29.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 308/95


BESCHLUSS (EU) 2019/1987 DES RATES

vom 25. November 2019

über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrats im Hinblick auf Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl zu vertretenden Standpunkt

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Internationale Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1892 des Rates (1) am 18. November 2016 am Sitz der Vereinten Nationen in New York vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet. Das Übereinkommen trat gemäß seinem Artikel 31 Absatz 2 am 1. Januar 2017 vorläufig in Kraft.

(2)

Das Übereinkommen wurde am 17. Mai 2019 durch den Beschluss (EU) 2019/848 des Rates (2) geschlossen.

(3)

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Übereinkommens ist vorgesehen, dass der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrats (im Folgenden „Rat der Mitglieder“) Beschlüsse fasst, durch die Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl geändert werden.

(4)

Auf seiner 110. Tagung vom 25. bis zum 29. November 2019 ist vorgesehen, dass der Rat der Mitglieder einen Beschluss annimmt, durch den Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl geändert werden (im Folgenden „Änderungsbeschluss“).

(5)

Es ist zweckmäßig, den im Rat der Mitglieder im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der anzunehmende Änderungsbeschluss für die Union im internationalen Handel mit den anderen Mitgliedern des Internationalen Olivenrats (IOR) rechtliche Wirkung haben wird und geeignet sein wird, den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union, nämlich derjenigen über Vermarktungsnormen, die von der Kommission gemäß Artikel 75 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) erlassen wurden, maßgeblich zu beeinflussen.

(6)

Der vom Rat der Mitglieder zu erlassende Änderungsbeschluss betrifft die Berichtigung redaktioneller Fehler in den Abschnitten zu Reinheitskriterien und Qualitätskriterien sowie die Aufnahme eines neuen Entscheidungsbaums für Lampantöl. Der Änderungsbeschluss wurde ausführlich von wissenschaftlichen und technischen Olivenöl-Sachverständigen der Kommission und der Mitgliedstaaten erörtert. Er wird zur internationalen Angleichung der Normen für Olivenöl beitragen und einen Rahmen bilden, der einen fairen Wettbewerb beim Handel mit Erzeugnissen des Olivenölsektors gewährleistet. Der Änderungsbeschluss sollte daher unterstützt werden, und infolgedessen werden Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission (4) erforderlich sein.

(7)

Falls die Annahme des Änderungsbeschlusses durch den Rat der Mitglieder auf der 110. Tagung zurückgestellt wird, da einige Mitglieder außerstande sind, ihre Zustimmung zu erteilen, sollte der im Anhang dieses Beschlusses festgelegte Standpunkt im Namen der Union im Rahmen eines möglichen Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder durch Schriftwechsel gemäß Artikel 10 Absatz 6 des Übereinkommens vertreten werden. Das Verfahren zur Annahme von Beschlüssen durch Schriftwechsel sollte vor der nächsten ordentlichen Tagung des Rates der Mitglieder im Juni 2020 eingeleitet werden.

(8)

Zur Wahrung der Interessen der Union sollten die Vertreter der Union im Rat der Mitglieder die Befugnis erhalten, auf der 110. Tagung des Rates der Mitglieder zu beantragen, dass die Annahme dieses Änderungsbeschlusses zurückgestellt wird, wenn vor oder während dieser Tagung neue wissenschaftliche oder technische Informationen vorgelegt werden, die die Relevanz des im Namen der Union zu vertretenden Standpunkts beeinflussen könnten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rat der Mitglieder auf dessen 110. Tagung vom 25. bis 29. November 2019 oder im Rahmen eines vor dessen nächster ordentlicher Tagung im Juni 2020 einzuleitenden Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder durch Schriftwechsel im Hinblick auf Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl zu vertreten ist, ist im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Falls vor oder während der 110. Tagung des Rates der Mitglieder neue wissenschaftliche oder technische Informationen vorgelegt werden, die den Standpunkt gemäß Artikel 1 beeinflussen könnten, beantragt die Union, dass die Annahme eines Beschlusses zur Änderung von Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl durch den Rat der Mitglieder zurückgestellt wird, bis der Standpunkt der Union auf Grundlage der neuen Informationen festgelegt ist.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 25. November 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Beschluss (EU) 2016/1892 des Rates vom 10. Oktober 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (ABl. L 293 vom 28.10.2016, S. 2).

(2)  Beschluss (EU) 2019/848 des Rates vom 17. Mai 2019 über den Abschluss des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven im Namen der Europäischen Union (ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 1).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671).

(4)  Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission vom 11. Juli 1991 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung (ABl. L 248 vom 5.9.1991, S. 1).


ANHANG

Die Union unterstützt auf der 110. Tagung des Rates der Mitglieder vom 25. bis zum 29. November 2019 oder im Rahmen eines vor dessen nächster ordentlicher Tagung im Juni 2020 einzuleitenden Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder durch Schriftwechsel die Überarbeitung der Handelsnorm COI/T.15/NC Nr. 3/Rev. 13 für Olivenöl und Oliventresteröl. Bei dieser Überarbeitung werden redaktionelle Fehler in den Abschnitten zu Reinheitskriterien und Qualitätskriterien korrigiert und ein neuer Entscheidungsbaum für Lampantöl aufgenommen.

Technische Anpassungen anderer Verfahren oder Dokumente des IOR können von den Vertretern der Union im Rat der Mitglieder ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden, sofern sich diese technischen Änderungen aus der in Absatz 1 genannten Überarbeitung ergeben.