16.7.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 255/1


BESCHLUSS (EU) 2021/1169 DES RATES

vom 13. Juli 2021

zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 6. Mai 2021 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska (EZB/2021/22) (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, müssen von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft werden.

(2)

Die Národná banka Slovenska hat im Jahr 2017 Deloitte Audit s.r.o. als ihre externen Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020 ausgewählt, mit der Option, das Mandat für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 zu verlängern.

(3)

Gemäß dem Beschluss (EU) 2017/1849 des Rates (2) endete das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska, Deloitte Audit s.r.o., nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2020.

(4)

Die Národná banka Slovenska beabsichtigt, das Mandat von Deloitte Audit s.r.o. für das Geschäftsjahr 2021 zu verlängern. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Národná banka Slovenska und Deloitte Audit s.r.o. ist diese Verlängerung möglich.

(5)

Der EZB-Rat hat empfohlen, Deloitte Audit s.r.o. als externe Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

(6)

Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates (3) entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 1 Absatz 16 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:

„(16)   Deloitte Audit s.r.o. werden als externe Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska für das Geschäftsjahr 2021 anerkannt.“

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Europäische Zentralbank gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. ŠIRCELJ


(1)  ABl. C 187 vom 17.5.2021, S. 1.

(2)  Beschluss (EU) 2017/1849 des Rates vom 10. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska (ABl. L 264 vom 13.10.2017, S. 5).

(3)  Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69).