3.9.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 289/315


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1227 DER KOMMISSION

vom 12. November 2019

zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf Meldebögen für die Bereitstellung von Informationen gemäß den Anforderungen an die STS-Meldung

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 (1), insbesondere auf Artikel 27 Absatz 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Um die Wirksamkeit und Harmonisierung von Meldungen zu erleichtern, sollten die Informationen zu Verbriefungen, die die Anforderungen der Artikel 19 bis 22 und 23 bis 26 der Verordnung (EU) 2017/2402 an eine einfache, transparente und standardisierte („STS“-)Verbriefung erfüllen, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in einem durchgängig angewandten Format und nach einheitlichen Standards übermittelt werden.

(2)

Die Bereitstellung von Informationen in einem harmonisierten Format ermöglicht der ESMA eine effiziente Datenerhebung und erleichtert die Kohärenzkontrollen sowie die Bewertung der Vollständigkeit durch die Anleger und die zuständigen Behörden. Daher sollte das Format jedes für eine STS-Meldung auszufüllenden Feldes spezifiziert und sollten alle Informationen an die ESMA elektronisch übermittelt werden.

(3)

Diese Verordnung basiert auf den Entwürfen technischer Durchführungsstandards, die der Kommission von der ESMA gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) vorgelegt wurden.

(4)

Die ESMA hat zu den Entwürfen technischer Durchführungsstandards, auf denen diese Verordnung basiert, eine offene öffentliche Anhörung durchgeführt, die potenziell anfallenden Kosten und den Nutzen analysiert und die Stellungnahme der nach Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 eingesetzten Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte eingeholt —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Meldebögen für die STS-Meldung

(1)   Die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1226 der Kommission genannten Informationen (3) werden unter Verwendung des Musters in Anhang I dieser Verordnung bereitgestellt.

(2)   Die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1226 genannten Informationen werden unter Verwendung des Musters in Anhang II dieser Verordnung bereitgestellt.

(3)   Die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1226 genannten Informationen werden unter Verwendung des Musters in Anhang III dieser Verordnung bereitgestellt.

(4)   Sind die nach diesem Artikel bereitzustellenden Informationen wegen der Anwendung der in Artikel 43 der Verordnung (EU) 2017/2402 genannten Übergangsbestimmungen nicht verfügbar oder erforderlich, ist im jeweiligen Feld/in den jeweiligen Feldern der Anhänge dieser Verordnung „Entfällt wegen der Anwendung von Übergangsbestimmungen“ anzugeben.

(5)   Die in diesem Artikel genannten Informationen sind in elektronischer und maschinenlesbarer Form zu übermitteln.

(6)   Die in Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1226 genannten „Zusätzlichen Informationen“ sind in das Feld „Auszufüllendes Kästchen“ der Anhänge I bis III dieser Verordnung einzufügen.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 12. November 2019

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 347 vom 28.12.2017, S. 35.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84).

(3)  Delegierte Verordnung (EU) 2020/1226 der Kommission vom 12. November 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Spezifizierung der gemäß den Anforderungen an die STS-Meldung zu übermittelnden Informationen (siehe Seite 285 dieses Amtsblatts).


ANHANG I

Feldformate des STS-Meldeformulars

ZEICHEN

DATENTYP

DEFINITION

{ALPHANUM-n}

Bis zu n alphanumerische Zeichen

Freitextfeld. Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).

{LÄNDERCODE_2}

2 alphanumerische Zeichen

Aus 2 Buchstaben bestehender Ländercode gemäß dem Alpha-2-Ländercode nach ISO 3166-1 Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).

{WÄHRUNGSCODE_3}

3 alphanumerische Zeichen

Aus 3 Buchstaben bestehender Währungscode gemäß den Währungscodes nach ISO 4217 Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).

