10.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 318/123


BESCHLUSS (GASP) 2019/2108 DES RATES

vom 9. Dezember 2019

zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen, deren Kapitel III eine Liste von Maßnahmen enthält, mit denen die Verbreitung solcher Waffen bekämpft werden soll. Diese Maßnahmen müssen sowohl innerhalb der Union als auch in Drittstaaten getroffen werden.

(2)

Die Union setzt diese Strategie zielstrebig um und führt die in Kapitel III der Strategie aufgeführten Maßnahmen durch, indem sie insbesondere Finanzmittel bereitstellt, um spezifische Projekte multilateraler Einrichtungen zu unterstützen, Staaten technische Hilfe und Fachwissen für ein breites Spektrum an Nichtverbreitungsmaßnahmen bereitstellt und sich für eine Stärkung der Rolle des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen einsetzt.

(3)

Am 28. April 2004 hat der VN-Sicherheitsrat die Resolution 1540 (2004) verabschiedet, das erste internationale Instrument, das sich auf integrierte und umfassende Weise mit Massenvernichtungswaffen, ihren Trägersystemen und dazugehörigem Material befasst. Die Resolution 1540 (2004) erlegte allen Staaten verbindliche Verpflichtungen auf, mit denen bezweckt wurde, nichtstaatliche Akteure vom Zugang zu solchen Waffen und waffenrelevantem Material abzuhalten und abzuschrecken. Der VN-Sicherheitsrat hat ferner beschlossen, dass alle Staaten wirksame Maßnahmen ergreifen und durchsetzen müssen, um innerstaatliche Kontrollen zur Verhinderung der Verbreitung von nuklearen, chemischen und biologischen Waffen und ihren Trägersystemen einzurichten, einschließlich angemessener Kontrollen über verwandtes Material.

(4)

Am 11. Mai 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/809 (1) zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen erlassen. Mit der technischen Durchführung der Tätigkeiten nach dem Beschluss (GASP) 2017/809 wurde das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) in Zusammenarbeit mit den einschlägigen regionalen internationalen Organisationen, insbesondere der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), betraut.

(5)

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat in seiner am 24. Mai 2018 vorgelegten Agenda für Abrüstung mit dem Titel „Securing our Common Future“ (Sicherung unserer gemeinsamen Zukunft) betont, „dass wir unsere Institutionen weiter stärken müssen, um jeden Einsatz biologischer Waffen zu verhindern, auch durch eine bessere Umsetzung des B-Waffen-Übereinkommens, und um dafür zu sorgen, dass wir angemessen reagieren können, falls die Prävention versagt“; auch gelte es, „einen Beitrag zur Entwicklung eines Rahmens zu leisten, der eine koordinierte internationale Reaktion auf den Einsatz biologischer Waffen sicherstellt“.

(6)

Am 21. Januar 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/97 (2) zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (im Folgenden „BWÜ“) im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen erlassen.

(7)

Die OAS hat zwei Projektvorschläge zur Erhöhung der allgemeinen Biosicherheit in Lateinamerika ausgearbeitet.

(8)

Das Sekretariat des Interamerikanischen Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus (im Folgenden „CICTE“) sollte mit der Verwaltung und Leitung der Projekte im Rahmen des vorliegenden Beschlusses betraut werden.

(9)

Das OAS/CICTE-Sekretariat sollte für eine effiziente Zusammenarbeit mit den maßgeblichen internationalen Organisationen und Einrichtungen sorgen, etwa mit der Gruppe für die Unterstützung der Durchführung des BWÜ, dem mit der Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrates eingesetzten Ausschuss des VN-Sicherheitsrates, der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und der Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ‐material. Außerdem sollte das OAS/CICTE-Sekretariat für Komplementarität und Synergien zwischen den auf Grundlage des vorliegenden Beschlusses durchgeführten Projekten einerseits und andererseits den einschlägigen abgeschlossenen oder noch laufenden Projekten, von einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterstützten Tätigkeiten in Lateinamerika sowie anderen von der Union in diesem Bereich geförderten Programmen, einschließlich des Stabilitäts- und Friedensinstruments und der Exzellenzzentren für die Eindämmung von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken, sorgen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Zur Förderung von Frieden und Sicherheit und zur Förderung eines wirksamen Multilateralismus auf globaler und auf regionaler Ebene verfolgt die Union die folgenden Ziele:

Verbesserung der legislativen und regulatorischen Grundlagen für Biosicherheit in den Empfängerländern, durch die Annahme und Durchsetzung entsprechender wirksamer Gesetze, die nichtstaatlichen Akteuren untersagen, biologische Waffen und ihre Trägersysteme insbesondere zu terroristischen Zwecken herzustellen, zu erwerben, zu besitzen, zu entwickeln, zu transportieren, zu übertragen oder zu verwenden;

Erhöhung der Biosicherheit in den Empfängerländern durch Bewusstseinsbildung in den einschlägigen Sektoren, einschließlich durch die Durchsetzung wirksamer nationaler Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung biologischer Waffen und ihrer Trägersysteme.

