13.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 324/9


BESCHLUSS 2019/2139 DES RATES

vom 10. Dezember 2019

zur Ernennung von zwei Mitgliedern des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 wird ein Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten (im Folgenden "Ausschuss") eingerichtet.

(2)

Nach Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 besteht der Ausschuss aus sechs Mitgliedern, wobei das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission jeweils zwei Mitglieder benennen. Die Neubenennung des Ausschusses erfolgt jeweils innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der ersten Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Anschluss an die Wahl zum Europäischen Parlament. Das Mandat der Mitglieder kann nicht verlängert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Folgende Personen werden für die Dauer der Amtszeit des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten zum Mitglied dieses Ausschusses ernannt:

Herr Algis KRUPAVIČIUS,

Herr Christian WALDHOFF.

(2)   Die Ernennung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass jedes designierte Mitglied die diesem Beschluss als Anhang beigefügte Erklärung zur Unabhängigkeit und zum Nichtbestehen von Interessenkonflikten unterzeichnet.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 10. Dezember 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

T. TUPPURAINEN


(1)   ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1.


ANHANG

ERKLÄRUNG ZUR UNABHÄNGIGKEIT UND ZUM NICHTBESTEHEN VON INTERESSENKONFLIKTEN

Ich, der/die Unterzeichnete, ...................................., erkläre, dass ich Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen zur Kenntnis genommen habe und dass ich die Pflichten eines Mitglieds des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten in voller Unabhängigkeit und unter uneingeschränkter Einhaltung der Bestimmungen der genannten Verordnung ausüben werde.

Ich werde Weisungen von einem Organ, einer Regierung oder einer anderen Einrichtung oder sonstigen Stelle weder anfordern noch entgegennehmen. Ich werde jede Handlung unterlassen, die mit dem Wesen meiner Pflichten unvereinbar ist.

Ich erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass ich mich nicht in einem Interessenkonflikt befinde. Ein Interessenkonflikt besteht, wenn ich als Mitglied des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten aus Gründen der familiären oder persönlichen Verbundenheit, der politischen Übereinstimmung oder der nationalen, weltanschaulichen oder religiösen Zugehörigkeit, des wirtschaftlichen Interesses oder aus anderen Gründen, die auf einer Gemeinsamkeit der Interessen mit einem Begünstigten beruhen, meine Pflichten nicht unparteiisch und objektiv wahrnehmen kann.

Insbesondere erkläre ich, dass ich kein Mitglied des Europäischen Parlaments, des Rates oder der Kommission bin. Ich bin kein gewählter Mandatsträger. Ich bin kein Beamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Union. Ich bin kein gegenwärtiger oder ehemaliger Angestellter einer europäischen politischen Partei oder einer europäischen politischen Stiftung.

Geschehen zu …

[DATUM + UNTERSCHRIFT

des designierten Mitglieds

des Ausschusses

unabhängiger Persönlichkeiten]