{DATUMSFORMAT}

Datumsformat nach ISO 8601

Formatierung des Datums: JJJJ-MM-TT

{J/N}

1 alphanumerisches Zeichen

„richtig“ — J

„falsch“ — N

{ISIN}

12 alphanumerische Zeichen

ISIN-Code gemäß ISO 6166

{LEI}

20 alphanumerische Zeichen

Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) gemäß ISO 17442

STS-Meldeformular für Nicht-ABCP-Verbriefungen

FELDCODE

FELDBEZEICHNUNG

AUSZUFÜLLENDES KÄSTCHEN

FELDFORMAT

STSS0

Erste Anlaufstelle

 

{ALPHANUM-1000}

STSS1

Identifikationsnummer des Finanzinstruments

 

{ISIN}

STSS2

LEI des Originators oder Sponsors oder ursprünglichen Kreditgebers

 

{LEI}

STSS3

Kennziffer der Meldung

 

{ALPHANUM-100}

STSS4

Eindeutige Kennung

 

{ALPHANUM-100}

STSS5

Kennziffer des Prospekts

 

{ALPHANUM-100}

STSS6

Verbriefungsregister

 

{ALPHANUM-1000}

STSS7

Bezeichnung der Verbriefung

 

{ALPHANUM-100}

STSS8

Sitzland

 

{LÄNDERCODE_2}

STSS9

Klassifizierung der Verbriefung

 

{LISTE}

STSS10

Art der zugrunde liegenden Risikopositionen

 

{LISTE}

STSS11

Ausgabedatum

 

{DATUMSFORMAT}

STSS12

Meldedatum

 

{DATUMSFORMAT}

STSS13

Zugelassener Dritter

 

{ALPHANUM-100}

STSS14

Zugelassener Dritter (Name und Sitzland)

 

{ALPHANUM-1000}

{LÄNDERCODE_2}

STSS15

Zuständige Behörde, die den Dritten zugelassen hat

 

{ALPHANUM-100}

STSS16

STS-Status

 

{ALPHANUM-1000}

STSS17

Originator (oder ursprünglicher Kreditgeber) kein EU-Kreditinstitut

 

{J/N}

STSS18

Bestätigung der Kreditvergabekriterien

 

{ALPHANUM-1000}

STSS19

Erklärung, dass die Kreditvergabekriterien beaufsichtigt werden

 

{ALPHANUM-1000}

STSS20

Zugrunde liegende Risikopositionen im Wege einer „True-Sale“-Verbriefung erworben

 

{ALPHANUM-10000}

STSS21

Keine schwerwiegende Rückforderung

 

{ALPHANUM-10000}

STSS22

Ausnahmeregelung für Rückforderungsvereinbarungen im nationalen Insolvenzrecht

 

{ALPHANUM-1000}

STSS23

Übertragung, wenn der Verkäufer nicht der ursprüngliche Kreditgeber ist

 

{ALPHANUM-1000}

STSS24

Übertragung im Wege einer Abtretung, die zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen wird

 

{ALPHANUM-10000}

STSS25

Zusicherungen und Gewährleistungen

 

{ALPHANUM-10000}

STSS26

Kriterien für aktive Portfolioverwaltung

 

{ALPHANUM-10000}

STSS27

Homogenität der Vermögenswerte

 

{ALPHANUM}

STSS28

Verpflichtungen in Bezug auf die zugrunde liegenden Risikopositionen/keine Wiederverbriefung

 

{ALPHANUM-1000}

STSS29

Solidität der Vergabestandards

 

{ALPHANUM}

STSS30

Erfahrung des Originators/Kreditgebers

 

{ALPHANUM}

STSS31

Ausgefallene Vermögenswerte

 

{ALPHANUM}

STSS32

Mindestens eine Zahlung zum Zeitpunkt der Übertragung

 

{ALPHANUM-1000}

STSS33

Rückzahlung an die Inhaber/Veräußerung von Vermögenswerten

 

{ALPHANUM}

STSS34

Erfüllung der Anforderung in Bezug auf den Risikoselbstbehalt

 

