS oder LAU).

Obligatorisch.

5.3.6.3.

Referenzlink

Link zum Eurostat-Datensatz, der für die Meldung der Lärmdaten verwendet wurde.

Optional.

5.4.   Lärmschutzprogramme, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden, und laufende Lärmschutzmaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen

Anmerkung für Informationen unter Abschnitt 5.4.: Wenn in der Vergangenheit keine Lärmschutzprogramme durchgeführt wurden, sind keine Informationen zu melden.

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

5.4.1.

Kennung des Straßenabschnitts

Eindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Hauptverkehrsstraße.

Obligatorisch, wenn die Berichtsebene ein Abschnitt einer Hauptverkehrsstraße ist.

Optional, wenn die Berichtsebene die nationale oder eine andere subnationale Ebene ist.

5.4.2.

Kennung des Lärmschutzprogramms

Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmschutzprogramms.

Obligatorisch.

5.4.3.

Informationen über das Lärmschutzprogramm

Einzelheiten des Lärmschutzprogramms.

Obligatorisch.

5.4.4.

Erläuterungen

Weitere, über die im Bericht zum Lärmschutzprogramm enthaltenen Informationen hinausgehende Erläuterungen.

Optional.

5.4.5.

Ebene des Lärmschutzprogramms

Ebene, auf der das Lärmschutzprogramm eingerichtet wird, etwa die nationale oder subnationale Ebene, oder für alle Hauptverkehrsstraßen im Land.

Obligatorisch.

5.4.6.

Informationen zur Gebietseinheit des Lärmschutzprogramms (NUTS oder LAU)

5.4.6.1.

Code der Gebietseinheit

Eindeutiger Code (NUTS oder LAU) entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003.

Obligatorisch.

5.4.6.2.

Informationen zum Datensatz der Gebietseinheit

Bezeichnung und Fassung des Datensatzes der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) 1059/2003 (NUTS oder LAU).

Obligatorisch.

5.4.6.3.

Referenzlink

Link zum Eurostat-Datensatz, der für die Meldung der Lärmdaten verwendet wurde.

Optional.

Abschnitt 6

Lärmaktionspläne

6.1.   Lärmaktionsplan für Ballungsräume

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

6.1.1.

Kennung des Lärmaktionsplans

Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.

Obligatorisch.

6.1.2.

Kennung des Ballungsraums

Die eindeutigen Kennungen der im Lärmaktionsplan erfassten Ballungsräume.

Obligatorisch.

6.1.3.

Kennung der zuständigen Behörde

Eindeutige Kennung der für die Ausarbeitung, die Sammlung oder die Genehmigung zuständigen Behörde.

Obligatorisch.

6.1.4.

Informationen zum rechtlichen Hintergrund des Lärmaktionsplans.

6.1.4.1.

Durchführungsbeginn des Lärmaktionsplans (Datum)

Annahme des Lärmaktionsplans (Datum).

Obligatorisch.

6.1.4.2.

Ende (der Umsetzung) des Lärmaktionsplans (Datum)

Voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung des Lärmaktionsplans (Datum).

Optional.

6.1.4.3.

Dokument des Aktionsplans

Einzelheiten des Dokuments, das den Aktionsplan enthält.

Optional.

6.1.4.4.

Zusätzliche Beschreibung

Zusätzliche Informationen über die Rechtsgrundlage des Lärmaktionsplans.

Optional.

6.1.5.

Grenzwerte

Informationen über die geltenden Lärmgrenzwerte, die bei der Evaluierung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm berücksichtigt wurden. Wahlweise bereitzustellen:

Link zum Bericht über die Lärmgrenzwerte oder

oder

Informationen über andere Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet verwendet werden.

Obligatorisch.

6.1.6.

Informationen über die öffentliche Konsultation zum vorgeschlagenen Lärmaktionsplan.

6.1.6.1.

Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation

Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation.

Optional.

6.1.6.2.

Zeitraum der öffentlichen Konsultation

Anfangs- und Enddatum der öffentlichen Konsultation.

Obligatorisch.

6.1.6.3.

Mittel der öffentlichen Konsultation

Die zur Konsultation der Öffentlichkeit und Einbeziehung unterschiedlicher Interessenträger eingesetzten Mittel.

Obligatorisch.

6.1.6.4.

Art der Interessenträger

Art der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben.

Optional.

6.1.6.5.

Anzahl der Teilnehmer

Anzahl der Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation.

Optional.

6.1.6.6.

Eingegangene Stellungnahmen

Erläuterung, ob im Laufe der öffentlichen Konsultation Stellungnahmen eingegangen sind oder nicht.

Obligatorisch.

6.1.6.7.

Überarbeitung des Lärmaktionsplans

Erläuterung, wie der Lärmaktionsplan überarbeitet wurde und wie die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden.

Obligatorisch.

6.1.7.

