6.8.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 283/18


BESCHLUSS (GASP) 2021/1305 DES RATES

vom 5. August 2021

zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 25. Oktober 2010 den Beschluss 2010/638/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea angenommen.

(2)

Die Angaben zu fünf im Anhang des Beschlusses 2010/638/GASP aufgeführten Personen sollten aktualisiert werden.

(3)

Der Beschluss 2010/638/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2010/638/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 5. August 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. DOVŽAN


(1)  Beschluss 2010/638/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea (ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 10).


ANHANG

Im Anhang des Beschlusses 2010/638/GASP erhalten unter der Überschrift „Liste der Personen nach den Artikeln 3 und 4“ die Einträge 1 bis 5 folgende Fassung:

 

Name (und ggf. Aliasname)

Angaben zur Identität

Begründung

„1.

Hauptmann Moussa Dadis CAMARA

Geburtsdatum: 1.1.1964 oder 29.12.1968

Reisepass-Nr.: R0001318

Geschlecht: männlich

Anschrift: Ouagadougou (Burkina Faso)

Funktion oder Beruf: Ehemaliger Militär und Chef der Militärjunta des Nationalen Rates für Demokratie und Entwicklung (Conseil National pour la Democratie et le Developpement, CNDD)

Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt

2.

Oberst Moussa Tiégboro CAMARA

alias Moussa Thiegboro CAMARA

Geburtsdatum: 1.1.1968

Reisepass-Nr.: 7190

Geschlecht: männlich

Funktion oder Beruf: Generalsekretär, Präsidialamt der Republik Guinea

Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt

3.

Oberst Dr. Abdoulaye Chérif DIABY

Geburtsdatum: 26.2.1957

Reisepass-Nr.: 13683

Geschlecht: männlich

Funktion oder Beruf: Militärarzt

Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt

4.

Hauptmann Aboubacar Chérif (alias Toumba) DIAKITÉ

Geschlecht: männlich

Anschrift: Conakry (Republik Guinea)

Funktion oder Beruf: ehemaliger Militär.

Weitere Angaben: in Haft

Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt

5.

Oberst Jean-Claude PIVI (alias Coplan)

Geburtsdatum: 1.1.1960

Geschlecht: männlich

Funktion oder Beruf: Minister mit Zuständigkeit für die Sicherheit des Präsidenten

Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt“