27.5.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 139/8


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/850 DER KOMMISSION

vom 24. Mai 2019

zur 303. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

(2)

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschloss am 21. Mai 2019, eine Person von der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen zu streichen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden sollen. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Mai 2019

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente


(1)  ABl. L 139 vom 29.5.2002, S. 9.


ANHANG

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert:

Unter „Natürliche Personen“ wird folgender Eintrag gestrichen: „Mazen Salah Mohammed (auch: a) Mazen Ali Hussein, b) Issa Salah Muhamad). Geburtsdatum: a) 1.1.1982, b) 1.1.1980. Geburtsort: Bagdad, Irak. Staatsangehörigkeit: irakisch. Reisepass Nr.: A 0144378 (deutscher Reiseausweis) (im September 2012 widerrufen). Anschrift: 94051 Hauzenberg, Deutschland. Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 6.12.2005.“