Die Ergebnisse der Ausarbeitung von Lärmkarten umfassen eine Zusammenfassung der Informationen aus den strategischen Lärmkarten innerhalb des von den Aktionsplänen zur Lärmbekämpfung erfassten Gebiets, einschließlich der geschätzten Anzahl lärmbelasteter Personen und der Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen.

6.1.7.1.

Kennung des Ballungsraums

Eindeutige Kennung des jeweiligen im Lärmaktionsplan erfassten Ballungsraums.

Optional.

6.1.7.2.

Lärmquelle

Lärmquellen innerhalb des Ballungsraums, die Gegenstand des Lärmaktionsplans sind.

Obligatorisch.

6.1.7.3.

Lärmbelastung von Lden 55

Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 55 dB Lden oder mehr ausgesetzt sind.

Obligatorisch.

6.1.7.4.

Lärmbelastung von Lnight 50

Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 50 dB Lnight oder mehr ausgesetzt sind.

Obligatorisch.

6.1.7.5.

Belastung durch einen anderen Index

Anzahl der Personen, die durch einen anderen für den Lärmaktionsplan relevanten Lärmindex als Lden und Lnight belastet sind.

Optional.

6.1.7.6.

Verbesserungsbedürftige Situation

Eine Beschreibung der festgestellten Lärmprobleme und verbesserungsbedürftigen Situationen.

Obligatorisch.

Eine Beschreibung der Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans ist Optional.

6.1.8.

Die Angaben zu Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten alle bereits in der Durchführung oder in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen zur Bekämpfung oder Minderung von Lärm sowie eine Beschreibung der von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet geplanten Maßnahmen.

6.1.8.1.

Kennung des Ballungsraums

Eindeutige Kennung des jeweiligen im Lärmaktionsplan erfassten Ballungsraums.

Optional.

6.1.8.2.

Lärmquelle

Lärmquellen innerhalb des Ballungsraums, die Gegenstand des Lärmaktionsplans sind.

Obligatorisch.

6.1.8.3.

Bestehende Maßnahme

Lärmminderungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Lärmaktionsplans bereits bestehen.

Obligatorisch.

6.1.8.4.

Einzelheiten zur geplanten Maßnahme

Beschreibung der Lärmminderungsmaßnahmen, die im Zuge des Aktionsplans durchgeführt werden sollen, einschließlich des erwarteten Nutzens.

Obligatorisch.

6.1.8.5.

Kosten der geplanten Maßnahme

Kosten der Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

Optional.

6.1.8.6.

Maßnahme in Kosten

In der Kostenbewertung berücksichtigte Lärmminderungsmaßnahmen.

Optional.

6.1.9.

Die Informationen über die Reduzierung der Anzahl der betroffenen Personen enthalten die Schätzwerte für die von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre angestrebten Reduzierung der Zahl betroffener Personen, einschließlich der Reduzierung der Zahl an Personen, deren Gesundheit durch Lärm Schaden nimmt.

6.1.9.1.

Kennung des Ballungsraums

Eindeutige Kennung des jeweiligen im Lärmaktionsplan erfassten Ballungsraums.

Optional.

6.1.9.2.

Lärmquelle

Lärmquellen innerhalb des Ballungsraums, die Gegenstand des Lärmaktionsplans sind.

Obligatorisch.

6.1.9.3.

Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert

Geschätzte Anzahl der Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der Lärm reduziert.

Obligatorisch, wenn unter 6.1.9.5 bis 6.1.9.7 keine Daten gemeldet werden.

6.1.9.4.

Erläuterung zur geschätzten Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert

Erläuterung der Methode, die zur Schätzung der Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert, verwendet wurde (in Textform).

Obligatorisch, wenn unter 6.1.9.5 bis 6.1.9.7 keine Daten gemeldet werden.

6.1.9.5.

Reduzierung — starke Belästigung

Geschätzte Reduzierung der Anzahl einer starken Belästigung ausgesetzter Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.

Optional.

6.1.9.6.

Reduzierung — starke Schlafstörungen

Geschätzte Reduzierung der Anzahl unter starken Schlafstörungen leidender Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.

Optional.

6.1.9.7.

Reduzierung — ischämische Herzerkrankungen

Für Straßen: geschätzte Reduzierung der Anzahl ischämischer Herzerkrankungen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.

Für Eisenbahnstrecken und Flugverkehr: geschätzte Reduzierung der Anzahl an Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, die von einem erhöhten Risiko einer ischämischen Herzerkrankung betroffen sind.

Optional.

6.1.9.8.

Reduzierung — andere Auswirkungen auf die Gesundheit

Informationen über andere im Aktionsplan geschätzte relevante gesundheitsschädliche Auswirkungen von Lärm in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet.

Optional.

6.1.9.9.

Erläuterung zu gesundheitsschädlichen Auswirkungen

Informationen über die Methoden zur Bewertung gesundheitsschädlicher Auswirkungen.

