12.4.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 124/7


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2021/585 DES RATES

vom 12. April 2021

zur Durchführung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 12. April 2011 den Beschluss 2011/235/GASP erlassen.

(2)

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 8. Dezember 2019 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er die weit verbreitete und unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt durch die iranischen Sicherheitskräfte verurteilte, die im Zuge der Reaktion auf die Demonstrationen vom November 2019 zu einer hohen Zahl von Toten und Verletzten geführt hat. In der Erklärung wurde auch betont, dass die Union erwartet, dass alle Gewalttäter zur Rechenschaft gezogen werden und die iranischen Behörden aufgefordert wurden, dafür zu sorgen, dass im Rahmen transparenter und glaubwürdiger Ermittlungen festgestellt wird, wie viele Menschen getötet oder festgenommen wurden, und dass alle verhafteten Personen ein ordnungsgemäßes Verfahren erhalten. Als Reaktion auf die Entscheidung Irans, den Internetzugang zu weltweiten Netzen für mehr als eine Woche zu sperren und damit die Kommunikation und den freien Informationsfluss für die iranischen Bürgerinnen und Bürger zu unterbinden, wurde in der Erklärung ferner betont, dass Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit stets geachtet werden müssen.

(3)

Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit der Zusage der Union, alle wichtigen Fragen, einschließlich der Menschenrechtslage, zusammen mit dem Iran anzugehen, sollten acht Personen und drei Organisationen in die im Anhang des Beschluss 2011/235/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(4)

Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. April 2021.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. P. ZACARIAS


(1)  ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 51.


ANHANG

Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen und Organisationen im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgenommen:

Personen

 

Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„88.

SOLEIMANI Gholamreza

Geburtsort: Farsan (Iran)

Geburtsdatum: 1343 (Iranischer Hijri Kalender), 1964 oder 1965 (Gregorianischer Kalender)

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Status: Leiter der Bassidsch-Organisation des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Gholamreza Soleimani ist Leiter der Bassidsch-Organisation. Die Bassidsch-Organisation hat tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Leiter der Bassidsch-Organisation ist Gholamreza Soleimani verantwortlich für die gewaltsame Niederschlagung der Proteste und schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.4.2021

89.

SALAMI Hossein (alias: SALAMI Hussain)

Geburtsort: Vaneshan, Golpayegan (Iran)

Geburtsdatum: 1339 (Iranischer Hijri Kalender), 1960 oder 1961 (Gregorianischer Kalender)

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Status: Oberbefehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Rang: Generalmajor

Hossein Salami ist seit April 2019 Oberbefehlshaber des IRGC, zu dem die Bassidsch-Milizen gehören, und Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates. Die regulären Streitkräfte des IRGC und die Bassidsch-Milizen haben tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates nahm Hossein Salami an den Sitzungen teil, in denen angeordnet wurde, tödliche Gewalt einzusetzen, um die Proteste vom November 2019 niederzuschlagen. Hossein Salami ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.4.2021

90.

KARAMI Hassan

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Status: Befehlshaber der Sondereinheiten der iranischen Polizei

Hassan Karami ist Befehlshaber der Sondereinheiten der iranischen Polizei. Die Sondereinheiten haben tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Befehlshaber der Sondereinheiten, durch die unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten getötet oder verletzt wurden, ist Hassan Karami verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.4.2021

91.

PAKPOUR Mohammad (alias: PAKPUR Mohammad)

Geburtsort: Arak (Iran)

Geburtsdatum: 1340 (Iranischer Hijri Kalender), 1961 (Gregorianischer Kalender)

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Status: Oberbefehlshaber der Landstreitkräfte des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Rang: Brigadegeneral

Mohammad Pakpour ist seit März 2010 Oberbefehlshaber der Landstreitkräfte des IRGC. Die Landstreitkräfte des IRGC haben tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Oberbefehlshaber der Landstreitkräfte der IRGC, die tödliche Gewalt gegen unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten eingesetzt haben, ist Mohammad Pakpour verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.4.2021

92.

ASHTARI Hossein

Geburtsort: Isfahan (alias: Esfahan, Ispahan)

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Status: Oberbefehlshaber der iranischen Polizei

Hossein Ashtari ist seit März 2015 Oberbefehlshaber der iranischen Polizei und Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates. Zu den Polizeikräften gehören die Emdad-Einheiten und die Sondereinheiten. Die reguläre Polizei, die Emdad-Einheiten und die Sondereinheiten haben tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates nahm Hossein Ashtari an den Sitzungen teil, in denen angeordnet wurde, tödliche Gewalt einzusetzen, um die Proteste vom November 2019 niederzuschlagen. Hossein Ashtari ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.4.2021

93.

ZIAEI Gholamreza

Geschlecht: männlich

Status: Ehemaliger Direktor des Evin-Gefängnisses; ehemaliger Direktor anderer Hafteinrichtungen

Von Juli 2019 bis Juni 2020 war Gholamreza Ziaei Direktor des Evin-Gefängnisses, wo sich die bereits strengen Haftbedingungen unter seiner Führung weiter verschlechtert haben. Weiblichen Häftlingen wurde der telefonische Kontakt zu ihren Kindern verwehrt. Politischen Gefangenen wurden wöchentliche Besuche von Verwandten verweigert, die nur alle zwei Monate erlaubt waren. Während der Proteste von 2009 war Ziaei für die Haftanstalt Kahrizak zuständig, in der mindestens fünf Häftlinge, die im Zusammenhang mit Massenprotesten auf der Straße 2009 festgenommen worden waren, zu Tode gefoltert wurden. Bevor er das Evin-Gefängnis in Teheran übernahm, war Ziaei von 2017 bis 2019 Direktor des Rajaee-Shahr-Gefängnisses in Karadsch westlich von Teheran, wo es zu zahlreichen Protesten von politischen Gefangenen gegen Missbrauch und unmenschliche Lebensbedingungen kam.

