29.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 308/135


Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1935 der Kommission vom 13. Mai 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Anpassung der Euro-Grundbeträge für die Berufshaftpflichtversicherung und die finanzielle Leistungsfähigkeit von Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlern

(Amtsblatt der Europäischen Union L 301 vom 22. November 2019)

Auf Seite 4 erhält der Text des Artikels 2 folgende Fassung:

„Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 12. Juni 2020.“