29.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CI 393/1


BESCHLUSS DES RATES

vom 28. September 2021

zur Ernennung einer Vorsitzenden einer Beschwerdekammer und zur Verlängerung der Amtszeit eines Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

(2021/C 393 I/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (1), insbesondere auf Artikel 166 Absätze 1 und 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 4. Juni 2021 hat der Verwaltungsrat des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) dem Rat eine Liste mit Kandidaten für das Amt der Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des EUIPO vorgelegt.

(2)

Am 1. Juni 2021 hat der Verwaltungsrat des EUIPO beschlossen, dem Rat vorzuschlagen, die Amtszeit von Herrn Sven STÜRMANN als Vorsitzender einer Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. August 2022 an um weitere fünf Jahre zu verlängern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Frau Nina Maria KORJUS, geboren am 30. Juni 1971 in Joensuu (Finnland) wird für eine Amtszeit von fünf Jahren zur Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des EUIPO ernannt.

(2)   Der Zeitpunkt, zu dem die in Absatz 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des EUIPO festgelegt.

Artikel 2

Die Amtszeit von Herrn Sven STÜRMANN als Vorsitzender einer Beschwerdekammer des EUIPO wird hiermit für den Zeitraum von fünf Jahren verlängert, der am 1. August 2022 beginnt und am 31. Juli 2027 endet.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. September 2021.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

S. KUSTEC


(1)  ABl. L 154 vom 16.6.2017, S. 1.