Optional.

6.1.9.10.

Geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis

Geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen.

Optional.

6.1.10.

Langfristige Strategie

Angabe, ob der Lärmaktionsplan eine langfristige Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung vorsieht, und Erläuterung der Strategie.

Obligatorisch.

6.1.11.

Geschätzte Gesamtkosten

Geschätzte Gesamtkosten des Aktionsplans.

Optional.

6.1.12.

Ruhige Gebiete

Angabe, ob im Lärmaktionsplan Ruhige Gebiete beschrieben werden.

Obligatorisch.

6.1.13.

Umsetzungsmechanismus

Beschreibung der Vorkehrungen für die Evaluierung der Umsetzung des Aktionsplans.

Obligatorisch.

6.1.14.

Evaluierung der Ergebnisse

Beschreibung, wie die Ergebnisse des Lärmaktionsplans evaluiert werden.

Obligatorisch.

6.2.   Von Lärmaktionsplänen für Ballungsräume erfasste Gebiete

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

6.2.1.

Kennung des Lärmaktionsplans

Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.

Obligatorisch.

6.2.2.

inspireId

Externe Objektkennung des Geo-Objekts (vom Lärmaktionsplan des Ballungsraums erfasstes Gebiet).

Obligatorisch.

6.2.3.

Geometrie

Räumliche Ausdehnung des von einem Lärmaktionsplan für einen Ballungsraum erfassten Gebiets.

Obligatorisch.

6.2.4.

Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission

Weitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Dauer der Ausweisung als ruhiges Gebiet, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation.

Obligatorisch.

6.3.   Lärmaktionspläne für Großflughäfen

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

6.3.1.

Kennung des Lärmaktionsplans

Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.

Obligatorisch.

6.3.2.

ICAO-Code

Von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegte internationale Codes der Flughäfen, die Gegenstand des Lärmaktionsplans sind.

Obligatorisch.

6.3.3.

Kennung der zuständigen Behörde

Eindeutige Kennung der für die Ausarbeitung, die Sammlung oder die Genehmigung zuständigen Behörde.

Obligatorisch.

6.3.4.

Informationen zum rechtlichen Hintergrund des Lärmaktionsplans.

6.3.4.1.

Durchführungsbeginn des Lärmaktionsplans (Datum)

Annahme des Lärmaktionsplans (Datum).

Obligatorisch.

6.3.4.2.

Ende (der Umsetzung) des Lärmaktionsplans (Datum)

Voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung des Lärmaktionsplans (Datum).

Optional.

6.3.4.3.

Dokument des Aktionsplans

Einzelheiten des Dokuments, das den Aktionsplan enthält.

Optional.

6.3.4.4.

Zusätzliche Beschreibung

Zusätzliche Informationen über die Rechtsgrundlage des Lärmaktionsplans.

Optional.

6.3.5.

Grenzwerte

Informationen über die geltenden Lärmgrenzwerte, die bei der Evaluierung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm berücksichtigt wurden. Wahlweise bereitzustellen:

Link zum Bericht über die Lärmgrenzwerte

oder

Informationen über andere Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet verwendet werden.

Obligatorisch.

6.3.6.

Informationen über die öffentliche Konsultation zum vorgeschlagenen Aktionsplan zur Lärmbekämpfung.

6.3.6.1.

Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation

Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation.

Optional.

6.3.6.2.

Zeitraum der öffentlichen Konsultation

Anfangs- und Enddatum der öffentlichen Konsultation.

Obligatorisch.

6.3.6.3.

Mittel der öffentlichen Konsultation

Die zur Konsultation der Öffentlichkeit und Einbeziehung unterschiedlicher Interessenträger eingesetzten Mittel.

Obligatorisch.

6.3.6.4.

Art der Interessenträger

Art der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben.

Optional.

6.3.6.5.

Anzahl der Teilnehmer

Anzahl der Personen, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben.

Optional.

6.3.6.6.

Eingegangene Stellungnahmen

Erläuterung, ob im Laufe der öffentlichen Konsultation Stellungnahmen eingegangen sind.

Obligatorisch.

6.3.6.7.

Überarbeitung des Lärmaktionsplans

Erläuterung, wie der Lärmaktionsplan überarbeitet wurde und wie die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden.

Obligatorisch.

6.3.7.

Die Ergebnisse der Ausarbeitung von Lärmkarten umfassen eine Zusammenfassung der Informationen aus den strategischen Lärmkarten innerhalb des von den Lärmaktionsplänen erfassten Gebiets, einschließlich der geschätzten Anzahl lärmbelasteter Personen und der Feststellung von Problemen und Situationen, die verbessert werden müssen.

6.3.7.1.

ICAO-Code

Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des jeweiligen Flughafens, der Gegenstand des Lärmaktionsplans ist.

Optional.

6.3.7.2.