(2)   Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele führt die Union die folgenden Projekte durch:

technische und legislative Unterstützung zur Verschärfung der Biosicherheitsvorschriften und zur Gewährleistung der Angleichung solcher Vorschriften an internationale Standards sowie zur Förderung und Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit;

Sensibilisierung, Ausbildung und Schulung auf dem Gebiet der Biosicherheit.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte übernimmt das OAS/CICTE-Sekretariat. Es nimmt diese Aufgabe unter der Aufsicht des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem OAS/CICTE-Sekretariat.

(3)   Eine detaillierte Beschreibung der Projekte ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte beträgt 2 738 708,98 EUR.

(2)   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission überwacht die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit dem OAS/CICTE-Sekretariat. Darin wird festgelegt, dass das OAS/CICTE-Sekretariat sicherstellt, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4)   Die Kommission bemüht sich, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten dabei und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird.

Artikel 4

Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte des OAS/CICTE-Sekretariats über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat. Die Kommission stellt Informationen über die finanziellen Aspekte der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte bereit.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens oder sechs Monate nach der Annahme dieses Beschlusses, falls innerhalb dieses Zeitraums kein Finanzierungsabkommen geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 9. Dezember 2019.

Im Namen des Rates

Der Präsident


(1)  Beschluss (GASP) 2017/809 des Rates vom 11. Mai 2017 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen (ABl. L 121 vom 12.5.2017, S. 39).

(2)  Beschluss (GASP) 2019/97 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 19 vom 22.1.2019, S. 11).


ANHANG

PROJEKTE ZUR UNTERSTÜTZUNG DER ERHÖHUNG DER BIOSICHERHEIT IN LATEINAMERIKA IM EINKLANG MIT DER UMSETZUNG DER RESOLUTION 1540 (2004) DES SICHERHEITSRATES DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER DIE NICHTVERBREITUNG VON MASSENVERNICHTUNGSWAFFEN UND IHREN TRÄGERSYSTEMEN

1.   Einleitung und Ziele

1.1.   Einleitung

Das B-Waffen-Übereinkommen (BWÜ) trat 1975 in Kraft und wurde von allen Ländern in Lateinamerika und im karibischen Raum mit einer Ausnahme (Haiti) ratifiziert. Trotzdem gibt es auch nach mehr als vierzig Jahren in zahlreichen dieser Länder keinen hinreichenden nationalen Rechts- und Regelungsrahmen, der zur vollständigen Umsetzung des BWÜ erforderlich ist. In dem Übereinkommen sind unter anderem bestimmte Biosicherheitsstandards festgelegt, um bakteriologische und andere biologische Bedrohungen, die das Leben auf der Erde schädigen können, zu verringern.

In dem Bemühen, weitere Anstrengungen zur Abwehr derartiger Bedrohungen zu unternehmen, hat der VN-Sicherheitsrat im Jahr 2004 die Resolution 1540 (im Folgenden „Resolution 1540 (2004)“) angenommen. Nach dieser Resolution müssen alle Staaten wirksame Maßnahmen ergreifen und durchsetzen, um innerstaatliche Kontrollen zur Verhinderung der Verbreitung von nuklearen, chemischen und biologischen Waffen und ihren Trägersystemen einzurichten. Nach Absatz 3 Buchstabe a des Beschlussteils der Resolution 1540 (2004) zählen dazu Maßnahmen, um angemessene Kontrollen über verwandtes Material einzurichten, und zu diesem Zweck geeignete und wirksame Maßnahmen auszuarbeiten und aufrechtzuerhalten, um über die Herstellung, die Verwendung, die Lagerung und den Transport solcher Gegenstände Buch zu führen und ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Der 1540‐Ausschuss nimmt alle fünf Jahre eine umfassende Überprüfung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Resolution 1540 (2004) vor. Im Abschlussdokument der umfassenden Überprüfung von 2016 wurden einige wichtige Schlussfolgerungen gezogen. Zunächst wird in dem Dokument festgestellt, dass die Staaten zwar einige Fortschritte bei der Sicherung und beim Schutz sensibler Materialien erzielt haben, jedoch nach wie vor Lücken in diesen Bereichen bestehen. Zweitens stellte der Ausschuss fest, dass die Anstrengungen, über Material im Zusammenhang mit biologischen Waffen Buch zu führen und ihre Sicherheit zu gewährleisten, den entsprechenden Anstrengungen zur Sicherung von Material im Zusammenhang mit nuklearen und chemischen Waffen hinterherhinken. Drittens stellte der Ausschuss fest, dass es bei der Umsetzung der in der Resolution 1540 (2004) geforderten Maßnahmen durch die Staaten seit 2011 keine Fortschritte gegeben hat. Daher gelangte der Ausschuss zu dem Schluss, dass die Staaten dringend tätig werden sollten, um Maßnahmen im Bereich der Buchführung über Material im Zusammenhang mit biologischen Waffen und die Gewährleistung ihrer Sicherheit zu erlassen.

