15.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 211/29


ERKLÄRUNG DER KOMMISSION

Die Kommission teilt die Auffassung, dass erschwingliche und zugängliche COVID-19-Impfstoffe und Tests für SARS-CoV-2-Infektionen für die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie von entscheidender Bedeutung sind. Da bei Inkrafttreten der Verordnungen (EU) 2021/953 und (EU) 2021/954 des Europäischen Parlaments und des Rates nicht die gesamte Bevölkerung geimpft sein wird, ist der Zugang zu erschwinglichen und weithin verfügbaren Testmöglichkeiten wichtig, um die Freizügigkeit und Mobilität in Europa zu erleichtern.

Um die Testkapazitäten der Mitgliedstaaten zu unterstützen, hat die Kommission bereits Mittel aus dem Soforthilfeinstrument für den Erwerb von Antigen-Schnelltests mobilisiert und eine gemeinsame Beschaffung für mehr als eine halbe Milliarde Antigen-Schnelltests eingeleitet. Der Internationale Verband des Roten Kreuzes unterstützt die Mitgliedstaaten ebenfalls beim Ausbau der Testkapazitäten und erhält für diese Maßnahmen Mittel aus dem Soforthilfeinstrument.

Die Kommission verpflichtet sich, zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Mio. EUR aus dem Soforthilfeinstrument für den Erwerb von Tests auf SARS-CoV-2-Infektionen, die für die Ausstellung eines Testzertifikats nach der Verordnung (EU) 2021/953 infrage kommen, bereitzustellen, um die Verfügbarkeit erschwinglicher Tests zu unterstützen, insbesondere für Personen, die täglich oder häufig eine Grenze überqueren, um zur Arbeit oder zur Schule zu gelangen, enge Verwandte zu besuchen, medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen oder sich um Angehörige zu kümmern. Erforderlichenfalls könnten — vorbehaltlich der Genehmigung durch die Haushaltsbehörde — zusätzliche Mittel über 100 Mio. EUR hinaus mobilisiert werden.