Lärmbelastung von Lden 55

Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 55 dB Lden oder mehr ausgesetzt sind.

Obligatorisch.

6.3.7.3.

Lärmbelastung von Lnight 50

Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 50 dB Lnight oder mehr ausgesetzt sind.

Obligatorisch.

6.3.7.4.

Belastung durch einen anderen Index

Anzahl der Personen, die durch einen anderen für den Lärmaktionsplan relevanten Lärmindex als Lden und Lnight belastet sind.

Optional.

6.3.7.5.

Verbesserungsbedürftige Situation

Beschreibung der festgestellten Probleme und verbesserungsbedürftigen Situationen.

Obligatorisch.

Eine Beschreibung der Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Entwicklung des Lärmaktionsplans ist Optional.

6.3.8.

Die Informationen zu Lärmminderungsmaßnahmen enthalten alle bereits in der Durchführung oder in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen zur Bekämpfung oder Minderung von Lärm sowie eine Beschreibung der von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet geplanten Maßnahmen.

6.3.8.1.

ICAO-Code

Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des jeweiligen Flughafens, der Gegenstand des Lärmaktionsplans ist.

Optional.

6.3.8.2.

Bestehende Maßnahme

Lärmminderungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Lärmaktionsplans bereits bestehen.

Obligatorisch.

6.3.8.3.

Einzelheiten zur geplanten Maßnahme

Beschreibung der Lärmminderungsmaßnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans durchgeführt werden sollen, einschließlich des erwarteten Nutzens.

Obligatorisch.

6.3.8.4.

Kosten der geplanten Maßnahme

Kosten der Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

Optional.

6.3.8.5.

Maßnahme in Kosten

In der Kostenbewertung berücksichtigte Lärmminderungsmaßnahmen.

Optional.

6.3.9.

Die Informationen über die Reduzierung der Anzahl der betroffenen Personen enthalten die Schätzwerte für die von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre angestrebte Reduzierung der Zahl betroffener Personen, einschließlich der Reduzierung der Zahl an Personen, deren Gesundheit durch Lärm Schaden nimmt.

6.3.9.1.

ICAO-Code

Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des jeweiligen Flughafens, der Gegenstand des Lärmaktionsplans ist.

Optional.

6.3.9.2.

Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert

Geschätzte Anzahl der Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der Lärm reduziert.

Obligatorisch, wenn unter 6.3.9.4 bis 6.3.9.6 keine Daten gemeldet werden.

6.3.9.3.

Erläuterung zur geschätzten Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert

Erläuterung der Methode, die zur Schätzung der Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert, verwendet wurde (in Textform).

Obligatorisch, wenn unter 6.3.9.4 bis 6.3.9.6 keine Daten gemeldet werden.

6.3.9.4.

Reduzierung — starke Belästigung

Geschätzte Reduzierung der Anzahl einer starken Belästigung ausgesetzter Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.

Optional.

6.3.9.5.

Reduzierung — starke Schlafstörungen

Geschätzte Reduzierung der Anzahl unter starken Schlafstörungen leidender Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.

Optional.

6.3.9.6.

Reduzierung — ischämische Herzerkrankungen

Geschätzte Reduzierung der Anzahl an Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, die von einem erhöhten Risiko einer ischämischen Herzerkrankung betroffen sind.

Optional.

6.3.9.7.

Reduzierung — andere Auswirkungen auf die Gesundheit

Informationen über andere im Aktionsplan geschätzte relevante gesundheitsschädliche Auswirkungen von Lärm in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet.

Optional.

6.3.9.8.

Erläuterung zu gesundheitsschädlichen Auswirkungen

Informationen über die Methoden zur Bewertung gesundheitsschädlicher Auswirkungen.

Optional.

6.3.9.9.

Geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis

Geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen.

Optional.

6.3.10.

Langfristige Strategie

Angabe, ob der Lärmaktionsplan eine langfristige Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung vorsieht, und Erläuterung der Strategie.

Obligatorisch.

6.3.11.

Geschätzte Gesamtkosten

Geschätzte Gesamtkosten des Aktionsplans.

Optional.

6.3.12.

Ruhige Gebiete

Erklärung, ob im Lärmaktionsplan ruhige Gebiete beschrieben werden.

Obligatorisch.

6.3.13.

Umsetzungsmechanismus

Beschreibung der Vorkehrungen für die Evaluierung der Umsetzung des Aktionsplans.

Obligatorisch.

6.3.14.

Evaluierung der Ergebnisse

Beschreibung, wie die Ergebnisse des Lärmaktionsplans evaluiert werden.

Obligatorisch.

6.4.   Vom Lärmaktionsplan für Großflughäfen erfasstes Gebiet

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

6.4.1.

Kennung des Lärmaktionsplans

Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.

Obligatorisch.