Ein Vorfall, bei dem — sei es durch einen Akteur, der eine Zielpopulation schädigen will, oder durch natürlich eintretende Umstände — ein pathogenes biologisches Agens eingeschleppt wird und sich möglicherweise ausbreitet, hat das Potenzial, erheblichen menschlichen, wirtschaftlichen und politischen Schaden in der OAS-Region zu verursachen. Angesichts dieser potenziellen Bedrohung hat die OAS versucht, das Bewusstsein und die Kapazitäten für Biosicherheit auf dem amerikanischen Kontinent zu stärken. So hat beispielsweise der Interamerikanische Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus („OAS/CICTE“) über sein Sekretariat (im Folgenden das „Sekretariat“) seit 2009 mehrere nationale Krisenmanagementübungen für biologische Vorfälle geleitet mit dem Ziel, das Bewusstsein für Biosicherheitsbedrohungen zu schärfen und Beamte und Vertreter von Agenturen und Organisationen zusammenzubringen, um ihnen zu vermitteln, wie sie ihre Reaktionen auf einen Biosicherheitsvorfall koordinieren. Ferner haben mehrere OAS-Mitgliedstaaten konkret die Unterstützung des Sekretariats angefordert, um nationale Noteinsatzpläne für Biosicherheit auszuarbeiten oder zu aktualisieren.

Auch wenn mit diesen und anderen Anstrengungen zur Verbesserung der Vorbereitung und der Reaktionsfähigkeiten auf Biosicherheitsvorfälle bedeutende Ergebnisse erzielt wurden, so mangelt es in vielen OAS-Mitgliedstaaten dennoch weiterhin an Engagement für Biosicherheit und an entsprechenden Investitionen. Das spiegelt sich wider in den Mängeln bei den erforderlichen Infrastrukturen, Kapazitäten und Rechtsrahmen für die wirksame Erkennung eines Biosicherheitsvorfalls und die Reaktion darauf. Die große und unverhältnismäßige Zahl von Todesopfern auf dem amerikanischen Kontinent aufgrund des weltweiten Ausbruchs von H1N1 im Jahr 2009 wirft ein Schlaglicht auf die genannten Anfälligkeiten und macht deutlich, dass der Biosicherheit mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Beispielsweise wird davon ausgegangen, dass auf dem amerikanischen Kontinent mehr Menschen an der Schweinegrippe-Epidemie (H1N1) von 2009 starben als im Rest der Welt.

Das mangelnde Engagement der Regierungen in der Region auf dem Gebiet der Biosicherheit resultiert aus einer Kombination von Faktoren, darunter ein unzureichendes Bewusstsein von Politikern für die Bedrohung und die potenziellen Kosten eines weitreichenden Biosicherheitsvorfalls, sicherheitsbezogene Prioritäten, die sich gegenseitig die knappen Ressourcen auf nationaler Ebene streitig machen und die mit der Entwicklung einer integrierten nationalen Vorbereitung und Reaktionsfähigkeit auf Biosicherheitsvorfälle verbundenen Herausforderungen. Diese Herausforderungen machen deutlich, dass in der OAS-Region eine koordinierte Reaktion auf Biosicherheitsvorfälle erforderlich ist. An einer solchen Reaktion sollten zahlreiche Akteure auf nationaler und lokaler Ebene einschließlich Ministerien (Gesundheit, Landwirtschaft, Sicherheit, Justiz, Verteidigung, Nachrichtendienste, Verkehr, auswärtige Angelegenheiten, internationaler Handel, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie usw.), Strafverfolgungsbehörden und anderer Ersteinsatzkräfte, Einrichtungen des privaten Sektors (insbesondere Industrie und Wissenschaft) und der Zivilgesellschaft beteiligt sein.

1.2.   Ziele

Durch dieses auf drei Jahre angelegte Projekt möchte der CICTE die Biosicherheit in den Empfängerländern im Einklang mit der Resolution 1540 (2004) verbessern, insbesondere durch die Einführung und Durchsetzung wirksamer Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung biologischer Waffen und ihrer Trägersysteme.

Grundlage für die technische Hilfe und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, die das Gesamtziel des Projekts unterstützen, werden die folgenden Hauptziele sein:

Stärkung der Biosicherheitsstandards in den Empfängerländern.

Verbesserung der Rechts- und Regelungsrahmen für Biosicherheit und ihre Angleichung an vorhandenen internationalen Standards.

Stärkung der Zusammenarbeit insbesondere durch „Peer Review“-Verfahren im Rahmen der Resolution 1540.

Förderung der fortlaufenden Schulung in Biosicherheit.

2.   Auswahl der Durchführungsstelle und Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen

2.1.   Durchführungsstelle — die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS)

Die OAS hat die Nichtverbreitungsbemühungen der Mitgliedstaaten auf dem amerikanischen Kontinent seit 2005 aktiv unterstützt. Im Jahr 2010 hat das CICTE-Sekretariat das konkrete Mandat erhalten, ein Programm zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) auszuarbeiten. Daraufhin wurde eine strategische Partnerschaft zwischen dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), der Sachverständigengruppe des 1540-Ausschusses und dem OAS/CICTE-Sekretariat eingerichtet, um ein Pilotprojekt für technische Hilfe und Kapazitätsaufbau auf dem amerikanischen Kontinent durchzuführen, mit dem die Anstrengungen der Mitgliedstaaten gefördert werden sollen, die verschiedenen unter die Resolution 1540 (2004) fallenden Bereiche umzusetzen.

