5.3.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 77/1


BESCHLUSS (Euratom) 2021/390 DES RATES

vom 20. Februar 2020

zur Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission — des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

In Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Europäische Kommission hat im Einklang mit den Richtlinien des Rates vom 3. Juli 2009 Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie geführt.

(2)

Diese Verhandlungen wurden nun erfolgreich abgeschlossen.

(3)

Dem Abschluss des Abkommens durch die Europäische Kommission sollte zugestimmt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Dem Abschluss — durch die Europäische Kommission — des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie wird zugestimmt. (*1)

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Februar 2020.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

B. DIVJAK


(*1)  Das Abkommen wurde in ABl. L 440 vom 30.12.2020, S. 1, veröffentlicht.