15.3.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 87/46


BESCHLUSS (GASP) 2021/449 DES RATES

vom 12. März 2021

zur Aufhebung des Beschlusses 2011/172/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 21. März 2011 den Beschluss 2011/172/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten angenommen.

(2)

Nach dem Beschluss 2011/172/GASP sind die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter als für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Ägyptens verantwortlich ermittelter Personen und der mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen einzufrieren.

(3)

Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/172/GASP gemäß Artikel 5 sollten die geltenden restriktiven Maßnahmen aufgehoben werden.

(4)

Der Beschluss 2011/172/GASP sollte daher aufgehoben werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2011/172/GASP wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. März 2021.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. P. ZACARIAS


(1)  Beschluss 2011/172/GASP des Rates vom 21. März 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten (ABl. L 76 vom 22.3.2011, S. 63).