{LISTE}

STSS35

Minderung von Zins- (IR-) und Währungs- (FX-)risiken

 

{ALPHANUM-10000}

STSS36

Derivatekäufe/-verkäufe der Verbriefungszweckgesellschaft

 

{ALPHANUM-10000}

STSS37

Derivate mit gemeinsamen Standards

 

{ALPHANUM-10000}

STSS38

An einen Referenzwert gebundene Zinszahlungen basieren auf üblichen Zinssätzen

 

{ALPHANUM-10000}

STSS39

Keine Zurückbehaltung von Geldbeträgen nach Beitreibungsbescheid oder Mitteilung über die vorzeitige Fälligstellung

 

{ALPHANUM-10000}

STSS40

Keine Zurückbehaltung von Geldbeträgen

 

{ALPHANUM-1000}

STSS41

Weiterreichung von Tilgungseingängen an die Anleger

 

{ALPHANUM-1000}

STSS42

Rückzahlung nicht in umgekehrter Reihenfolge zur Seniorität

 

{ALPHANUM-1000}

STSS43

Keine Bestimmungen, die eine automatische Liquidation der zugrunde liegenden Risikopositionen zum Marktwert erfordern

 

{ALPHANUM-1000}

STSS44

Verbriefungen mit nichtsequentieller Zahlungsrangfolge

 

{ALPHANUM-1000}

STSS45

Revolvierende Verbriefung mit vorzeitigen Rückzahlungsereignissen für die Beendigung der revolvierenden Periode, basierend auf festgelegten Auslösern

 

{ALPHANUM-10000}

STSS46

Verschlechterung der Kreditqualität der zugrunde liegenden Risikopositionen

 

{ALPHANUM-10000}

STSS47

Insolvenz des Originators oder des Forderungsverwalters

 

{ALPHANUM-10000}

STSS48

Absinken des Werts der zugrunde liegenden Risikopositionen, die von der Verbriefungszweckgesellschaft gehalten werden, unter einen im Voraus festgelegten Schwellenwert

 

{ALPHANUM-10000}

STSS49

Nicht hinreichende Generierung neuer zugrunde liegender Risikopositionen, die über die im Voraus festgelegte Kreditqualität verfügen (auslösendes Ereignis für die Beendigung der revolvierenden Periode)

 

{ALPHANUM-10000}

STSS50

Information über die vertraglichen Verpflichtungen des Forderungsverwalters, des Treuhänders und anderer Anbieter von Nebendienst-leistungen

 

{ALPHANUM-1000}

STSS51

Bestimmungen zur Kontinuität der Forderungsverwaltung

 

{ALPHANUM-1000}

STSS52

Bestimmungen zur Kontinuität der Derivatgegenparteien

 

{ALPHANUM-1000}

STSS53

Bestimmungen zur Kontinuität der Liquiditätsgeber und der kontoführenden Bank

 

{ALPHANUM-1000}

STSS54

Erforderliche Erfahrung des Forderungsverwalters sowie angemessene Strategien, Verfahren und Kontrollen des Risikomanagements vorhanden

 

{ALPHANUM}

STSS55

Klare und kohärente Definitionen (Problemkredite)

 

{ALPHANUM-1000}

STSS56

Zahlungsrangfolgen und auslösende Ereignisse

 

{ALPHANUM-1000}

STSS57

Zeitnahe Lösung von Konflikten zwischen den verschiedenen Kategorien von Anlegern und Zuständigkeiten der Treuhänder

 

{ALPHANUM-1000}

STSS58

Daten über die historische Wertentwicklung im Hinblick auf Ausfälle und Verluste

 

{ALPHANUM-1000}

STSS59

Externe Überprüfung einer Stichprobe der zugrunde liegenden Risikopositionen

 

{ALPHANUM-1000}

STSS60

Verfügbarkeit eines Liability-Cashflow-Modells für potenzielle Anleger

 

{ALPHANUM-1000}

STSS61

Umweltbilanz/Darlehen für Wohnimmobilien oder Darlehen für Kfz-Käufe oder -Leasinggeschäfte

 

{ALPHANUM-10000}

STSS62

Verantwortlichkeit von Originator und Sponsor für die Einhaltung des Artikels 7 der Verordnung (EU) 2017/2402

 

{ALPHANUM-1000}


ANHANG II

Feldformate des STS-Meldeformulars

ZEICHEN

DATENTYP

DEFINITION

{ALPHANUM-n}

Bis zu n alphanumerische Zeichen

Freitextfeld. Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).

