24.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 340/339


BESCHLUSS (EU, EURATOM) 2021/1617 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 28. April 2021

zum Rechnungsabschluss der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2019

DAS EUROPÄISCHEN PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2019,

unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019, zusammen mit den Antworten der Agenturen (1),

unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 1. März 2021 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilenden Entlastung (05793/2021 — C9-0065/2021),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (3), insbesondere auf Artikel 70,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (4), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), insbesondere auf Artikel 105,

gestützt auf die Artikel 32 und 47 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (6),

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0074/2021),

1.   

billigt den Rechnungsabschluss der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2019;

2.   

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Agentur für das Europäische GNSS, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

David Maria SASSOLI

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019. https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf

(2)  ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019. https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf

(3)  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

(4)  ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.

(5)  ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.

(6)  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.