19.2.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 47/1


VERORDNUNG (EU) 2019/278 DES RATES

vom 18. Februar 2019

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2019/284 vom 18. Februar 2019 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe (1),

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates (2) werden mehrere restriktive Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2011/101/GASP (3) vorgesehen sind, darunter das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen.

(2)

Am 18. Februar 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/284 zur Streichung der Namen von zwei Personen aus Anhang II des Beschlusses 2011/101/GASP angenommen.

(3)

Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 sollte entsprechend geändert werden.

(4)

Diese Verordnung muss am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Siehe Seite 38 dieses Amtsblatts.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe (ABl. L 55 vom 24.2.2004, S. 1).

(3)  Beschluss 2011/101/GASP des Rates vom 15. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe (ABl. L 42 vom 16.2.2011, S. 6).


ANHANG

„ANHANG IV

Liste der Personen nach Artikel 6 Absatz 4

Personen

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

3.

Chiwenga, Constantine

4.

Shiri, Perence (alias Bigboy) Samson Chikerema

5.

Sibanda, Phillip Valerio (alias Valentine)