5.8.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 282/34


BESCHLUSS (EU) 2021/1298 DES RATES

vom 30. Juli 2021

zur Ernennung eines vom Königreich Spanien vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

auf Vorschlag der spanischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2)

Am 20. Januar 2020 hat der Rat den Beschluss (EU) 2020/102 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 angenommen.

(3)

Der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds im Ausschuss der Regionen ist infolge des Ablaufs des Mandats frei geworden, auf dessen Grundlage Herr Juan José MARTÍNEZ LOZANO zur Ernennung vorgeschlagen wurde.

(4)

Die spanische Regierung hat Herrn Adrián Ariel ZITTELLI FERRARI, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft mit politischer Verantwortung gegenüber einer gewählten Versammlung, Director General de Unión Europea de la Región de Murcia — Asamblea Regional de Murcia (Generaldirektor für Angelegenheiten der Europäischen Union für die Region Murcia — Regionalversammlung von Murcia), als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Adrián Ariel ZITTELLI FERRARI, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft mit politischer Verantwortung gegenüber einer gewählten Versammlung, Director General de Unión Europea de la Región de Murcia — Asamblea Regional de Murcia (Generaldirektor für Angelegenheiten der Europäischen Union für die Region Murcia — Regionalversammlung von Murcia), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. Juli 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. DOVŽAN


(1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.

(2)  Beschluss (EU) 2020/102 des Rates vom 20. Januar 2020 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 20 vom 24.1.2020, S. 2).