5.8.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 282/38


Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1737 der Kommission vom 14. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates betreffend die Aufnahme bestimmter Drogenausgangsstoffe in die Liste der erfassten Stoffe

( Amtsblatt der Europäischen Union L 392 vom 23. November 2020 )

Seite 5, Anhang I, Änderungen der Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 273/2004

Anstatt:

„c)

im Eintrag für Anthranilsäure wird in der Tabelle UNTERKATEGORIE 2B der KN-Code ‚2922 43 00‘ durch den Code ‚ex 2922 43 00‘ ersetzt;“

muss es heißen:

„c)

im Eintrag für Anthranilsäure wird in der Tabelle UNTERKATEGORIE 2B der KN-Code ‚2922 43 00‘ durch den Code ‚2922 43 00‘ ersetzt;“.

Seite 7, Anhang II, Änderungen des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 111/2005

Anstatt:

„2.

Die Tabelle ‚Kategorie 2‘ wird wie folgt geändert:

a)

im Eintrag für Anthranilsäure wird der KN-Code ‚2922 43 00‘ durch den Code ‚ex 2922 43 00‘ ersetzt;“

muss es heißen:

„2.

Die Tabelle ‚Kategorie 2‘ wird wie folgt geändert:

a)

im Eintrag für Anthranilsäure wird der KN-Code ‚2922 43 00‘ durch den Code ‚2922 43 00‘ ersetzt;“.