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23.11.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 393/19 |
BESCHLUSS (GASP) 2020/1748 DES RATES
vom 20. November 2020
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 17. Mai 2019 den Beschluss (GASP) 2019/797 (1) angenommen. |
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(2) |
Der Rat hat am 30. Juli 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1127 (2) angenommen, mit dem sechs natürliche Personen und drei Organisationen oder Einrichtungen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen wurden. |
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(3) |
Zu zwei Listeneinträgen zu natürlichen Personen sind aktualisierte Informationen eingegangen. |
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(4) |
Der Beschluss (GASP) 2019/797 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. November 2020.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. ROTH
(1) Beschluss (GASP) 2019/797 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen (ABl. L 129I vom 17.5.2019, S. 13).
(2) Beschluss (GASP) 2020/1127 des Rates vom 30. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen (ABl. L 246 vom 30.7.2020, S. 12).
ANHANG
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 erhalten die Einträge 1 und 2 unter der Überschrift „A. Natürliche Personen“ folgende Fassung:
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Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Datum der Aufnahme in die Liste |
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„1. |
GAO Qiang |
Geburtsdatum: 4. Oktober 1983 Geburtsort: Provinz Shandong, China Anschrift: Room 1102, Guanfu Mansion, 46 Xinkai Road, Hedong District, Tianjin, China Staatsangehörigkeit: chinesisch Geschlecht: männlich |
Gao Qiang ist an ‚Operation Cloud Hopper‘ beteiligt, einer Reihe von Cyberangriffen mit erheblichen Auswirkungen, die von außerhalb der Union verübt werden und eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, und von Cyberangriffen mit erheblichen Auswirkungen auf Drittstaaten. Mit ‚Operation Cloud Hopper‘ wurden Informationssysteme multinationaler Unternehmen auf sechs Kontinenten angegriffen, darunter Unternehmen mit Sitz in der Union, und unbefugt auf sensible Geschäftsdaten zugegriffen, was zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten geführt hat. ‚Operation Cloud Hopper‘ wurde von dem als ‚APT10‘ (‚Advanced Persistent Threat 10‘) (alias ‚Red Apollo‘, ‚CVNX‘, ‚Stone Panda‘, ‚MenuPass‘ und ‚Potassium‘) bekannten Täter verübt. Gao Qiang kann mit APT10 in Verbindung gebracht werden, auch aufgrund seiner Verbindungen zur Führungs- und Kontrollinfrastruktur von APT10. Überdies ist er bei Huaying Haitai beschäftigt, einer Organisation, die benannt wurde, weil sie ‚Operation Cloud Hopper‘ unterstützt und ermöglicht. Er unterhält Verbindungen zu Zhang Shilong, der auch im Zusammenhang mit ‚Operation Cloud Hopper‘ benannt wurde. Gao Qiang steht somit sowohl mit Huaying Haitai als auch mit Zhang Shilong in Verbindung. |
30.7.2020 |
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2. |
ZHANG Shilong |
Geburtsdatum: 10. September 1981 Geburtsort: China Anschrift: Hedong, Yuyang Road No 121, Tianjin, China Staatsangehörigkeit: chinesisch Geschlecht: männlich |
Zhang Shilong ist an ‚Operation Cloud Hopper‘ beteiligt, einer Reihe von Cyberangriffen mit erheblichen Auswirkungen, die von außerhalb der Union verübt werden und eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, und von Cyberangriffen mit erheblichen Auswirkungen auf Drittstaaten. Mit ‚Operation Cloud Hopper‘ wurden Informationssysteme multinationaler Unternehmen auf sechs Kontinenten angegriffen, darunter Unternehmen mit Sitz in der Union, und unbefugt auf sensible Geschäftsdaten zugegriffen, was zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten geführt hat. ‚Operation Cloud Hopper‘ wurde von dem als ‚APT10‘ (‚Advanced Persistent Threat 10‘) (alias ‚Red Apollo‘, ‚CVNX‘, ‚Stone Panda‘, ‚MenuPass‘ und ‚Potassium‘) bekannten Täter verübt. Zhang Shilong kann mit APT10 in Verbindung gebracht werden, auch über die Schadsoftware, die er im Zusammenhang mit den Cyberangriffen von APT10 entwickelt und getestet hat. Überdies ist er bei Huaying Haitai beschäftigt, einer Organisation, die benannt wurde, weil sie ‚Operation Cloud Hopper‘ unterstützt und ermöglicht. Er unterhält Verbindungen zu Gao Qiang, der auch im Zusammenhang mit ‚Operation Cloud Hopper‘ benannt wurde. Zhang Shilong steht somit sowohl mit Huaying Haitai als auch mit Gao Qiang in Verbindung. |
30.7.2020“ |