6.4.2.

inspireId

Externe Objektkennung des Geo-Objekts (vom Lärmaktionsplan für Großflughäfen erfasstes Gebiet).

Obligatorisch.

6.4.3.

Geometrie

Räumliche Ausdehnung des von einem Lärmaktionsplan für einen Flughafen erfassten Gebiets.

Obligatorisch.

6.4.4.

Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission

Weitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Ausweisungsdauer, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation.

Obligatorisch.

6.5.   Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

6.5.1.

Kennung des Lärmaktionsplans

Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.

Obligatorisch.

6.5.2.

Im Lärmaktionsplan berücksichtigte Haupteisenbahnstrecken

Angabe der über Kennungen der Schienenwege oder Gebietseinheiten für die Statistik in den Lärmaktionsplan aufgenommenen Haupteisenbahnstrecken.

Obligatorisch.

6.5.3.

Kennung der zuständigen Behörde

Eindeutige Kennung der für die Entwicklung, die Sammlung oder die Genehmigung zuständigen Behörde.

Obligatorisch.

6.5.4.

Informationen zum rechtlichen Hintergrund des Lärmaktionsplans.

6.5.4.1.

Durchführungsbeginn des Lärmaktionsplans (Datum)

Annahme des Lärmaktionsplans (Datum).

Obligatorisch.

6.5.4.2.

Ende (der Umsetzung) des Lärmaktionsplans (Datum)

Voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung des Lärmaktionsplans (Datum).

Optional.

6.5.4.3.

Dokument des Aktionsplans

Einzelheiten des Dokuments, das den Aktionsplan enthält.

Optional.

6.5.4.4.

Zusätzliche Beschreibung

Zusätzliche Informationen über die Rechtsgrundlage des Lärmaktionsplans.

Optional.

6.5.5.

Grenzwerte

Informationen über die geltenden Lärmgrenzwerte, die bei der Evaluierung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm berücksichtigt wurden. Wahlweise bereitzustellen:

Link zum Bericht über die Lärmgrenzwerte

oder

Informationen über andere Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet verwendet werden.

Obligatorisch.

6.5.6.

Informationen über die öffentliche Konsultation zum vorgeschlagenen Lärmaktionsplan.

6.5.6.1.

Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation

Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation.

Optional.

6.5.6.2.

Zeitraum der öffentlichen Konsultation

Anfangs- und Enddatum der öffentlichen Konsultation.

Obligatorisch.

6.5.6.3.

Mittel der öffentlichen Konsultation

Die zur Konsultation der Öffentlichkeit und Einbeziehung unterschiedlicher Interessenträger eingesetzten Mittel.

Obligatorisch.

6.5.6.4.

Art der Interessenträger

Art der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben.

Optional.

6.5.6.5.

Anzahl der Teilnehmer

Anzahl der Personen, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben.

Optional.

6.5.6.6.

Eingegangene Stellungnahmen

Erläuterung, ob im Laufe der öffentlichen Konsultation Stellungnahmen eingegangen sind.

Obligatorisch.

6.5.6.7.

Überarbeitung des Lärmaktionsplans

Erläuterung, wie der Lärmaktionsplan überarbeitet wurde und wie die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden.

Obligatorisch.

6.5.7.

Die Ergebnisse der Ausarbeitung von Lärmkarten umfassen eine Zusammenfassung der Informationen aus den strategischen Lärmkarten innerhalb des von den Lärmaktionsplänen erfassten Gebiets, einschließlich der geschätzten Anzahl lärmbelasteter Personen und der Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen.

6.5.7.1.

Kennung des Streckenabschnitts

Eindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan berücksichtigten Eisenbahnstrecke.

Optional.

6.5.7.2.

Lärmbelastung von Lden 55

Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 55 dB Lden oder mehr ausgesetzt sind.

Obligatorisch.

6.5.7.3.

Lärmbelastung von Lnight 50

Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 50 dB Lnight oder mehr ausgesetzt sind.

Obligatorisch.

6.5.7.4.

Belastung durch einen anderen Index

Anzahl der Personen, die durch einen anderen für den Lärmaktionsplan relevanten Lärmindex als Lden und Lnight belastet sind.

Optional.

6.5.7.5.

Verbesserungsbedürftige Situation

Beschreibung der festgestellten Probleme und verbesserungsbedürftigen Situationen.

Obligatorisch.

Eine Beschreibung der Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans ist optional.

6.5.8.

Die Informationen über Lärmminderungsmaßnahmen enthalten alle bereits in der Durchführung oder in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen zur Bekämpfung oder Minderung von Lärm sowie eine Beschreibung der von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet geplanten Maßnahmen.

6.5.8.1.

Kennung des Streckenabschnitts

Eindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan berücksichtigten Eisenbahnstrecke.

Optional.

6.5.8.2.

Bestehende Maßnahme

Lärmminderungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Lärmaktionsplans bereits bestehen.

Obligatorisch.