Eines der Hauptziele des OAS/CICTE war es, mit Ländern zusammenzuarbeiten, deren Regierungen sich uneingeschränkt für den physischen Schutz und die Buchführung für Material der chemischen, biologischen, radiologischen und atomaren Abwehr (CBRN) als Teil der Nichtverbreitungsanstrengungen dieser Staaten einsetzen. Ein weiteres Ziel bestand darin, den Empfängerstaaten dabei zu helfen, die Resolution 1540 (2004) umzusetzen, indem spezifische Bedürfnisse und Herausforderungen ermittelt werden, um maßgeschneiderte Tätigkeiten für die legislative Unterstützung und den konkreten Kapazitätsaufbau zu entwickeln, die darauf abzielen, den Präventivrahmen der Mitgliedstaaten gegen den Einsatz von CBRN-Material durch nichtstaatliche Akteure zu stärken.

Der regionale Rahmen, den die OAS bietet, bringt aufgrund des transnationalen Charakters der Bedrohungen, die notwendigerweise einer Zusammenarbeit zwischen Nachbarländern erfordern, um diese Herausforderungen zu bewältigen, einen komparativen Vorteil mit sich. Der regionale Ansatz des CICTE in diesen Fragen wird für Kohärenz sorgen, sodass es nicht zu Doppelarbeit kommt und maximale Effizienz erreicht werden kann. In dieser Hinsicht bietet die OAS als führende regionale Organisation auf dem amerikanischen Kontinent einzigartige Voraussetzungen in dieser Hemisphäre, um mit ihrem vorhandenen Netz nationaler Kontaktstellen, ihrer umfassenden Präsenz in der gesamten Region und ihrer Fähigkeit, vor Ort mit den vorgeschlagenen Empfängerländern zusammenzuarbeiten, Effizienz zu zeigen.

Generell hat der OAS/CICTE eng mit den Regierungen zahlreicher OAS-Mitgliedstaaten zusammengearbeitet und wichtige Ergebnisse im Bereich der Biosicherheit erzielt. Beispielsweise hat der OAS/CICTE die Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise unterstützt, wie z. B.:

Erstellung nationaler Aktionspläne für die Resolution 1540 und Stärkung der Rechts- und Regelungsrahmen,

Kapazitätsaufbau zur Verhinderung und Bekämpfung von illegalem Handel und Schmuggel mit Kernmaterial sowie radiologischem, chemischem und biologischem Material,

Förderung des Austauschs wirksamer Praktiken durch Nutzung der Peer-Review-Methode und

Erleichterung der Koordinierung auf politischer Ebene, um Bereiche für die regionale und subregionale Zusammenarbeit zu ermitteln.

2.2.   Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen

Generell koordiniert der OAS/CICTE seine Tätigkeiten mit anderen Agenturen und Organisationen, die Mittel sowohl von denselben als auch verschiedenen Geberregierungen und internationalen Einrichtungen erhalten. Im Falle von Organisationen, die von der Europäischen Union Unterstützung für Arbeiten im Zusammenhang mit den in diesem Projekt vorgeschlagenen Tätigkeiten erhalten, sind das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), der 1540-Ausschuss und seine Sachverständigengruppe sowie die Unterstützungsgruppe für die Umsetzung des B-Waffen-Übereinkommens (BWC‐ISU) von unmittelbarer Bedeutung für das Projekt, und es sei darauf hingewiesen, dass der OAS/CICTE bereits eng mit diesen zusammenarbeitet. Die Koordinierung mit diesen Stellen wird von dem Verwaltungsteam am Sitz der OAS durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Anstrengungen einander ergänzen, und um Doppelarbeit zu vermeiden; darüber hinaus werden die Projekttätigkeiten mit den Verpflichtungen nach der Resolution 1540 und dem BWÜ abgestimmt.

In diesem Zusammenhang ist der OAS/CICTE der Auffassung, dass das Projekt eindeutig mit dem Beschluss des Europäischen Rates von 2019 zur Unterstützung der Umsetzung des B-Waffen-Übereinkommens außerhalb der Europäischen Union (im Folgenden „Beschluss“) vereinbar ist. Das vorgeschlagene Projekt würde den Beschluss voranbringen, indem ein Beitrag zur Verringerung der Gefahr einer Verbreitung von biologischen Waffen und Toxinwaffen in der Region geleistet würde. Dabei würde das Projekt den raschen Fortschritten in den Biowissenschaften Rechnung tragen, um sicherzustellen, dass die Rechts- und Regelungsrahmen der Regierungen zur Abwendung solcher Gefahren internationale Standards erfüllen. Im Ergebnis würde das Projekt dazu beitragen sicherzustellen, dass die OAS-Mitgliedstaaten gut vorbereitet sind, um rasch auf alle etwaigen Bedrohungen zu reagieren.

Bei der Politikgestaltung wird der OAS/CICTE die Arbeiten in diesem Bereich im Wege seiner regelmäßigen Tagungen und über das Komitee für hemisphärische Sicherheit des Ständigen Rates der OAS fortsetzen.

