18.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 16/1


Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/73 der Kommission vom 17. Januar 2019 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China

( Amtsblatt der Europäischen Union L 16 vom 18. Januar 2019 )

Auf Seite 135, in Artikel 4:

Vor dem Satz:

„Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.“,

muss der folgende Satz eingefügt werden:

„Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.“