26.2.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 54/1


DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/256 DER KOMMISSION

vom 16. Dezember 2019

zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung einer rotierenden Mehrjahresplanung

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Es soll eine rotierende Mehrjahresplanung für einen Zeitraum von acht Jahren erlassen werden, damit die von Anhang IV der Verordnung (EU) 2019/1700 abgedeckte Datenerhebung reguliert wird, insbesondere die in diesem Anhang festgelegte Periodizität, sowie der Zeitraum festgelegt wird, in dem die Daten zu erheben sind.

(2)

Die Kommission sollte sicherstellen, dass dieser Rechtsakt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht und keine wesentlichen Zusatzbelastungen oder -kosten für die Mitgliedstaaten oder die Auskunftspersonen verursacht.

(3)

Bei der Ausarbeitung dieser delegierten Verordnung führte die Kommission angemessene Konsultationen mit nationalen Sachverständigen durch —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird die rotierende Mehrjahresplanung für die Erhebung von Daten nach der Verordnung (EU) 2019/1700 von 2021 bis 2028 festgelegt.

Artikel 2

Datenerhebungszeiträume für Bereiche und damit verbundene Einzelthemen

(1)   Für Bereiche mit nur einer Periodizität, wie in der Verordnung (EU) 2019/1700 Anhang IV Nummern 3 bis 7 aufgelistet, gilt der in Anhang I Teil A dieser Verordnung festgesetzte Datenerfassungszeitraum.

(2)   Für Bereiche mit mehreren Periodizitäten, wie in der Verordnung (EU) 2019/1700 Anhang IV Nummern 1 und 2 aufgelistet, gilt der in Anhang I Teil B dieser Verordnung festgesetzte Datenerfassungszeitraum. Zu diesem Zweck werden die mit den Bereichen verbundenen Einzelthemen nach Anhang II dieser Verordnung gegliedert.

Artikel 3

Datenerhebungszeiträume für von den Nutzern angefragte Ad-hoc-Themen

Für von den Nutzern angefragte Ad-hoc-Themen gilt der in Anhang I Teil B festgesetzte Datenerhebungszeitraum.

Artikel 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Dezember 2019

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 261 I vom 14.10.2019, S. 1.


ANHANG I

Datenerhebungszeiträume

Teil A: Datenerhebungszeiträume für Bereiche mit einer Periodizität

Bereiche

Jahre der Datenerhebung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

Gesundheit

 

 

 

 

X

 

 

 

Allgemeine und berufliche Bildung

 

X  (1)

 

 

 

 

 

X  (2)

Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien

X

X

X

X

X

X

X

X

Zeitverwendung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbrauch

 

 

 

X  (3), (4)

 

 

Teil B: Datenerhebungszeiträume für Bereiche mit mehreren Periodizitäten

Bereiche

Gruppen (Akronyme)

Jahre der Datenerhebung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

Arbeitskräfte

Vierteljährlich (LFQ)

Vierteljährlich

Vierteljährlich

Vierteljährlich

Vierteljährlich

Vierteljährlich

Vierteljährlich

Vierteljährlich

Vierteljährlich

Jährlich (LFY)

X

X

X

X

X

X

X

X

„Gründe für Migration“ und „Arbeitszeitgestaltung“ (LF2YA)

X

 

X

 

X

 

X

 

„Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (12 Monate)“, „Behinderung und andere Aspekte des europäischen Mindestmoduls zur Gesundheit“ und „Aspekte des europäischen Mindestmoduls zur Gesundheit“ (LF2YB)

 

X

 

X

 

X

 

X

Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen (LF8YA)

X

 

 

 

 

 

 

 

Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung (LF8YB)

 

 

X

 

 

 

 

 

„Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt“ und „Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung“ (LF8YC)

 

 

 

X

 

 

 

 

Vereinbarkeit von Beruf und Familie (LF8YD)

 

 

 

 

X

 

 

 

Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung (LF8YE)

 

 

 

 

 

 

X

 

Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme (LF8YF)

 

 

 

 

 

 

 

X

Ad-hoc-Thema zu beruflichen Kompetenzen

 

X

 

 

 

 

 

 

Ad-hoc-Thema (zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen)

 

 

 

 

 

X

 

 

Einkommen und Lebensbedingungen

Jährlich (ILCY)

X

X

X

X

X

X

X

X

Kinder (ILC3YA)

X

 

 

X

 

 

X

 

Gesundheit (ILC3YB)

 

X

 

 

X

 

 

X

Arbeitsmarkt und Wohnen (ILC3YC)

 

 

X

 

 

X

 

 

Lebensqualität (ILC6YA)

 

X

 

 

 

 

 

X

Intergenerationale Übertragung von Benachteiligungen und Wohnungsnot (ILC6YB)

 

 

X

 

 

 

 

 

Zugang zu Dienstleistungen (ILC6YC)

 

 

 

X

 

 

 

 

Überschuldung, Verbrauch und Vermögen (ILC6YD)

 

 

 

 

 

X

 

 

Ad-hoc-Thema zu Wohnsituation und Lebensbedingungen in getrennten oder Patchwork-Familien

X

 

 

 

 

 

 

 

Ad-hoc-Thema (zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen)

 

 

X

 

 

 

 

 

Ad-hoc-Thema (zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen)

 

 

 

 

X

 

 

 

Ad-hoc-Thema (zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen)

 

 

 

 

 

 

X

 


(1)  Juli 2022 — März 2023.