Hauptziel dieses Vorschlags ist es, die Biosicherheit in den Empfängerländern durch Bewusstseinsbildung und Kapazitätsaufbau in den einschlägigen Sektoren im Einklang mit der Resolution 1540 (2004) einschließlich der Durchsetzung wirksamer nationaler Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung biologischer Waffen und ihrer Trägersysteme zu verbessern. Diese Maßnahmen richten sich an Biowissenschaftler, die im öffentlichen und im privaten Sektor auf dem Gebiet der Biosicherheit tätig sind, sowie an Politiker und Gesetzgeber. Die Tätigkeiten umfassen Schulungen für Biowissenschaftler in den Empfängerländern und die Entwicklung eines Online-Schulungsangebots, um noch mehr Empfänger in der Region zu erreichen. Der OAS/CICTE wird diese Tätigkeiten in Abstimmung mit unseren strategischen Partnern durchführen, und die OAS kann, wie im Abschnitt über die Methodik dargelegt, für hochspezialisierte Schulungen und Aufgaben auch Verträge über kurzfristige Unterstützung (durch Experten, Ausbilder und Forscher) schließen; ferner wird sie mit ihren Partnern in diesen Bereichen (einschließlich BWC-ISU, UNODA, OIE und Europäische Union) sowie der Wissenschaft zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass das Personal alle technischen Anforderungen erfüllt, wobei sie, soweit möglich, auf die Reservelisten dieser Organisationen zurückgreift.

3.   Projektbeschreibung

3.1.   Beschreibung

Mit unserem Vorschlag s wird angestrebt, die Biosicherheit in den Empfängerländern im Einklang mit der Resolution 1540 (2004) zu verbessern und die Fähigkeit der Empfängerländer zu erhöhen, wirksam für einen weitreichenden — durch Menschen verursachten oder von Natur aus auftretenden — Vorfall, bei dem biologische Agenzien eine Rolle spielen, vorzusorgen und darauf zu reagieren. Das Projekt würde auch dazu dienen, die behördenübergreifende und die internationale Zusammenarbeit sowie den Informationsaustausch zwischen den OAS-Mitgliedstaaten zu verbessern, um sich auf biologische Vorfälle vorbereiten und darauf reagieren zu können. Darüber hinaus zielt das Projekt darauf ab, die derzeit in einigen Zielländern bestehenden Gesetzgebungslücken zu schließen und die Anstrengungen zur Umsetzung des BWÜ zu ergänzen.

Das Projekt wird die zuständigen nationalen Behörden von bis zu acht OAS-Mitgliedstaaten, geeignete Vertreter der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft sowie qualifizierte internationale Experten zusammenbringen, um Maßnahmen auszuloten, die ergriffen werden können, um die Fähigkeiten im Bereich Biosicherheit in diesen Staaten und darüber hinaus in der gesamten OAS-Region zu verbessern. Bei dem Projekt wird ein zweigleisiger Ansatz verfolgt, in den sowohl die nationalen als auch die subregionalen Maßnahmen einbezogen werden. Mit dem Projekt sollen die bisherigen Erfahrungen des Sekretariats mit der Arbeit an diesen Fragen auf dem amerikanischen Kontinent sowie sein gut etabliertes Netz von Kontakten und Partnern (insbesondere im öffentlichen Sektor) wirksam genutzt werden. Im Mittelpunkt der Anstrengungen auf nationaler Ebene wird die Zusammenarbeit mit einzelnen OAS-Mitgliedstaaten stehen, mit dem Ziel, die nationalen Kapazitäten zu verbessern, Rechts- und Verwaltungsvorschriften auszuarbeiten und länderspezifische Aktionspläne zur Stärkung der operativen Fähigkeiten aufzustellen.

Auf regionaler Ebene werden sich die Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau auf die Förderung des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren sowie auf die Festlegung der strukturellen, inhaltlichen und funktionalen Parameter nach einem regionalen Ansatz konzentrieren.

Darüber hinaus soll mit dem Projekt ein „Peer-Review“-Prozess flankiert werden, der in den jüngsten Jahren entwickelt wurde und in dessen Rahmen sich die Staaten auf eine freiwillige Zusammenarbeit verständigen, um ihre Stärken und Schwächen bei der Umsetzung der Verpflichtungen aus der Resolution 1540 (2004) gegenseitig zu bewerten und wirksame Verfahren und Bereiche für eine fortgesetzte bilaterale Zusammenarbeit zu ermitteln. Nach den jüngsten erfolgreichen Peer-Review-Verfahren im Rahmen der Resolution 1540 (2004) zwischen Chile und Kolumbien (2017), der Dominikanischen Republik und Panama (2019) und zuletzt Paraguay und Uruguay (2019) schlagen wir spezielle Folgemaßnahmen in Form von Unterstützungsmaßnahmen und Kooperationstätigkeiten für diese drei Länderpaare vor. Dabei wollen wir an die im Laufe des Peer-Review-Verfahrens entstandenen engen bilateralen Beziehungen zwischen diesen Staaten anknüpfen und das sichtbare Engagement dieser Länder zur Fortsetzung der Zusammenarbeit im Rahmen der Resolution (1540) 2004 weiter fördern. Wir würden ferner vorschlagen, zusätzliche, stark auf die Biosicherheit ausgerichtete Peer-Review-Verfahren in der Region bei Ländern, die — wie Mexiko — an derartigen Verfahren noch nicht teilgenommen haben, und bei anderen potenziellen Partnern in der Region zu fördern. Schließlich würden wir die bestehenden Peer-Review-Verfahren überarbeiten, um die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu fördern und zu verbessern und bewährte Verfahren sowie die Praxis der Veröffentlichung technischer Unterlagen (zusätzlich zu den von den Staaten vorgelegten Abschlussberichten) zu fördern, um die in den betreffenden Gremien erzielten Fortschritte zu erfassen.