{LÄNDERCODE_2}

2 alphanumerische Zeichen

Aus 2 Buchstaben bestehender Ländercode gemäß dem Alpha-2-Ländercode nach ISO 3166-1 Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).

{WÄHRUNGSCODE_3}

3 alphanumerische Zeichen

Aus 3 Buchstaben bestehender Währungscode gemäß den Währungscodes nach ISO 4217 Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).

{DATUMSFORMAT}

Datumsformat nach ISO 8601

Formatierung des Datums: JJJJ-MM-TT

{J/N}

1 alphanumerisches Zeichen

„richtig“ — J

„falsch“ — N

{ISIN}

12 alphanumerische Zeichen

ISIN-Code gemäß ISO 6166

{LEI}

20 alphanumerische Zeichen

Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) gemäß ISO 17442

STS-Meldeformular für ABCP-Verbriefungen

FELDCODE

FELDBEZEICHNUNG

AUSZUFÜLLENDES KÄSTCHEN

FELDFORMAT

STSAT0

Erste Anlaufstelle

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT1

Identifikationsnummer des Finanzinstruments

 

{ISIN}

STSAT2

LEI des Originators oder Sponsors oder ursprünglichen Kreditgebers

 

{LEI}

STSAT3

Kennziffer der Meldung

 

{ALPHANUM-100}

STSAT4

Eindeutige Kennung

 

{ALPHANUM-100}

STSAT5

Kennziffer des Prospekts

 

{ALPHANUM-100}

STSAT6

Verbriefungsregister

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT7

Bezeichnung der Verbriefung

 

{ALPHANUM-100}

STSAT8

Sitzland

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT9

Verbriefungsart

 

{LISTE}

STSAT10

Art der zugrunde liegenden Risikopositionen

 

{LISTE}

STSAT11

Ausgabedatum

 

{DATUMSFORMAT}

STSAT12

Meldedatum

 

{DATUMSFORMAT}

STSAT13

Zugelassener Dritter

 

{ALPHANUM-100}

STSAT14

Zugelassener Dritter (Name und Sitzland)

 

{ALPHANUM-1000}

{LÄNDERCODE_2}

STSAT15

Zuständige Behörde, die den Dritten zugelassen hat

 

{ALPHANUM-100}

STSAT16

STS-Status

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT17

Originator (oder ursprünglicher Kreditgeber) kein EU-Kreditinstitut

 

{J/N}

STSAT18

Bestätigung der Kreditvergabekriterien

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT19

Erklärung, dass die Kreditvergabekriterien beaufsichtigt werden

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT20

Zugrunde liegende Risikopositionen im Wege einer „True-Sale“-Verbriefung erworben

 

{ALPHANUM-10000}

STSAT21

Keine schwerwiegende Rückforderung

 

{ALPHANUM-10000}

STSAT22

Ausnahmeregelung für Rückforderungsvereinbarungen im nationalen Insolvenzrecht

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT23

Übertragung, wenn der Verkäufer nicht der ursprüngliche Kreditgeber ist

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT24

Übertragung im Wege einer Abtretung, die zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen wird

 

{ALPHANUM-10000}

STSAT25

Zusicherungen und Gewährleistungen

 

{ALPHANUM-10000}

STSAT26

Kriterien für aktive Portfolioverwaltung

 