12.4.2021

94.

SHAHVARPOUR Hassan

Geburtsort: Safi Abad, südlich von Dezful, Chuzestan (Iran)

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 2001624001 (nationale Kennziffer)

Status: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), Befehlshaber des Vali-Asr-Korps in der Provinz Chuzestan

Rang: Brigadegeneral

Als Befehlshaber des IRGC in Chuzestan seit 2009 kommandiert Hassan Shahvarpour die Streitkräfte, die während der Proteste vom November 2019 Maschinengewehre gegen Demonstranten und andere Zivilisten in der Stadt Mahschahr eingesetzt haben. Unter seinem Kommando wurden vom IRGC 148 fliehende Demonstranten, die sich in nahegelegenen Marschen versteckten, von gepanzerten Fahrzeugen umzingelt und durch schwere Maschinengewehrangriffe getötet.

12.4.2021

95.

VASEGHI Leyla (alias: VASEQI Layla, VASEGHI Leila, VASEGHI Layla)

Geburtsort: Sari, Provinz Mazandaran (Iran)

Geburtsdatum: 1352 (Iranischer Hijri Kalender), 1972 oder 1973 (Gregorianischer Kalender)

Geschlecht: weiblich

Status: Gouverneurin von Shahr-e Qods und Leiterin des Sicherheitsrates der Stadt

Als Gouverneurin von Shahr-e Qods und Leiterin des Sicherheitsrates der Stadt seit September 2019 befahl Leyla Vaseghi der Polizei und anderen bewaffneten Gruppen während der Proteste vom November 2019 den Einsatz tödlicher Gewalt, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten getötet oder verletzt wurden. Als Gouverneurin von Shahr-e Qods und Leiterin des Sicherheitsrates der Stadt ist Leyla Vaseghi verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.4.2021“;

Organisationen

 

Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„2.

Evin-Gefängnis

Anschrift: Provinz Teheran, Teheran, Bezirk 2, Dasht-e Behesht (Iran)

Das Evin-Gefängnis ist eine Haftanstalt, in der politische Gefangene festgehalten wurden und in den letzten Jahren und Jahrzehnten wiederholt schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, stattgefunden haben. An den Protesten vom November 2019 beteiligte Demonstranten wurden — und werden zumindest in gewissem Umfang immer noch — als politische Gefangene im Evin-Gefängnis festgehalten. Häftlingen im Evin-Gefängnis werden grundlegende Verfahrensrechte verweigert, und sie werden bisweilen in Einzelhaft oder überfüllten Zellen unter schlechten Hygienebedingungen festgehalten. Es liegen ausführliche Berichte über physische und psychische Folter vor. Den Häftlingen wird der Kontakt zu Familienmitgliedern und Rechtsanwälten sowie eine angemessene medizinische Behandlung verwehrt.

12.4.2021

3.

Fashafouyeh-Gefängnis (auch bekannt als: Teheraner Zentralgefängnis, Hasanabad-e Qom-Gefängnis, Greater Tehran Prison)

Anschrift: Provinz Teheran, Hasanabad, Industriegebiet Bijin, Teheran, Qom Old Road (Iran)

Tel.: +98 21 5625/8050

Das Fashafouyeh-Gefängnis ist eine Haftanstalt, in der ursprünglich Drogenstraftäter untergebracht werden sollten. Seit Kurzem werden dort auch politische Gefangene festgehalten und in einigen Fällen gezwungen, Zellen mit Drogenabhängigen zu teilen. Die Lebens- und Hygienebedingungen sind äußerst schlecht, und für Grundbedürfnisse wie sauberes Trinkwasser wird nicht gesorgt. Während der Proteste vom November 2019 wurden mehrere Demonstranten, darunter Minderjährige, im Fashafouyeh-Gefängnis inhaftiert. Berichten zufolge wurden an den Protesten vom November 2019 beteiligte Demonstranten im Fashafouyeh-Gefängnis gefoltert und unmenschlich behandelt, z. B. durch vorsätzliche Verwundung mit kochendem Wasser und die Verweigerung medizinischer Behandlung. Einem Bericht von Amnesty International über das gewaltsame Vorgehen gegen die Proteste vom November 2019 zufolge wurden im Fashafouyeh-Gefängnis Kinder unter 15 Jahren zusammen mit Erwachsenen inhaftiert. Drei der an den Protesten vom November 2019 beteiligten Demonstranten, die derzeit im Fashafouyeh-Gefängnis inhaftiert sind, wurden von einem Teheraner Gericht zum Tode verurteilt.

12.4.2021

4.

Rajaee-Shahr-Gefängnis (auch bekannt als: Rajai-Shahr-Gefängnis, Rajaishahr, Raja’i Shahr, Reja’i Shahr, Rajayi Shahr, Gorhardasht-Gefängnis, Gohar-Dasht-Gefängnis)

Anschrift: Provinz Alborz, Karaj, Gohardasht, Moazzen Blvd (Iran)

Tel.: +98 26 3448/9826

Das Rajaee-Shahr-Gefängnis ist seit der Islamischen Revolution von 1979 bekannt für den Entzug von Menschenrechten, einschließlich schwerer physischer und psychischer Folter politischer Gefangener und gewaltloser politischer Gefangener, sowie für Massenhinrichtungen ohne faires Verfahren. Hunderte von Häftlingen, darunter Kinder, wurden nach den Protesten vom November 2019 im Rajaee-Shahr-Gefängnis schwer misshandelt. Es gibt glaubwürdige Berichte über zahlreiche Fälle von Folter und anderer grausamer Bestrafung, auch von Minderjährigen.

12.4.2021.“