3.2.   Methodik

3.2.1.   Organisationsstruktur

Dieses Projekt wird vom Interamerikanischen Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus (OAS/CICTE) in Abstimmung und mit der Unterstützung der OAS-Mitgliedstaaten durchgeführt. Das OAS/CICTE-Managementteam für dieses Projekt wird aus drei Mitarbeitern und einem Verwaltungs-/Finanzunterstützungsassistenten am Sitz der OAS in Washington (DC) bestehen und in Abstimmung mit externen Mitarbeitern, die je nach den durchzuführenden speziellen Tätigkeiten unter Vertrag genommen werden, unter der allgemeinen Aufsicht und Leitung des Exekutivsekretärs des CICTE tätig sein.

Dem externen Vertragspersonal wird auch ein Rechtssachverständiger angehören, der den Teil des Projekts durchführen wird, der der Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften gewidmet ist. Für hochspezialisierte Schulungen und Aufgaben kann die OAS auch Verträge über kurzfristige Unterstützung (durch Experten, Ausbilder und Forscher) von Expertenlisten anderer technischer Partnerorganisationen — einschließlich BWC-ISU (BWÜ-Durchführungsunterstützungseinheit), UNODA, OIE und Europäische Union — schließen.

Zunächst wird sich das OAS/CICTE-Managementteam direkt mit den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, die bereits zuvor Unterstützung im Rahmen der Resolution 1540 (2004) beantragt haben, abstimmen. In mehreren Fällen kann die OAS bestehende Kooperationsvereinbarungen nutzen, um die Mitgliedstaaten in denjenigen Bereichen der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) zu unterstützen, die die Grundlage für die technische Unterstützung bilden werden.

3.2.2.   Technischer Ansatz

Ersuchen um gesetzgeberische und technische Unterstützung zur Stärkung der Biosicherheitsregelungen erfordern eine erste Bewertung, und die Analyse der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften würde von einem Rechtsspezialisten in Abstimmung mit dem Projektmanagementteam und den zuständigen Behörden in den Empfängerländern im Wege von Missionen zur gesetzgeberischen und technischen Unterstützung durchgeführt, um spezifische Lücken und Länderprioritäten zu ermitteln. Auf der Grundlage der betreffenden Bewertung könnten vorrangig durchzuführende spezielle Maßnahmen für gesetzgeberische und regulatorische Verbesserungen im Bereich der Biosicherheit, die von diesem Projekt direkt unterstützt werden, Folgendes umfassen:

Analyse der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den Empfängerländern zur Ermittlung spezifischer Lücken;

Aufstellung und Verabschiedung einer Ausfuhrkontrollliste;

Ausarbeitung und Annahme eines nationalen Aktionsplans für die Reaktion auf biologische Bedrohungen;

Ausarbeitung nationaler Leitlinien für den Schutz vor versehentlicher oder vorsätzlicher Freisetzung von biologischen Agenzien sowie ihre ordnungsgemäße und sichere Lagerung und Beförderung unter Einschluss der internen Sicherheit.

Die Tätigkeiten zur Förderung und Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit würden Folgendes umfassen:

Entwicklung von Folgemaßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zu Kooperationstätigkeiten für Länder in der Region, die Peer Reviews im Zusammenhang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) durchgeführt haben;

zusätzliche Peer-Review-Verfahren mit besonderem Schwerpunkt auf Biosicherheit;

Ausarbeitung und Veröffentlichung technischer Unterlagen über Tätigkeiten im Zusammenhang mit Peer-Review-Verfahren.

Für die Sensibilisierung, Ausbildung und Schulung über die Biosicherheitskomponente dieses Vorschlags, die parallel zur Komponente der technischen Unterstützung und regionalen Zusammenarbeit durchzuführen ist, wird in jedem der Empfängerländer ein Schulungskurs veranstaltet. Diese Schulungskurse werden vom OAS/CICTE-Managementteam koordiniert und von internationalen Experten durchgeführt. Sie dienen dem Aufbau von Kapazitäten und der Einsetzung einer Gruppe von Ausbildern aus den verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen der Empfängerländer, die in der Lage sein werden, Kenntnisse über die Grundsätze der Biosicherheit sowie über die besten Laborpraktiken, Techniken und Methoden des Biorisikomanagements in Labors und Forschungseinrichtungen zu verbreiten.

Der OAS/CICTE wird mit Wissenschaftlern und Forschern zusammenarbeiten, um einen Online-Kurs zu entwickeln, der zur Verbesserung der derzeitigen Ressourcen für die weitere Wissensweitergabe und Sensibilisierung für Biosicherheit und Bioethik unter Wissenschaftlern, Lehrern, Studierenden und Forschern in den Biowissenschaften und anderen relevanten Interessenträgern beiträgt.

Ferner werden während der Missionen zur technischen und gesetzgeberischen Unterstützung und den Tätigkeiten auf regionaler und subregionaler Ebene, die im Vorschlag vorgesehen sind, Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung für Biosicherheit, die Resolution 1540 (2004) und die Umsetzung des BWÜ unter politischen Entscheidungsträgern, Parlamentsabgeordneten und Vertretern der Wirtschaft betrieben.

