13.7.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 224/7


BESCHLUSS (GASP) 2020/1010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 2. Juli 2020

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2019/264 (BiH/29/2020)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP des Rates vom 12. Juli 2004 über die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (1), insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, einschlägige Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation zu fassen.

(2)

Das PSK hat am 8. Oktober 2018 grundsätzlich beschlossen, ab dem 29. März 2019 den stellvertretenden Chef des Stabes (Vice-Chief of Staff) im Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte in Europa (SHAPE) zum Befehlshaber der EU-Operation zu ernennen, vorbehaltlich der Bestätigung seitens der NATO, dass er für diese Aufgabe zur Verfügung steht.

(3)

Der Nordatlantikrat hat am 7. Dezember 2018 bestätigt, dass der stellvertretende Chef des Stabes im SHAPE im Rahmen der „Berlin-plus“-Vereinbarungen dafür zur Verfügung steht, ab dem 29. März 2019 die Aufgabe des Befehlshabers der EU-Operation wahrzunehmen.

(4)

Das PSK hat am 7. Februar 2019 den Beschluss (GASP) 2019/264 (2) angenommen, mit dem der stellvertretende Chef des Stabes im SHAPE Generalleutnant Olivier RITTIMANN ab dem 29. März 2019 zum Befehlshaber der EU-Operation für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina ernannt wurde.

(5)

Die NATO hat am 15. Mai 2020 beschlossen, Generalmajor Brice HOUDET ab dem 18. Juli 2020 als Nachfolger von Generalleutnant Olivier RITTIMANN zum stellvertretenden Chef des Stabes im SHAPE zu ernennen. Generalmajor Brice HOUDET sollte ab demselben Datum auch Nachfolger von Generalleutnant Olivier RITTIMANN in seiner Funktion als Befehlshaber der EU-Operation für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina werden.

(6)

Der Militärausschuss der Europäischen Union ist am 26. Mai 2020 übereingekommen, die Ernennung von Generalmajor Brice HOUDET zum Befehlshaber der EU-Operation für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina für die Zeit ab dem 18. Juli 2020 zu empfehlen.

(7)

Der Beschluss (GASP) 2019/264 sollte daher aufgehoben werden.

(8)

Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben.

(9)

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 12. und 13. Dezember 2002 in Kopenhagen eine Erklärung angenommen, wonach die „Berlin-plus“-Vereinbarungen und ihre Umsetzung nur für diejenigen Mitgliedstaaten der Union gelten, die auch entweder NATO-Mitglieder oder Vertragsparteien der „Partnerschaft für den Frieden“ sind und die dementsprechend bilaterale Sicherheitsabkommen mit der NATO geschlossen haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Generalmajor Brice HOUDET, stellvertretender Chef des Stabes im Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte in Europa (SHAPE), wird — als Nachfolger von Generalleutnant Olivier RITTIMANN — ab dem 18. Juli 2020 zum Befehlshaber der EU-Operation für die militärische Operation der EU in Bosnien und Herzegowina ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2019/264 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 18. Juli 2020 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 2. Juli 2020.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

S. FROM-EMMESBERGER


(1)   ABl. L 252 vom 28.7.2004, S. 10.

(2)  Beschluss (GASP) 2019/264 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 7. Februar 2019 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2017/464 (BiH/27/2019) (ABl. L 44 vom 15.2.2019, S. 12).