{ALPHANUM-10000}

STSAT27

Keine Wiederverbriefung

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT28

Übertragene zugrunde liegende Risikopositionen umfassen keine ausgefallenen Risikopositionen

 

{ALPHANUM}

STSAT29

Mindestens eine geleistete Zahlung zum Zeitpunkt der Übertragung

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT30

Rückzahlung an die Inhaber/Veräußerung von Vermögenswerten

 

{ALPHANUM}

STSAT31

Minderung von Zins- (IR-) und Währungs- (FX-)risiken

 

{ALPHANUM-10000}

STSAT32

Derivatekäufe/-verkäufe der Verbriefungszweckgesellschaft

 

{ALPHANUM-10000}

STSAT33

Derivate in den zugrunde liegenden Risiko-positionen

 

{ALPHANUM-10000}

STSAT34

Derivate mit gemeinsamen Standards

 

{ALPHANUM-10000}

STSAT35

Klare und kohärente Definitionen für den Umgang mit Problemkrediten

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT36

Zahlungsrangfolgen und auslösende Ereignisse

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT37

Daten über die historische Wertentwicklung im Hinblick auf Ausfälle und Verluste

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT38

Homogenität der Vermögenswerte

 

{ALPHANUM}

STSAT39

Verpflichtungen in Bezug auf die zugrunde liegenden Risikopositionen

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT40

Verpflichtungen in Bezug auf die zugrunde liegenden Risikopositionen

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT41

An einen Referenzwert gebundene Zinszahlungen basieren auf üblichen Zinssätzen

 

{ALPHANUM-10000}

STSAT42

Keine Zurückbehaltung von Geldbeträgen nach Beitreibungsbescheid oder Mitteilung über die vorzeitige Fälligstellung

 

{ALPHANUM-10000}

STSAT43

Keine Zurückbehaltung von Geldbeträgen/Beitreibung oder vorzeitige Fälligstellung

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT44

Weiterreichung von Tilgungseingängen an die Anleger

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT45

Keine Bestimmungen, die eine automatische Liquidation der zugrunde liegenden Risikopositionen zum Marktwert erfordern

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT46

Solidität der Vergabestandards

 

{ALPHANUM}

STSAT47

Erfahrung des Verkäufers

 

{ALPHANUM}

STSAT48

Revolvierende ABCP-Transaktion/auslösendes Ereignis Kreditqualität

 

{ALPHANUM}

STSAT49

Aufgaben der an der Verbriefung Beteiligten

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT50

Bestimmungen zur Kontinuität der Forderungsverwaltung

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT51

Bestimmungen zur Kontinuität der Derivatgegenpartei und der kontoführenden Bank

 

{ALPHANUM-1000}

STSAT52

Solidität des Sponsors

 

{ALPHANUM-1000}


ANHANG III

Feldformate des STS-Meldeformulars

ZEICHEN

DATENTYP

DEFINITION

{ALPHANUM-n}

Bis zu n alphanumerische Zeichen

Freitextfeld. Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).

{LÄNDERCODE_2}

2 alphanumerische Zeichen

Aus 2 Buchstaben bestehender Ländercode gemäß dem Alpha-2-Ländercode nach ISO 3166-1 Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).

{WÄHRUNGSCODE_3}

3 alphanumerische Zeichen

Aus 3 Buchstaben bestehender Währungscode gemäß den Währungscodes nach ISO 4217 Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).

{DATUMSFORMAT}

Datumsformat nach ISO 8601

Formatierung des Datums: JJJJ-MM-TT

{J/N}

1 alphanumerisches Zeichen

„richtig“ — J

„falsch“ — N

{ISIN}

12 alphanumerische Zeichen

ISIN-Code gemäß ISO 6166

{LEI}

20 alphanumerische Zeichen

Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) gemäß ISO 17442

STS-Meldeformular für das ABCP-Programm

FELDCODE

FELDBEZEICHNUNG

AUSZUFÜLLENDES KÄSTCHEN

FELDFORMAT

STSAP0

Erste Anlaufstelle

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP1

Identifikationsnummer des Finanzinstruments

 