3.2.3.   Geschlechtsspezifische Perspektive

Der OAS/CICTE spielt im Rahmen seines Programms zur Resolution 1540 (2004) eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten zur Umsetzung der Resolution 1540 (2004) und zur Bekämpfung der Verbreitung sowie zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter. Alle diese Ergebnisse tragen zur Verwirklichung der VN-Nachhaltigkeitsziele bei und ergänzen die Bemühungen der OAS-Mitgliedstaaten um die Umsetzung der einschlägigen Instrumente auf den Gebieten globale Abrüstung und Nichtverbreitungssysteme.

Der OAS/CICTE wird die Gleichstellung der Geschlechter bei den Einstellungsverfahren zur Unterstützung der Empfängerländer sicherstellen und diese darin bestärken, Frauen in allen Phasen des Projekts an wichtigen Stellen einzusetzen. Es werden stets besondere Anstrengungen unternommen, um eine geschlechtsspezifische Perspektive aufzunehmen und Frauen in den Mittelpunkt der erörterten Themen zu stellen.

3.2.4.   Externe Koordinierung

Über die Koordinierung und Zusammenarbeit mit nationalen Behörden in der gesamten Region hinaus wird sich die OAS mit anderen Institutionen und Organisationen während der Durchführung des Projekts koordinieren und mit ihnen zusammenarbeiten. Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen sind möglicherweise in der Lage, Unterstützung zu speziellen Aspekten zu leisten und zur Förderung der Initiative in der Region beizutragen:

Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (United Nations Office for Disarmament Affairs, UNODA), einschließlich der Durchführungsunterstützungseinheit für das Biowaffen-Übereinkommen (BWC-ISU);

gemäß der Resolution 1540 (2004) eingesetzter Ausschuss des Sicherheitsrates und seine Expertengruppe;

Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE);

Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO), einschließlich der Panamerikanischen Gesundheitsorganisation (PAHO);

Organisationen der Zivilgesellschaft, Hochschulen und Organisationen des Privatsektors, deren Ziele mit den Zielen dieses Vorschlags übereinstimmen, darunter auch die Sandia National Laboratories; Subcomisión de Bioseguridad y Bioscustodia de la Asociación Argentina de Microbiología (Unterkommission für Biosicherheit des Argentinischen Mikrobiologie-Verbands); James Martin Center (CNS); Asociación Latinoamericana de Biocontención y Biocustodia (Lateinamerikanischer Verband für biologisches Containment und Biosicherheit).

3.3.   Projektziele und Maßnahmen

Ziel 1: Stärkung der Biosicherheitsstandards in den Empfängerländern.

Unterstützende Maßnahmen

Maßnahme 1.1: Durchführung einer Mission für technische Hilfe in jedem Land mit den mit Biosicherheit befassten Stellen zur Bedarfsermittlung und Erstellung eines Bewertungsberichts.

Maßnahme 1.2: Ermöglichung von bedarfs- und ressourcengestützten Schulungen in einem oder beiden der folgenden Bereiche: Annahme einer Ausfuhrkontrollliste oder Annahme eines nationalen Aktionsplans für die Reaktion auf biologische Bedrohungen. Vorlage eines Bewertungsberichts.

Maßnahme 1.3: Ausarbeitung nationaler Leitlinien für den Schutz vor versehentlicher oder vorsätzlicher Freisetzung von biologischen Agenzien sowie nationaler Leitlinien für deren ordnungsgemäße und sichere Lagerung und Beförderung unter Einschluss der internen Sicherheit.

Erwartete Projektergebnisse

Erstellung eines Bewertungsberichts mit Empfehlungen für jedes Land und jede Stelle,

Aufstellung einer Ausfuhrkontrollliste gemäß dem Bedarf der Länder,

Vorlage eines Bewertungsberichts pro Land über den nationalen Aktionsplan und/oder Leitlinien für die Reaktion auf biologische Bedrohungen, Störfälle sowie für die sichere Lagerung und Beförderung.

Ziel 2: Verbesserung der Rechts- und Regelungsrahmen für Biosicherheit und ihre Harmonisierung mit vorhandenen internationalen Standards.

Unterstützende Maßnahmen

Maßnahme 2.1: Überprüfung der bestehenden Rechts- und Regelungsrahmen in jedem Empfängerland zur Ermittlung von Lücken und vorrangigen Bereichen mit Bedarf.

Maßnahme 2.2: Erforderlichenfalls Unterstützung bei der Gesetzgebung, einschließlich der Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung von Ausfuhrkontrolllisten und/oder eines nationalen Aktionsplans.

Maßnahme 2.3: Zusammenstellung und Veröffentlichung eines Dokuments mit Leitlinien für bewährte Laborverfahren, Techniken und Methoden für das Biorisikomanagement in Labors und Forschungseinrichtungen und Verbreitung dieses Dokuments, um die Sensibilisierung einschlägiger Interessenträger für bewährte Verfahren zu fördern.

Erwartete Projektergebnisse

Mindestens eine Mission zur Unterstützung bei der Gesetzgebung pro Land, um bei der Ausfuhrkontrollliste und/oder den nationalen Aktionsplänen und/oder dem Entwurf einschlägiger Rechts-/Verwaltungsvorschriften Hilfe zu leisten,

Veröffentlichung bewährter Laborverfahren mit verschiedenen Komponenten: akademische, technische und sonstige Methoden.

