16.12.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 450/156 |
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission vom 16. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind
( Amtsblatt der Europäischen Union L 289 vom 3. September 2020 )
Seite 165, Anhang XII Titel:
Anstatt:
„INFORMATIONEN FÜR DEN ANLEGER — VERBRIEFUNG NICHT FORDERUNGSGEDECKTER GELDMARKTPAPIERE“
muss es heißen:
„IM ANLEGERBERICHT VERLANGTE INFORMATIONEN — VERBRIEFUNG MITTELS ANDERER INSTRUMENTE ALS FORDERUNGSGEDECKTER GELDMARKTPAPIERE“.
Seite 174, Anhang XIII Titel:
Anstatt:
„INFORMATIONEN FÜR DEN ANLEGER — VERBRIEFUNG FORDERUNGSGEDECKTER GELDMARKTPAPIERE“
muss es heißen:
„IM ANLEGERBERICHT VERLANGTE INFORMATIONEN — VERBRIEFUNG FORDERUNGSGEDECKTER GELDMARKTPAPIERE“.
Seite 178, Anhang XIV Titel:
Anstatt:
„INSIDERINFORMATIONEN ODER ANGABEN ZU SIGNIFIKANTEN EREIGNISSEN — VERBRIEFUNG NICHT FORDERUNGSGEDECKTER GELDMARKTPAPIERE“
muss es heißen:
„INSIDERINFORMATIONEN ODER ANGABEN ZU SIGNIFIKANTEN EREIGNISSEN — VERBRIEFUNG MITTELS ANDERER INSTRUMENTE ALS FORDERUNGSGEDECKTER GELDMARKTPAPIERE“.