29.3.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 108/59


BESCHLUSS (GASP) 2021/543 DES RATES

vom 26. März 2021

zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 21. März 2011 hat der Rat den Beschluss 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina (1) angenommen.

(2)

Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2022 verlängert werden.

(3)

Der Beschluss 2011/173/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2011/173/GASP erhält folgende Fassung:

„Dieser Beschluss gilt bis zum 31. März 2022.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 26. März 2021

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. P. ZACARIAS


(1)  Beschluss 2011/173/GASP des Rates vom 21. März 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina (ABl. L 76 vom 22.3.2011, S. 68).