6.5.8.3.

Einzelheiten zur geplanten Maßnahme

Beschreibung der Lärmminderungsmaßnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans durchgeführt werden, einschließlich des erwarteten Nutzens.

Obligatorisch.

6.5.8.4.

Kosten der geplanten Maßnahme

Kosten der Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

Optional.

6.5.8.5.

Maßnahme in Kosten

In der Kostenbewertung berücksichtigte Lärmminderungsmaßnahmen.

Optional.

6.5.9.

Die Informationen über die Reduzierung der Anzahl der betroffenen Personen enthalten die Schätzwerte für die von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre angestrebte Reduzierung der Zahl betroffener Personen, einschließlich der Reduzierung der Zahl an Personen, deren Gesundheit durch Lärm Schaden nimmt.

6.5.9.1.

Kennung des Streckenabschnitts

Eindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan berücksichtigten Eisenbahnstrecke.

Optional.

6.5.9.2.

Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert

Geschätzte Anzahl der Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der Lärm reduziert.

Obligatorisch, wenn unter 6.5.9.4 bis 6.5.9.6 keine Daten gemeldet werden.

6.5.9.3.

Erläuterung zur geschätzten Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert

Erläuterung der Methode, die zur Schätzung der Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert, verwendet wurde (in Textform).

Obligatorisch, wenn unter 6.5.9.4 bis 6.5.9.6 keine Daten gemeldet werden.

6.5.9.4.

Reduzierung — starke Belästigung

Geschätzte Reduzierung der Anzahl einer starken Belästigung ausgesetzter Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.

Optional.

6.5.9.5.

Reduzierung — starke Schlafstörungen

Geschätzte Reduzierung der Anzahl unter starken Schlafstörungen leidender Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.

Optional.

6.5.9.6.

Reduzierung — ischämische Herzerkrankungen

Geschätzte Reduzierung der Anzahl an Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, die von einem erhöhten Risiko einer ischämischen Herzerkrankung betroffen sind.

Optional.

6.5.9.7.

Reduzierung — andere Auswirkungen auf die Gesundheit

Informationen über andere im Aktionsplan geschätzte relevante gesundheitsschädliche Auswirkungen von Lärm in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet.

Optional.

6.5.9.8.

Erläuterung zu gesundheitsschädlichen Auswirkungen

Informationen über die Methoden zur Bewertung gesundheitsschädlicher Auswirkungen.

Optional.

6.5.9.9.

Geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis

Geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen.

Optional.

6.5.10.

Langfristige Strategie

Angabe, ob der Lärmaktionsplan eine langfristige Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung vorsieht, und Erläuterung der Strategie.

Obligatorisch.

6.5.11.

Geschätzte Gesamtkosten

Geschätzte Gesamtkosten des Aktionsplans.

Optional.

6.5.12.

Ruhige Gebiete

Erläuterung, ob im Lärmaktionsplan Ruhige Gebiete beschrieben werden.

Obligatorisch.

6.5.13.

Umsetzungsmechanismus

Beschreibung der Vorkehrungen für die Evaluierung der Umsetzung des Aktionsplans.

Obligatorisch.

6.5.14.

Evaluierung der Ergebnisse

Beschreibung, wie die Ergebnisse des Lärmaktionsplans evaluiert werden.

Obligatorisch.

6.6.   Vom Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken erfasstes Gebiet

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

6.6.1.

Kennung des Lärmaktionsplans

Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.

Obligatorisch.

6.6.2.

inspireId

Externe Objektkennung des Geo-Objekts (vom Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken erfasstes Gebiet).

Obligatorisch.

6.6.3.

Geometrie

Räumliche Ausdehnung des von einem Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken erfassten Gebiets.

Obligatorisch.

6.6.4.

Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission

Weitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Ausweisungsdauer, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation.

Obligatorisch.

6.7.   Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

6.7.1.

Kennung des Lärmaktionsplans

Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.

Obligatorisch.

6.7.2.

Im Lärmaktionsplan berücksichtigte Hauptverkehrsstraßen

Angabe der über Straßenkennungen oder Gebietseinheiten für die Statistik im Lärmaktionsplan berücksichtigten Hauptverkehrsstraßen.

Obligatorisch.

6.7.3.

Kennung der zuständigen Behörde

Eindeutige Kennung der für die Ausarbeitung, die Sammlung oder die Genehmigung zuständigen Behörde.

Obligatorisch.

6.7.4.

Informationen zum rechtlichen Hintergrund des Lärmaktionsplans.

6.7.4.1.

Durchführungsbeginn des Lärmaktionsplans (Datum)

Annahme des Lärmaktionsplans (Datum).

Obligatorisch.

6.7.4.2.

Ende (der Umsetzung) des Lärmaktionsplans (Datum)

Voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung des Lärmaktionsplans (Datum).

Optional.

6.7.4.3.

