4.9.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 290/14


BESCHLUSS (GASP) 2020/… DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 1. September 2020

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2019/1113 (EUTM RCA/2/2020)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/610 des Rates vom 19. April 2016 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit dem Beschluss (GASP) 2016/610 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, gemäß Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union die geeigneten Beschlüsse über die politische Kontrolle und strategische Leitung der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA), einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung der nachfolgenden Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte, zu fassen.

(2)

Am 19. Juni 2019 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2019/1113 (2) zur Ernennung von Brigadegeneral Éric PELTIER zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM RCA angenommen.

(3)

Am 6. Juli 2020 hat der Direktor des militärischen Planungs- und Durchführungsstabs vorgeschlagen, Oberst Paulo Manuel SIMÕES DAS NEVES DE ABREU als Nachfolger von Brigadegeneral Éric PELTIER mit Wirkung vom 19. September 2020 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM RCA zu ernennen.

(4)

Der EU-Militärausschuss ist am 10. Juli 2020 übereingekommen, dem PSK zu empfehlen, diesen Vorschlag zu billigen.

(5)

Portugal hat mitgeteilt, dass Oberst Paulo Manuel SIMÕES DAS NEVES DE ABREU nach seiner Ernennung zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM RCA zum Brigadegeneral befördert wird.

(6)

Es sollte ein Beschluss über die Ernennung von Brigadegeneral Paulo Manuel SIMÕES DAS NEVES DE ABREU gefasst werden. Zudem sollte der Beschluss (GASP) 2019/1113 aufgehoben werden.

(7)

Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Brigadegeneral Paulo Manuel SIMÕES DAS NEVES DE ABREU wird mit Wirkung vom 19. September 2020 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2019/1113 wird mit Wirkung zum 19. September 2020 aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 1. September 2020.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

S. FROM-EMMESBERGER


(1)   ABl. L 104 vom 20.4.2016, S. 21.

(2)  Beschluss (GASP) 2019/1113 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 19. Juni 2019 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (EUTM RCA/1/2019) (ABl. L 176 vom 1.7.2019, S. 4).