18.1.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 16/1 |
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/73 der Kommission vom 17. Januar 2019 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China
( Amtsblatt der Europäischen Union L 16 vom 18. Januar 2019 )
Auf Seite 135, in Artikel 4:
Vor dem Satz:
„Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.“,
muss der folgende Satz eingefügt werden:
„Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.“