9.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 179/2


BESCHLUSS (GASP) 2020/755 DES RATES

vom 8. Juni 2020

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/2383 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 21. Dezember 2016 erließ der Rat den Beschluss (GASP) 2016/2383 (1), der einen Zeitraum von 36 Monaten nach Abschluss des in jenem Ratsbeschluss genannten Finanzierungsabkommens für die Durchführung der in Artikel 1 des Ratsbeschlusses genannten Tätigkeiten vorsieht.

(2)

Das Finanzierungsabkommen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) wurde am 15. Juni 2017 unterzeichnet und ist somit bis zum 14. Juni 2020 gültig.

(3)

Am 8. Mai 2020 hat die IAEO eine Verlängerung des Durchführungszeitraums und der Frist für die Auftragsvergabe des Beschlusses (GASP) 2016/2383 von 36 auf 42 Monate, bis zum 14. Dezember 2020, beantragt. Der Antrag auf Verlängerung erfolgte aufgrund der COVID-19-Pandemie und der vorübergehenden Aussetzung aller nicht zwingend erforderlichen Reisen und Sitzungen bis zum 1. Juni 2020, einschließlich derjenigen, die in Wien abgehalten werden und die Teilnahme von nicht ansässigen Fachleuten erfordern.

(4)

Die in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2016/2383 genannten Tätigkeiten können ohne jeden weiteren Finanzmittelbedarf bis zum 14. Dezember 2020 fortgesetzt werden.

(5)

Der Beschluss (GASP) 2016/2383 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2016/2383 erhält folgende Fassung:

„Seine Geltungsdauer endet am 14. Dezember 2020.“

Artikel 2

Der vorliegende Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juni 2020.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. METELKO-ZGOMBIĆ


(1)  Beschluss (GASP) 2016/2383 des Rates vom 21. Dezember 2016 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 352 vom 23.12.2016, S. 74).