(2)  Juli 2028 — März 2029.

(3)  Voraussichtlich 2025, aber gemäß Nummer 8 der Verordnung (EU) 2019/1700 Anhang IV auf 2026 verschoben. Bei der ersten Durchführung der Datenerfassung zum Bereich Verbrauch dürfen die Mitgliedstaaten höchstens ein Jahr vom in diesem delegierten Rechtsakt festgelegten Jahr abweichen.

(4)  Nach Nummer 8 in Anhang II der Verordnung (EU) 2019/1700 kann die Genauigkeitsanforderung für den Bereich Verbrauch erfüllt werden, indem Mikrodaten zu maximal drei aufeinanderfolgenden Beobachtungsjahren kombiniert werden. In diesem Fall ist das letzte Beobachtungsjahr 2026.


ANHANG II

Gliederung der Einzelthemen für die Datenerfassung mit mehreren Periodizitäten

Bereiche

Einzelthemen

Gruppen (Akronyme)

Arbeitskräfte

Angaben zur Datenerhebung

Vierteljährlich (LFQ)

Kennzeichnung

Vierteljährlich (LFQ)

Gewichte

Jährlich (LFY) und vierteljährlich (LFQ)

Merkmale der Befragung

Vierteljährlich (LFQ)

Ort

Vierteljährlich (LFQ)

Demografie

Vierteljährlich (LFQ)

Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund

Vierteljährlich (LFQ)

Haushaltszusammensetzung

Jährlich (LFY)

Haushaltszusammensetzung — zusätzliche spezifische Einzelangaben

Jährlich (LFY)

Aufenthalt im Land

Vierteljährlich (LFQ)

Grund für die Migration

Alle 2 Jahre (LF2YA)

Aspekte des europäischen Mindestmoduls zur Gesundheit

Alle 2 Jahre (LF2YB)

Behinderung und andere Aspekte des europäischen Mindestmoduls zur Gesundheit

Alle 2 Jahre (LF2YB)

Arbeitsunfälle und sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme

Alle 8 Jahre (LF8YF)

Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben)

Vierteljährlich (LFQ)

Grundmerkmale des Beschäftigungsverhältnisses

Vierteljährlich (LFQ)

Erwerbsstatus

Vierteljährlich (LFQ)

Laufzeit des Arbeitsvertrages

Vierteljährlich (LFQ)

Vertragsbedingungen

Jährlich (LFY)

Voll- oder Teilzeitbeschäftigung — Grund dafür

Vierteljährlich (LFQ)

Wirtschaftlich abhängige Selbstständigkeit

Jährlich (LFY)

Leitungsfunktionen

Jährlich (LFY)

Betriebsgröße

Jährlich (LFY)

Arbeitsplatz

Vierteljährlich (LFQ)

Heimarbeit

Jährlich (LFY)

Arbeitssuche

Vierteljährlich (LFQ)

Arbeitsbereitschaft

Vierteljährlich (LFQ)

Verfügbarkeit

Vierteljährlich (LFQ)

Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)

Vierteljährlich (LFQ)

Suche nach einer anderen Erwerbstätigkeit

Jährlich (LFY)

Unterbeschäftigung

Vierteljährlich (LFQ)

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Alle 8 Jahre (LF8YD)

Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt

Alle 8 Jahre (LF8YC)

Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen

Alle 8 Jahre (LF8YA)

Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung

Alle 8 Jahre (LF8YB)

Betreuungsbedarf

Jährlich (LFY)

Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

Vierteljährlich (LFQ)

Wie wurde die Arbeit gefunden?