{ISIN}

STSAP2

LEI des Sponsors

 

{LEI}

STSAP3

Kennziffer der Meldung

 

{ALPHANUM-100}

STSAP4

Eindeutige Kennung

 

{ALPHANUM-100}

STSAP5

Kennziffer des Prospekts

 

{ALPHANUM-100}

STSAP6

Verbriefungsregister

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP7

Bezeichnung des ABCP-Programms

 

{ALPHANUM-100}

STSAP8

Sitzland

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP9

Klassifizierung des Instruments

 

{LISTE}

STSAP10

Ausgabedatum

 

{DATUMSFORMAT}

STSAP11

Meldedatum

 

{DATUMSFORMAT}

STSAP12

Zugelassener Dritter

 

{ALPHANUM-100}

STSAP13

Zugelassener Dritter (Name und Sitzland)

 

{ALPHANUM-1000}

{LÄNDERCODE_2}

STSAP14

Zuständige Behörde, die den Dritten zugelassen hat

 

{ALPHANUM-100}

STSAP15

STS-Status

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP16

Sponsor muss beaufsichtigtes Kreditinstitut sein

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP17

Unterstützung durch den Sponsor als Bereitsteller von Liquiditätsfazilitäten

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP18

Nachweis, den das Kreditinstitut gegenüber seiner zuständigen Behörde zu erbringen hat

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP19

Erfüllung der Prüf- und Sorgfaltspflichten des Sponsors

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP20

Einhaltung der Risikoselbstbehalt-Anforderungen (Transaktionsebene/Programmebene)

 

{LISTE}

STSAP21

Einhaltung von Artikel 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 auf der Ebene des ABCP-Programms

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP22

Inanspruchnahme von Liquidität für den Fall, dass die Liquiditätsfazilität nicht erneuert wird

 

{ALPHANUM-10000}

STSAP23

Konformität der ABCP-Transaktionen im Rahmen eines ABCP-Programms mit Artikel 24 Absätze 1 bis 8 und 12 bis 20 der Verordnung (EU) 2017/2402

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP24

Höchstens 5 % des Gesamtbetrags der zugrunde liegenden Risikopositionen temporär nicht konform

 

{ALPHANUM}

STSAP25

Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit (WAL) höchstens zwei Jahre

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP26

Vollständig unterstütztes ABCP-Programm (Sponsorenunterstützung)

 

{ALPHANUM-10000}

STSAP27

Keine Wiederverbriefung und keine Bonitätsverbesserung, die eine zweite Tranchierungsebene beim ABCP-Programm schafft

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP28

Keine Kaufoptionen

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP29

Zins- und Währungsrisiken auf ABCP-Programmebene in geeigneter Weise gemindert und dokumentiert

 

{ALPHANUM}

STSAP30

Anforderungen an ABCP-Programmunterlagen (Zuständigkeiten des Treuhänders gegenüber den Anlegern)

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP31

Anforderungen an die ABCP-Programmunterlagen (vertragliche Verpflichtungen des Sponsors)

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP32

Anforderungen an die ABCP-Programmunterlagen (Verfahren und Zuständigkeiten bei Ausfall des Forderungsverwalters)

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP33

Anforderungen an die ABCP-Programmunterlagen (Bestimmungen über den Ersatz von Derivatgegenparteien und der kontoführenden Bank)

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP34

Anforderungen an die ABCP-Programmunterlagen (Verfahren zur Gewährleistung der Besicherung der Finanzierungszusage)

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP35

Anforderungen an die ABCP-Programmunterlagen (Liquiditätsfazilität und Rückzahlung fällig werdender Wertpapiere, falls der Sponsor die Finanzierungszusage für die Liquiditätsfazilität vor deren Ablauf nicht erneuert)

 

{ALPHANUM-1000}

STSAP36

Erfahrung des Forderungsverwalters

 

{ALPHANUM}