5.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 3/19


Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

( Amtsblatt der Europäischen Union L 152 vom 11. Juni 2019 )

Seite 56, Artikel 16 Absatz 4 Satz 1:

Anstatt:

„Die Mitgliedstaaten können es Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen ermöglichen, ihre Mitglieder in die Registrierungssysteme einzutragen, die nach Artikel 14 in ihrem Namen festgelegt wurden.“

muss es heißen:

„Die Mitgliedstaaten können es Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen ermöglichen, ihre Mitglieder in deren Namen in die Registrierungssysteme einzutragen, die nach Artikel 14 eingerichtet wurden.“