Ziel 3: Stärkung der Zusammenarbeit insbesondere durch „Peer Review“-Verfahren im Rahmen der Resolution 1540.

Unterstützende Maßnahmen

Maßnahme 3.1: Ermöglichung von bis zu drei neuen „Peer Review“-Verfahren mit besonderem Schwerpunkt auf Biosicherheit.

Maßnahme 3.2: Durchführung von drei bilateralen Workshops zur Nachbereitung von „Peer Review“-Verfahren, die in der Region bereits im Zusammenhang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) durchgeführt wurden.

Maßnahme 3.3: Ausarbeitung und Veröffentlichung technischer Unterlagen über Maßnahmen im Zusammenhang mit „Peer Review“-Verfahren.

Maßnahme 3.4: Organisation einer regionalen Konferenz zur Biosicherheit, um unter anderem die Koordinierung zu verbessern und den Informationsaustausch zu fördern.

Maßnahme 3.5: Organisation einer regionalen Konferenz zum Stand der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) auf dem amerikanischen Kontinent.

Erwartete Projektergebnisse

Ermöglichung von „Peer Review“-Verfahren für sechs Empfängerländer,

Ausarbeitung und Veröffentlichung von Folgeberichten zu „Peer Review“-Verfahren für Chile / Kolumbien, Dominikanische Republik / Panama und Paraguay / Uruguay,

Verbesserung der Koordinierung zwischen den mit Biosicherheit befassten Stellen in den Empfängerländern.

Ziel 4: Förderung der kontinuierlichen Schulung im Bereich Biosicherheit

Unterstützende Maßnahmen

Maßnahme 4.1: Einrichtung eines Netzes von Ausbildern auf dem Gebiet der Biosicherheit in jedem Empfängerland.

Maßnahme 4.2: Entwurf und Weiterentwicklung eines Schulungsmoduls für Wissenschaftler, um das Risikos eines möglichen Missbrauchs von Material und Ausrüstung bei ihrer Forschungstätigkeit zu verringern.

Maßnahme 4.3: Koordinierung mit einschlägigen nationalen Ausbildungseinrichtungen, um sie in der Aufnahme von Modulen und/oder Material im Zusammenhang mit der Biosicherheit, einschließlich der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) und des BWÜ, in die akademischen Lehrpläne zu bestärken.

Maßnahme 4.4: Organisation und Durchführung von bis zu acht Schulungen zur Biosicherheit (eine pro Empfängerland).

Erwartete Projektergebnisse

Einrichtung eines Netzes von Ausbildern und Fachleuten auf dem Gebiet der Biosicherheit in jedem Land,

Einführung von offenen Online-Kursen und Durchführung von sechs Kursen,

Schulung von Wissenschaftlern in mit Biosicherheit befassten Stellen in den Empfängerländern.

4.   Begünstigte

Bei den direkt Begünstigten im Rahmen der Ziele 1 bis 4 handelt es sich um nationale Einrichtungen und Behörden, die im jeweiligen Empfängerland für Biosicherheit zuständig sind (bis zu acht Staaten je nach bereitgestellten Mitteln: Argentinien, Chile, Kolumbien, Dominikanische Republik, Mexiko, Panama, Paraguay und Uruguay). Mit der Einführung von Online-Kursen und der Aufnahme dieser Thematik in die Hochschullehrpläne wird ein noch größerer Kreis von Begünstigten erreicht.

5.   Öffentlichkeitswirkung der Europäischen Union

Der OAS/CICTE wird dafür sorgen, dass bei allen Projektmaßnahmen die finanzielle Unterstützung der Projekte durch die Union auf vielfältige Art und Weise kenntlich gemacht wird. Pressemitteilungen, soziale Medien und Interviews in den neuen Medien für Veranstaltungen mit hoher Öffentlichkeitswirkung werden die Unterstützung durch die EU hervorheben. Sämtliche den Empfängerländern gestiftete Ausrüstungen, gedruckte Materialien oder Computersoftware werden als von der Union finanziert gekennzeichnet. Das an den Projekten beteiligte Personal wird das EU-Logo und/oder die EU-Fahne auf sämtlichen Kopfbedeckungen, Schutzanzügen oder Arbeitsuniformen als deutliches Markenzeichen tragen. Die Unterstützung durch die Union wird auf den OAS-Webseiten und in Veröffentlichungen der OAS mit Bezug zu dem Projekt und den geförderten Programmen deutlich öffentlich sichtbar gemacht.

6.   Dauer

Für die Durchführung des Projekts ist ein Zeitrahmen von 36 Monaten vorgesehen.

7.   Allgemeiner Aufbau

Die technische Durchführung des Projekts wird durch den OAS/CICTE im Rahmen seines für die Umsetzung der Resolution 1540 (2004) eingerichteten Programms erfolgen.

8.   Partner

Der OAS/CICTE wird das Projekt in Partnerschaft mit den nationalen Behörden in den Empfängerländern und in Zusammenarbeit mit strategischen Partnern durchführen.

9.   Berichterstattung

Für eine angemessene und rasche Überwachung und Bewertung werden vierteljährlich Berichte über die erzielten Fortschritte und den Finanzstatus vorgelegt, und der OAS/CICTE wird eng mit dem Geber Kontakt halten.