Dokument des Aktionsplans

Einzelheiten des Dokuments, das den Aktionsplan enthält.

Optional.

6.7.4.4.

Zusätzliche Beschreibung

Zusätzliche Informationen über die Rechtsgrundlage des Lärmaktionsplans.

Optional.

6.7.5.

Grenzwerte

Informationen über die geltenden Lärmgrenzwerte, die bei der Evaluierung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm berücksichtigt wurden. Wahlweise bereitzustellen:

Link zum Bericht über die Lärmgrenzwerte

oder

Informationen über andere Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet verwendet werden.

Obligatorisch.

6.7.6.

Informationen über die öffentliche Konsultation zum vorgeschlagenen Lärmaktionsplan.

6.7.6.1.

Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation

Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation.

Optional.

6.7.6.2.

Zeitraum der öffentlichen Konsultation

Anfangs- und Enddatum der öffentlichen Konsultation.

Obligatorisch.

6.7.6.3.

Mittel der öffentlichen Konsultation

Die zur Konsultation der Öffentlichkeit und Einbeziehung unterschiedlicher Interessenträger eingesetzten Mittel.

Obligatorisch.

6.7.6.4.

Art der Interessenträger

Art der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben.

Optional.

6.7.6.5.

Anzahl der Teilnehmer

Anzahl der Personen, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben.

Optional.

6.7.6.6.

Eingegangene Stellungnahmen

Erläuterung, ob im Laufe der öffentlichen Konsultation Stellungnahmen eingegangen sind.

Obligatorisch.

6.7.6.7.

Überarbeitung des Lärmaktionsplans

Erläuterung, wie der Lärmaktionsplan überarbeitet wurde und wie die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden.

Obligatorisch.

6.7.7.

Die Ergebnisse der Ausarbeitung von Lärmkarten umfassen eine Zusammenfassung der Informationen aus den strategischen Lärmkarten innerhalb des von den Lärmaktionsplänen erfassten Gebiets, einschließlich der geschätzten Anzahl lärmbelasteter Personen und der Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen.

6.7.7.1.

Kennung des Straßenabschnitts

Eindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan enthaltenen Straße.

Optional.

6.7.7.2.

Lärmbelastung von Lden 55

Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 55 dB Lden oder mehr ausgesetzt sind.

Obligatorisch.

6.7.7.3.

Lärmbelastung von Lnight 50

Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 50 dB Lnight oder mehr ausgesetzt sind.

Obligatorisch.

6.7.7.4.

Belastung durch einen anderen Index

Anzahl der Personen, die durch einen anderen für den Lärmaktionsplan relevanten Lärmindex als Lden und Lnight belastet sind.

Optional.

6.7.7.5.

Verbesserungsbedürftige Situation

Beschreibung der festgestellten Probleme und verbesserungsbedürftigen Situationen.

Obligatorisch.

Eine Beschreibung der Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans ist Optional.

6.7.8.

Die Informationen über Lärmminderungsmaßnahmen enthalten alle bereits in der Durchführung oder in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen zur Bekämpfung oder Minderung von Lärm sowie eine Beschreibung der von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet geplanten Maßnahmen.

6.7.8.1.

Kennung des Straßenabschnitts

Eindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan enthaltenen Straße.

Optional.

6.7.8.2.

Bestehende Maßnahme

Lärmminderungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Lärmaktionsplans bereits bestehen.

Obligatorisch.

6.7.8.3.

Einzelheiten zur geplanten Maßnahme

Beschreibung der Lärmminderungsmaßnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans durchgeführt werden, einschließlich des erwarteten Nutzens.

Obligatorisch.

6.7.8.4.

Kosten der geplanten Maßnahme

Kosten der Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

Optional.

6.7.8.5.

Maßnahme in Kosten

In der Kostenbewertung berücksichtigte Lärmminderungsmaßnahmen.

Optional.

6.7.9.

Die Informationen über die Reduzierung der Anzahl der betroffenen Personen enthalten die Schätzwerte für die von den zuständigen Behörden innerhalb der nächsten fünf Jahre angestrebte Reduzierung der Zahl betroffener Personen, einschließlich der Reduzierung der Zahl an Personen, deren Gesundheit durch Lärm Schaden nimmt.

6.7.9.1.

Kennung des Straßenabschnitts

Eindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan enthaltenen Straße.

Optional.

6.7.9.2.

Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert

Geschätzte Anzahl der Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der Lärm reduziert.

Obligatorisch, wenn unter 6.7.9.4 bis 6.7.9.6 keine Daten gemeldet werden.

6.7.9.3.

Erläuterung zur geschätzten Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert

Erläuterung der Methode, die zur Schätzung der Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert, verwendet wurde (in Textform).

Obligatorisch, wenn unter 6.7.9.4 bis 6.7.9.6 keine Daten gemeldet werden.

6.7.9.4.

