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17.6.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CI 234/1 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 14. Juni 2021
zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrats der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) für die Niederlande
(2021/C 234 I/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/127 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 4,
gestützt auf die Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitnehmerorganisationen und Arbeitgeberverbänden vorgelegt wurden,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit Beschluss vom 9. April 2019 (2), 25. Juni 2019 (3), 8. Juli 2019 (4), und 16. September 2019 (5) hat der Rat die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) für den Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2023 ernannt. |
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(2) |
Der Arbeitnehmerverband EGB hat für einen noch zu besetzenden Sitz eine Kandidatin vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen wird für die Zeit bis zum 31. März 2023 folgende Person ernannt:
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II. |
VERTRETER DER ARBEITNEHMERVERBÄNDE |
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Land |
Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
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Niederlande |
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Frau Lottie VAN KELLE |
Artikel 2
Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Dieser Beschluss wird zur Information im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Luxemburg am 14. Juni 2021.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. MENDES GODINHO
(1) ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 74.
(2) ABl. C 135 vom 11.4.2019, S. 1.
(3) ABl. C 216 vom 27.6.2019, S. 1.