4.10.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 350/1


BESCHLUSS (GASP) 2021/1745 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 23. September 2021

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (EUNAVFOR MED IRINI/3/2021)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2020/472 des Rates vom 31. März 2020 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 31. März 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/472 angenommen, durch den eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) unter der Leitung von Konteradmiral Fabio AGOSTINI als Befehlshaber der EU-Operation EUNAVFOR MED IRINI (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Operation“) eingerichtet und eingeleitet wurde.

(2)

Am 26. August 2021 haben die italienischen Militärbehörden vorgeschlagen, Konteradmiral Stefano TURCHETTO mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 als Nachfolger von Konteradmiral Fabio AGOSTINI zum Befehlshaber der EU-Operation zu ernennen.

(3)

Der EU-Militärausschuss hat die Empfehlung der italienischen Militärbehörden am 31. August 2021 unterstützt.

(4)

Gemäß dem Beschluss (GASP) 2020/472 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation zu fassen.

(5)

Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Konteradmiral Stefano TURCHETTO wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 zum Befehlshaber der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Oktober 2021.

Geschehen zu Brüssel am 23. September 2021.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

S. FROM-EMMESBERGER


(1)   ABl. L 101 vom 1.4.2020, S. 4.