Reduzierung — starke Belästigung

Geschätzte Reduzierung der Anzahl einer starken Belästigung ausgesetzter Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.

Optional.

6.7.9.5.

Reduzierung — starke Schlafstörungen

Geschätzte Reduzierung der Anzahl unter starken Schlafstörungen leidender Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.

Optional.

6.7.9.6.

Reduzierung — ischämische Herzerkrankungen

Geschätzte Reduzierung der Anzahl ischämischer Herzerkrankungen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet.

Optional.

6.7.9.7.

Reduzierung — andere Auswirkungen auf die Gesundheit

Informationen über andere im Aktionsplan geschätzte relevante gesundheitsschädliche Auswirkungen von Lärm in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet.

Optional.

6.7.9.8.

Erläuterung zu gesundheitsschädlichen Auswirkungen

Informationen über die Methoden zur Bewertung gesundheitsschädlicher Auswirkungen.

Optional.

6.7.9.9.

Geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis

Geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen.

Optional.

6.7.10.

Langfristige Strategie

Angabe, ob der Lärmaktionsplan eine langfristige Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung vorsieht, und Erläuterung der Strategie.

Obligatorisch.

6.7.11.

Geschätzte Gesamtkosten

Geschätzte Gesamtkosten des Aktionsplans.

Optional.

6.7.12.

Ruhige Gebiete

Erläuterung, ob im Lärmaktionsplan Ruhige Gebiete beschrieben werden.

Obligatorisch.

6.7.13.

Umsetzungsmechanismus

Beschreibung der Vorkehrungen für die Evaluierung der Umsetzung des Aktionsplans.

Obligatorisch.

6.7.14.

Evaluierung der Ergebnisse

Beschreibung, wie die Ergebnisse des Lärmaktionsplans evaluiert werden.

Obligatorisch.

6.8.   Vom Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen erfasstes Gebiet

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

6.8.1.

Kennung des Lärmaktionsplans

Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans.

Obligatorisch.

6.8.2.

inspireId

Externe Objektkennung des Geo-Objekts (vom Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen erfasstes Gebiet).

Obligatorisch.

6.8.3.

Geometrie

Räumliche Ausdehnung des von einem Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen erfassten Gebiets.

Obligatorisch.

6.8.4.

Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission

Weitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Ausweisungsdauer, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation.

Obligatorisch.

Abschnitt 7

Als Ruhige Gebiete ausgewiesene Gebiete in Ballungsräumen oder auf dem Land

7.1.   Ruhige Gebiete in Ballungsräumen oder auf dem Land

Anmerkung für die Informationen unter Abschnitt 7.1.: Wenn kein ruhiges Gebiet ausgewiesen ist, müssen keine Informationen gemeldet werden.

Zu meldende Daten

Inhalt

Meldung obligatorisch oder optional

7.1.1.

Kennung des ruhigen Gebiets

Eindeutige Kennung des jeweiligen ruhigen Gebiets.

Obligatorisch.

7.1.2.

Name des ruhigen Gebiets

Name des ruhigen Gebiets.

Optional.

7.1.3.

Art des ruhigen Gebiets

Beschreibung der Merkmale des ruhigen Gebiets wie Naturreservat, Spielplatz, Grünfläche.

Obligatorisch.

7.1.4.

Dokumentation über das ruhige Gebiet

Etwaige Unterlagen über die Ausweisung des ruhigen Gebiets.

Optional.

7.1.5.

Kennung des Ballungsraums

Eindeutige Kennung des Ballungsraums, in dem das beschriebene ruhige Gebiet liegt.

Obligatorisch, wenn das ruhige Gebiet in einem Ballungsraum liegt.

7.1.6.

Schutz vor Lärmquellen

Definiert die Lärmquellen, vor denen das ruhige Gebiet geschützt ist.

Optional.

7.1.7.

Schutz vor anderen Lärmquellen

Weitere Lärmquellen, vor denen das ruhige Gebiet geschützt ist.

Optional.

7.1.8.

Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zum Schutz des ausgewiesenen ruhigen Gebiets vor Lärm.

Obligatorisch.

7.1.9.

Kennung des Lärmaktionsplans

Eindeutige Kennung des Lärmaktionsplans, der den Schutz oder Erhalt eines ruhigen Gebiets vorsieht.

Obligatorisch, wenn das ruhige Gebiet Gegenstand eines Lärmaktionsplans ist.

7.1.10.

inspireId

Externe Objektkennung des Geo-Objekts (Ruhiges Gebiet).

Obligatorisch.

7.1.11.

Geometrie

Räumliche Ausdehnung des ruhigen Gebiets.

Obligatorisch.

7.1.12.

Zusätzliche Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission

Weitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Ausweisungsdauer, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation.

Obligatorisch.


(1)  Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (ABl. L 323 vom 8.12.2010, S. 11).

(2)  Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1).

(3)  Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1).