Jährlich (LFY)

Kontinuität und Unterbrechungen der Berufslaufbahn

Vierteljährlich (LFQ)

Grundmerkmale des letzten Beschäftigungsverhältnisses

Jährlich (LFY)

Arbeitszeiten

Vierteljährlich (LFQ)

Arbeitszeitgestaltung

Alle 2 Jahre (LF2YA)

Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung

Alle 8 Jahre (LF8YE)

Einkommen aus Arbeit

Jährlich (LFY)

Einkommen aus Arbeitslosengeld

Vierteljährlich (LFQ)

Bildungsabschluss

Vierteljährlich (LFQ)

Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung

Jährlich (LFY) und alle 8 Jahre (LF8YC)

Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (vier Wochen)

Vierteljährlich (LFQ)

Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (12 Monate)

Alle 2 Jahre (LF2YB)

Einkommen und Lebensbedingungen

Angaben zur Datenerhebung

Jährlich (ILCY)

Kennzeichnung

Jährlich (ILCY)

Gewichte

Jährlich (ILCY)

Merkmale der Befragung

Jährlich (ILCY)

Ort

Jährlich (ILCY)

Demografie

Jährlich (ILCY)

Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund

Jährlich (ILCY)

Haushaltszusammensetzung

Jährlich (ILCY)

Haushaltszusammensetzung — zusätzliche spezifische Einzelangaben

Jährlich (ILCY)

Dauer des Aufenthalts im Land

Jährlich (ILCY)

Behinderung und europäisches Mindestmodul zur Gesundheit

Jährlich (ILCY)

Einzelangaben zu Gesundheitszustand und Behinderung

Alle 3 Jahre (ILC3YB)

Gesundheitszustand der Kinder

Alle 3 Jahre (ILC3YA)

Zugang zu medizinischer Versorgung

Jährlich (ILCY)

Medizinische Versorgung

Alle 3 Jahre (ILC3YB)

Zugang zu medizinischer Versorgung (Kinder)

Alle 3 Jahre (ILC3YA)

Gesundheitsfaktoren

Alle 3 Jahre (ILC3YB)

Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben)

Jährlich (ILCY)

Grundmerkmale des Beschäftigungsverhältnisses

Jährlich (ILCY)

Merkmale des Arbeitsplatzes

Alle 3 Jahre (ILC3YB)

Laufzeit des Arbeitsvertrages

Jährlich (ILCY)

Erwerbsstatus

Alle 3 Jahre (ILC3YC)

Einzelangaben zur Arbeitsmarktsituation

Jährlich (ILCY)

Leitungsfunktionen

Jährlich (ILCY)

Berufserfahrung

Jährlich (ILCY)

Erwerbsstatus kalendarisch

Jährlich (ILCY)

Arbeitszeiten

Jährlich (ILCY)

Bildungsabschluss

Jährlich (ILCY)

Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung

Alle 3 Jahre (ILC3YC)

Teilnahme an formalen Bildungsmaßnahmen (derzeitig)

Jährlich (ILCY)

Lebensqualität

Jährlich (ILCY)

Soziale und kulturelle Teilhabe

Alle 6 Jahre (ILC6YA)

Wohlbefinden

Alle 6 Jahre (ILC6YA)

Materielle Unterversorgung

Jährlich (ILCY)

Kinderspezifische Unterversorgung

Alle 3 Jahre (ILC3YA)

Hauptmerkmale der Wohnung

Jährlich (ILCY)

Einzelangaben zur Wohnsituation, einschließlich Unterversorgung und unterstellte Miete

Alle 3 Jahre (ILC3YC)

Wohnkosten einschließlich der reduzierten Nebenkosten

Jährlich (ILCY)

Lebensumfeld

Alle 3 Jahre (ILC3YC)

Wohnungsnot (einschließlich Mietprobleme) und Gründe dafür

Alle 6 Jahre (ILC6YB)

Inanspruchnahme von Dienstleistungen, einschließlich Pflegedienstleistungen und Dienstleistungen für eigenständige Lebensführung

Alle 6 Jahre (ILC6YC)

Erschwinglichkeit der Dienstleistungen

Alle 6 Jahre (ILC6YC)

Nicht erfüllte Bedürfnisse und Gründe für Nichterfüllung

Alle 6 Jahre (ILC6YC)

Kinderbetreuung

Jährlich (ILCY)

Einkommen aus Arbeit

Jährlich (ILCY)

Einkommen aus Sozialleistungen

Jährlich (ILCY)

Einkommen aus Altersrenten und -pension

Jährlich (ILCY)

Sonstiges Einkommen, einschließlich Einkommen aus Eigentum und Kapital und Transfers zwischen Haushalten

Jährlich (ILCY)

Tatsächlich nach Vergünstigungen geleistete Steuern und Beiträge

Jährlich (ILCY)

Gesamtjahreseinkommen auf Ebene der Personen und Haushalte

Jährlich (ILCY)

Überschuldung und Gründe dafür

Alle 6 Jahre (ILC6YD)

Rückstände

Jährlich (ILCY)

Vermögensaspekte, einschließlich Wohneigentum

Alle 6 Jahre (ILC6YD)

Verbrauchsaspekte

Alle 6 Jahre (ILC6YD)

Intergenerationale Übertragung von Vorteilen und Benachteiligungen

Alle 6 Jahre (ILC6YB)

Beurteilung der eigenen Bedürfnisse

Alle 6 Jahre (ILC6YB)