8.10.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 257/47


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/1680 DER KOMMISSION

vom 7. Oktober 2019

zur Berichtigung der tschechischen Sprachfassung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

gestützt auf die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (2), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 10,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die tschechische Sprachfassung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 der Kommission (3) ist in Artikel 1 zweiter Absatz und in Artikel 2 fehlerhaft, was die Frage betrifft, ob und in welchem Ausmaß bei einer Maschine, die nach den in Anhang II und III dieses Beschlusses aufgeführten harmonisierten Normen hergestellt worden ist, davon auszugehen ist, dass sie die relevanten grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2006/42/EG erfüllt.

(2)

Die tschechische Sprachfassung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 7. Oktober 2019

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12.

(2)  ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 24.

(3)  Durchführungsbeschluss (EU) 2019/436 der Kommission vom 18. März 2019 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 75 vom 19.3.2019, S. 108).