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7.
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In Abschnitt S.26.01 „Solvenzkapitalanforderung — Marktrisiko“ wird die Tabelle wie folgt geändert:
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a)
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Zeile R0010/C0010 wird gestrichen;
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b)
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zwischen den Zeilen Z0030 und R0020/C0010 wird die folgende Zeile eingefügt:
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„R0012/C0010
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Vereinfachungen Spread-Risiko — Anleihen und Darlehen
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Auszuwählen ist aus der folgenden erschöpfenden Liste:
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1 -
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Vereinfachung Artikel 104
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2 -
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Vereinfachungen Artikel 105a
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9 -
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Keine Anwendung von Vereinfachungen
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Die Optionen 1 und 2 können gleichzeitig gewählt werden.
Wenn R0012/C0010 = 1, sind für R0410 nur C0060 und C0080 auszufüllen.“
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c)
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über Zeile R0020/C0010 wird die folgende Zeile eingefügt:
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„R0014/C0010
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Vereinfachungen Marktrisikokonzentration — Anwendung von Vereinfachungen
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Aus der folgenden erschöpfenden Liste ist eine Option auszuwählen:
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1 -
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Vereinfachungen Artikel 105a
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9 -
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Keine Anwendung von Vereinfachungen“
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d)
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der Zeilencode „R0220 — R0240/C0020“ wird durch den Zeilencode „R0221 — R0240/C0020“ ersetzt;
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e)
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der Zeilencode „R0220-R0240/C0040“ wird durch den Zeilencode „R0221-R0240/C0040“ ersetzt;
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f)
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der Zeilencode „R0260 — R0280/C0020“ wird durch den Zeilencode „R0261 — R0280/C0020“ ersetzt;
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g)
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der Zeilencode „R0260 — R0280/C0040“ wird durch den Zeilencode „R0261 — R0280/C0040“ ersetzt;
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h)
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die Zeilen zwischen R0261-R0280/C0040 und R0292/C0020 werden gestrichen;
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i)
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zwischen den Zeilen R0260-R0280/C0040 und R0292/C0020 werden die folgenden Zeilen eingefügt:
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„R0291/C0020, R0293-R0295/C0020
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Absolute Ausgangswerte vor Schock — Vermögenswerte — Aktienrisiko — qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen
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Dies ist der absolute Ausgangswert der Vermögenswerte, die gegenüber dem Aktienrisiko für jede Art qualifizierter Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen anfällig sind.
Aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbare Beträge sind in diesem Feld nicht einzuschließen.
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R0291/C0030, R0293-R0295/C0030
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Absolute Ausgangswerte vor Schock — Verbindlichkeiten — Aktienrisiko — qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen
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Dies ist der absolute Ausgangswert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Aktienrisiko für jede Art qualifizierter Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen anfällig sind.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0291/C0040, R0293-R0295/C0040
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Absolute Werte nach Schock — Vermögenswerte — Aktienrisiko — qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen
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Dies ist der absolute Wert der Vermögenswerte, die gegenüber dem Aktienrisiko für jede Art qualifizierter Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen anfällig sind, nach Eintritt des Schocks.
Aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbare Beträge sind in diesem Feld nicht einzuschließen.
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R0291/C0050, R0293-R0295/C0050
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Absolute Werte nach Schock — Verbindlichkeiten (nach der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen) — Aktienrisiko — qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen
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Dies ist der absolute Wert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Aktienrisiko (für jede Art qualifizierter Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen) anfällig sind, nach Eintritt des Schocks und nach der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0291/C0060, R0293-R0295/C0060
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Absolute Werte nach Schock — Netto-Solvenzkapitalanforderung — Aktienrisiko — qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen
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Dies ist die Nettokapitalanforderung für das Aktienrisiko (für jede Art qualifizierter Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen) nach der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
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R0291/C0070, R0293-R0295/C0070
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Absolute Werte nach Schock — Verbindlichkeiten (vor der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen) — Aktienrisiko — qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen
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Dies ist der absolute Wert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Aktienrisiko (für jede Art qualifizierter Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen) anfällig sind, nach Eintritt des Schocks, aber vor der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0291/C0080, R0293-R0295/C0080
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Absolute Werte nach Schock — Brutto-Solvenzkapitalanforderung — Aktienrisiko — qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen
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Dies ist die Bruttokapitalanforderung für das Aktienrisiko für jede Art qualifizierter Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen, d. h. vor der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.“
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j)
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die Zeilen zwischen R0291/C0080, R0293-R0295/C0080 und R0300/C0020 werden gestrichen;
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k)
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zwischen Zeile R0291/C0080, R0293-R0295/C0080 und Zeile R0300/C0020 werden die folgenden Zeilen eingefügt:
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„R0292/C0020, R0296-R0298/C0020
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Absolute Ausgangswerte vor Schock — Vermögenswerte — Aktienrisiko — qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen
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Dies ist der absolute Ausgangswert der Vermögenswerte, die gegenüber dem Aktienrisiko für jede Art qualifizierter Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen anfällig sind.
Aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbare Beträge sind in diesem Feld nicht einzuschließen.
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R0292/C0030, R0296-R0298/C0030
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Absolute Ausgangswerte vor Schock — Verbindlichkeiten — Aktienrisiko — qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen
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Dies ist der absolute Ausgangswert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Aktienrisiko für jede Art qualifizierter Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen anfällig sind.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0292/C0040, R0296-R0298/C0040
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Absolute Werte nach Schock — Vermögenswerte — Aktienrisiko — qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen
|
Dies ist der absolute Wert der Vermögenswerte, die gegenüber dem Aktienrisiko für jede Art qualifizierter Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen anfällig sind, nach Eintritt des Schocks.
Aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbare Beträge sind in diesem Feld nicht einzuschließen.
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R0292/C0050, R0296-R0298/C0050
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Absolute Werte nach Schock — Verbindlichkeiten (nach der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen) — Aktienrisiko — qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen
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Dies ist der absolute Wert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Aktienrisiko (für jede Art qualifizierter Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen) anfällig sind, nach Eintritt des Schocks und nach der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0292/C0060, R0296-R0298/C0060
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Absolute Werte nach Schock — Netto-Solvenzkapitalanforderung — Aktienrisiko — qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen
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Dies ist die Nettokapitalanforderung für das Aktienrisiko (für jede Art qualifizierter Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen) nach der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
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R0292/C0070, R0296-R0298/C0070
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Absolute Werte nach Schock — Verbindlichkeiten (vor der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen) — Aktienrisiko — qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen
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Dies ist der absolute Wert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Aktienrisiko (für jede Art qualifizierter Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen) anfällig sind, nach Eintritt des Schocks, aber vor der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0292/C0080, R0296-R0298/C0080
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Absolute Werte nach Schock — Brutto-Solvenzkapitalanforderung — Aktienrisiko — qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen
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Dies ist die Bruttokapitalanforderung für das Aktienrisiko für jede Art qualifizierter Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen, d. h. vor der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.“
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l)
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die Zeilen zwischen R0450/C0080 und R0480/C0020 werden gestrichen;
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m)
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zwischen den Zeilen R0450/C0080 und R0480/C0020 werden die folgenden Zeilen eingefügt:
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„R0461/C0020
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Absolute Ausgangswerte vor Schock — Vermögenswerte — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — vorrangige STS-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der gegenüber dem Spread-Risiko bei vorrangigen STS-Verbriefungen anfälligen Vermögenswerte.
Aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbare Beträge sind in diesem Feld nicht einzuschließen.
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R0461/C0030
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Absolute Ausgangswerte vor Schock — Verbindlichkeiten — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — vorrangige STS-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der gegenüber dem Spread-Risiko bei vorrangigen STS-Verbriefungen anfälligen Verbindlichkeiten.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der für die Berechnung verwendeten Methode abgeleitet werden konnte. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0461/C0040
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Absolute Werte nach Schock — Vermögenswerte — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — vorrangige STS-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der gegenüber dem Spread-Risiko bei vorrangigen STS-Verbriefungen anfälligen Vermögenswerte nach Eintritt des Schocks.
Aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbare Beträge sind in diesem Feld nicht einzuschließen.
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R0461/C0050
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Absolute Werte nach Schock — Verbindlichkeiten (nach Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen) — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — vorrangige STS-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Spread-Risiko bei vorrangigen STS-Verbriefungspositionen anfällig sind, nach Eintritt des Schocks und nach der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der für die Berechnung verwendeten Methode abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0461/C0060
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Absolute Werte nach Schock — Netto-Solvenzkapitalanforderung — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — vorrangige STS-Verbriefungen
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Dies ist die Nettokapitalanforderung für das Spread-Risiko bei vorrangigen STS-Verbriefungspositionen, nach der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der für die Berechnung verwendeten Methode abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
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R0461/C0070
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Absolute Werte nach Schock — Verbindlichkeiten (vor Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen) — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — vorrangige STS-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Spread-Risiko bei vorrangigen STS-Verbriefungspositionen anfällig sind, nach Eintritt des Schocks, aber vor der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der für die Berechnung verwendeten Methode abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0461/C0080
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Absolute Werte nach Schock — Brutto-Solvenzkapitalanforderung — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — vorrangige STS-Verbriefungen
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Dies ist die Bruttokapitalanforderung für das Spread-Risiko bei vorrangigen STS-Verbriefungspositionen, d. h. vor der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der für die Berechnung verwendeten Methode abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
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R0462/C0020
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Absolute Ausgangswerte vor Schock — Vermögenswerte — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — nicht vorrangige STS-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der gegenüber dem Spread-Risiko bei nicht vorrangigen STS-Verbriefungen anfälligen Vermögenswerte.
Aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbare Beträge sind in diesem Feld nicht einzuschließen.
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R0462/C0030
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Absolute Ausgangswerte vor Schock — Verbindlichkeiten — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — nicht vorrangige STS-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der gegenüber dem Spread-Risiko bei nicht vorrangigen STS-Verbriefungen anfälligen Verbindlichkeiten.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der für die Berechnung verwendeten Methode abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0462/C0040
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Absolute Werte nach Schock — Vermögenswerte — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — nicht vorrangige STS-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der gegenüber dem Spread-Risiko bei nicht vorrangigen STS-Verbriefungen anfälligen Vermögenswerte nach Eintritt des Schocks.
Aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbare Beträge sind in diesem Feld nicht einzuschließen.
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R0462/C0050
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Absolute Werte nach Schock — Verbindlichkeiten (nach Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen) — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — nicht vorrangige STS-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Spread-Risiko bei nicht vorrangigen STS-Verbriefungspositionen anfällig sind, nach Eintritt des Schocks und nach der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0462/C0060
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Absolute Werte nach Schock — Netto-Solvenzkapitalanforderung — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — nicht vorrangige STS-Verbriefungen
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Dies ist die Nettokapitalanforderung für das Spread-Risiko bei nicht vorrangigen STS-Verbriefungspositionen, nach der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
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R0462/C0070
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Absolute Werte nach Schock — Verbindlichkeiten (vor Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen) — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — nicht vorrangige STS-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Spread-Risiko bei nicht vorrangigen STS-Verbriefungspositionen anfällig sind, nach Eintritt des Schocks, aber vor der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0462/C0080
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Absolute Werte nach Schock — Brutto-Solvenzkapitalanforderung — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — nicht vorrangige STS-Verbriefungen
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Dies ist die Bruttokapitalanforderung für das Spread-Risiko bei nicht vorrangigen STS-Verbriefungspositionen, d. h. vor der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.“
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n)
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unter Zeile R0480 und C0080 werden die folgenden Zeilen eingefügt:
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„R0481/C0020
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Absolute Ausgangswerte vor Schock — Vermögenswerte — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — sonstige Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der gegenüber dem Spread-Risiko bei sonstigen Verbriefungen anfälligen Vermögenswerte.
Aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbare Beträge sind in diesem Feld nicht einzuschließen.
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R0481/C0030
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Absolute Ausgangswerte vor Schock — Verbindlichkeiten — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — sonstige Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der gegenüber dem Spread-Risiko bei sonstigen Verbriefungen anfälligen Verbindlichkeiten.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0481/C0040
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Absolute Werte nach Schock — Vermögenswerte — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — sonstige Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der gegenüber dem Spread-Risiko bei sonstigen Verbriefungspositionen anfälligen Vermögenswerte nach Eintritt des Schocks.
Aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbare Beträge sind in diesem Feld nicht einzuschließen.
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R0481/C0050
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Absolute Werte nach Schock — Verbindlichkeiten (nach Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen) — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — sonstige Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Spread-Risiko bei sonstige Verbriefungspositionen anfällig sind, nach Eintritt des Schocks und nach der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0481/C0060
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Absolute Werte nach Schock — Netto-Solvenzkapitalanforderung — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — sonstige Verbriefungen
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Dies ist die Nettokapitalanforderung für das Spread-Risiko bei sonstigen Verbriefungspositionen, nach der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
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R0481/C0070
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Absolute Werte nach Schock — Verbindlichkeiten (vor Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen) — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — sonstige Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Spread-Risiko bei sonstigen Verbriefungspositionen anfällig sind, nach Eintritt des Schocks, aber vor der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0481/C0080
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Absolute Werte nach Schock — Brutto-Solvenzkapitalanforderung — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — sonstige Verbriefungen
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Dies ist die Bruttokapitalanforderung für das Spread-Risiko bei sonstigen Verbriefungspositionen, d. h. vor der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
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R0482/C0020
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Absolute Ausgangswerte vor Schock — Vermögenswerte — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — vorübergehende Typ-1-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der gegenüber dem Spread-Risiko bei vorübergehenden Typ-1-Verbriefungen anfälligen Vermögenswerte.
Aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbare Beträge sind in diesem Feld nicht einzuschließen.
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R0482/C0030
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Absolute Ausgangswerte vor Schock — Verbindlichkeiten — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — vorübergehende Typ-1-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der gegenüber dem Spread-Risiko bei vorübergehenden Typ-1-Verbriefungen anfälligen Verbindlichkeiten.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0482/C0040
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Absolute Werte nach Schock — Vermögenswerte — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — vorübergehende Typ-1-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der gegenüber dem Spread-Risiko bei vorübergehenden Typ-1-Verbriefungen anfälligen Vermögenswerte nach Eintritt des Schocks.
Aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbare Beträge sind in diesem Feld nicht einzuschließen.
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R0482/C0050
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Absolute Werte nach Schock — Verbindlichkeiten (nach Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen) — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — vorübergehende Typ-1-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Spread-Risiko bei vorübergehenden Typ-1-Verbriefungspositionen anfällig sind, nach Eintritt des Schocks und nach der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0482/C0060
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Absolute Werte nach Schock — Netto-Solvenzkapitalanforderung — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — vorübergehende Typ-1-Verbriefungen
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Dies ist die Nettokapitalanforderung für das Spread-Risiko bei vorübergehenden Typ-1-Verbriefungspositionen, nach der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
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R0482/C0070
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Absolute Werte nach Schock — Verbindlichkeiten (vor Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen) — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — vorübergehende Typ-1-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Spread-Risiko bei vorübergehenden Typ-1-Verbriefungspositionen anfällig sind, nach Eintritt des Schocks, aber vor der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0482/C0080
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Absolute Werte nach Schock — Brutto-Solvenzkapitalanforderung — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — vorübergehende Typ-1-Verbriefungen
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Dies ist die Bruttokapitalanforderung für das Spread-Risiko bei vorübergehenden Typ-1-Verbriefungspositionen, d. h. vor der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
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R0483/C0020
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Absolute Ausgangswerte vor Schock — Vermögenswerte — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — garantierte STS-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der gegenüber dem Spread-Risiko bei garantierten STS-Verbriefungen anfälligen Vermögenswerte.
Aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbare Beträge sind in diesem Feld nicht einzuschließen.
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R0483/C0030
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Absolute Ausgangswerte vor Schock — Verbindlichkeiten — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — garantierte STS-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der gegenüber dem Spread-Risiko bei garantierten STS-Verbriefungen anfälligen Verbindlichkeiten.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0483/C0040
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Absolute Werte nach Schock — Vermögenswerte — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — garantierte STS-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der gegenüber dem Spread-Risiko bei garantierten STS-Verbriefungen anfälligen Vermögenswerte nach Eintritt des Schocks.
Aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbare Beträge sind in diesem Feld nicht einzuschließen.
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R0483/C0050
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Absolute Werte nach Schock — Verbindlichkeiten (nach Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen) — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — garantierte STS-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Spread-Risiko bei garantierten STS-Verbriefungspositionen anfällig sind, nach Eintritt des Schocks und nach der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0483/C0060
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Absolute Werte nach Schock — Netto-Solvenzkapitalanforderung — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — garantierte STS-Verbriefungen
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Dies ist die Nettokapitalanforderung für das Spread-Risiko bei garantierten STS-Verbriefungspositionen, nach der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
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R0483/C0070
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Absolute Werte nach Schock — Verbindlichkeiten (vor Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen) — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — garantierte STS-Verbriefungen
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Dies ist der absolute Wert der Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Spread-Risiko bei garantierten STS-Verbriefungspositionen anfällig sind, nach Eintritt des Schocks, aber vor der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.
Der Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abzüglich der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge anzugeben.
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R0483/C0080
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Absolute Werte nach Schock — Brutto-Solvenzkapitalanforderung — Spread-Risiko — Verbriefungspositionen — garantierte STS-Verbriefungen
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Dies ist die Bruttokapitalanforderung für das Spread-Risiko bei garantierten STS-Verbriefungspositionen, d. h. vor der Anwendung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Dieser Wert ist nur anzugeben, wenn die Aufteilung zwischen R0461 bis R0483 aus der Methode, die für die Berechnung der SCR für das Spread-Risiko verwendet wird, abgeleitet werden kann. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, ist nur R0450 auszufüllen.“
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