26.4.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 141/21


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2021/672 DES RATES

vom 23. April 2021

zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 31. Juli 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen angenommen.

(2)

Der Eintrag für eine Person sollte gestrichen werden, da sie verstorben ist.

(3)

Die Anhänge II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 sollten daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 23. April 2021.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. P. ZACARIAS


(1)  ABl. L 206 vom 1.8.2015, S. 34.


ANHANG

Der Beschluss (GASP) 2015/1333 wird wie folgt geändert:

1.

In Anhang II (Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 8 Absatz 2) Abschnitt A (Personen) wird Eintrag 10 (betreffend AL-GAOUD, Abdelmajid) gestrichen;

2.

In Anhang IV (Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 9 Absatz 2) Abschnitt A (Personen) wird Eintrag 10 (betreffend AL-GAOUD, Abdelmajid) gestrichen.