7.10.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 256/10 |
BESCHLUSS (GASP) 2019/1672 DES RATES
vom 4. Oktober 2019
über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 27. Dezember 2017 unterbreitete das Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste (UNOPS) einen Vorschlag zur Verlängerung der Tätigkeit des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen (UNVIM) um ein weiteres Jahr bis März 2019 und zur Stärkung dieser Tätigkeit, und zwar insbesondere durch eine weitere Beschleunigung des Abfertigungsverfahrens für gewerbliche Fracht und die Verbesserung der Möglichkeiten des UNVIM, zusätzliches Personal und zusätzliche Mittel in den betreffenden Häfen einzusetzen. |
(2) |
Am 3. April 2017 und am 25. Juni 2018 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er darauf hinwies, wie wichtig es ist, die wirksame und zeitnahe Abfertigung für die gewerbliche Schifffahrt in den Häfen am Roten Meer — einschließlich dem Transport von Brennstoff — zu gewährleisten, und erklärte, dass er die Beibehaltung des UNVIM sowie die vollständige und ungehinderte Ausführung seines Mandats uneingeschränkt unterstützt. Ferner erklärte der Rat in diesen Schlussfolgerungen, eine Stärkung des UNVIM zu prüfen. |
(3) |
Auf der Grundlage des vom UNVIM am 18. September 2018 übermittelten Ersuchens hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1249 (1) angenommen. Die technische Durchführung des Beschlusses (GASP) 2018/1249 wurde dem UNOPS anvertraut und soll den UNVIM in die Lage versetzen, weiterhin seine Beobachtungs- und Inspektionsaufgaben im Einklang mit der Resolution 2216 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom zu erfüllen. |
(4) |
Am 13. Dezember 2018 schlossen die Parteien des Konflikts in Jemen das Abkommen von Stockholm, dessen Bestimmungen durch die Resolutionen 2451 (2018) und 2452 (2019) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gebilligt wurden. Am 18. Februar 2019 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, mit denen er die Annahme des Abkommens von Stockholm sowie die einstimmige Annahme der Resolutionen 2451 (2018) und 2452 (2019) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen begrüßte. Der Rat rief erneut alle Parteien auf, die Lieferung von gewerblichen Gütern, einschließlich Brennstoffe, zu erleichtern, und wies darauf hin, dass der Betrieb des Hafens von Hodeidah sowie der Häfen von Salif und Ras Issa von entscheidender Bedeutung für das Überleben von Millionen jemenitischer Bürgerinnen und Bürger ist. Der Rat wies darauf hin, dass er den UNVIM unterstützen wird, damit gewährleistet werden kann, dass gewerbliche Güter unter uneingeschränkter Achtung aller einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen weiterhin nach Jemen gelangen. |
(5) |
Am 24. Juni 2019 unterbreitete der UNVIM den Gebern einen zweiten Vorschlag für erweiterte Operationen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Abkommens von Stockholm. Der Vorschlag bezog sich auf einen Ausbau der Operationen des UNVIM für den Zeitraum von Oktober 2019 bis September 2020. |
(6) |
Die Union sollte ihre Unterstützung für den UNVIM erneuern, damit er sein Mandat ausführen kann. |
(7) |
Mit der Aufsicht über die ordnungsgemäße Verwendung des finanziellen Beitrags der Union sollte die Kommission beauftragt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Die Union erneuert ihre Unterstützung für den UNVIM, damit er sein Mandat gemäß den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen — insbesondere den Resolutionen 2216 (2015), 2451 (2018) und 2452 (2019) — ausführen kann. Diese Unterstützung hat die übergeordneten Ziele, zur Wiederherstellung der ungehinderten und freien Einfuhr von Handelswaren nach Jemen beizutragen, indem ein transparentes und wirksames Abfertigungsverfahren für gewerbliche Fracht eingeführt wird, die für nicht unter der Kontrolle der Regierung Jemens stehende jemenitische Häfen bestimmt ist, und die Rolle des UNVIM bei der Durchführung der Bestimmungen des Abkommens von Stockholm zu stärken.
(2) Mit dem Projekt werden folgende Einzelziele verfolgt:
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die Steigerung der Einfuhren gewerblicher Fracht nach Jemen, indem das Abfertigungsverfahren für gewerbliche Fracht weiter beschleunigt wird und das Vertrauen der Schifffahrtsgesellschaften, dass ihre Schiffe in die Häfen von Hodeidah, Salif und Ras Issa einlaufen können, wenn diese für die Handelsschifffahrt geöffnet werden, gestärkt wird; |
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die Verbesserung der Fähigkeit des UNVIM zu Einsätzen in den Häfen von Hodeidah, Salif und Ras Issa entsprechend dem Abkommen von Stockholm und den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. |
(3) Die Union leistet durch den vorliegenden Beschluss einen Beitrag zu den mit der Stärkung des UNVIM verbundenen Kosten und trägt somit dazu bei, auf die Bedürfnisse der jemenitischen Bevölkerung im Rahmen einer umfassenderen humanitären Strategie einzugehen.
Eine ausführliche Beschreibung der Tätigkeiten im Rahmen des Projekts ist im Anhang enthalten.
Artikel 2
(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") verantwortlich.
(2) Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten obliegt dem UNOPS. Es nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Dazu trifft der Hohe Vertreter die erforderlichen Vereinbarungen mit dem UNOPS.
Artikel 3
(1) Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts beträgt 4 458 333 EUR.
(2) Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben. Hierzu schließt sie eine Beitragsvereinbarung mit dem UNOPS ab. In der Beitragsvereinbarung ist festzuhalten, dass das UNOPS zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union öffentliche Beachtung zuteilwird.
(4) Die Kommission bemüht sich darum, die in Absatz 3 genannte Beitragsvereinbarung so bald wie möglich nach der Annahme dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwa dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem diese Beitragsvereinbarung geschlossen wird.
Artikel 4
(1) Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat durch regelmäßige, vom UNVIM erstellte Berichte über die Durchführung dieses Beschlusses, einschließlich durch Berichte über die monatlichen Sitzungen des UNVIM-Lenkungsausschusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für eine Bewertung durch den Rat.
(2) Die Kommission stellt dem Rat Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts bereit.
Artikel 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Oktober 2019.
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 12 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Beitragsvereinbarung zwischen der Kommission und dem UNOPS.
Geschehen zu Straßburg am 4. Oktober 2019.
Im Namen des Rates
Der Präsident
K. MIKKONEN
(1) Beschluss (GASP) 2018/1249 des Rates vom 18. September 2018 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen (ABl. L 235 vom 19.9.2018, S. 14).
ANHANG
1. Hintergrund
Der Krieg in Jemen hat die weltweit größte humanitäre Krise verursacht. In Jemen sind mehr als 24 Millionen Menschen von Hilfe in irgendeiner Form abhängig, und die Zahl der Menschen, die dort akut von Ernährungsunsicherheit betroffen sind, steigt kontinuierlich an. Die Vereinten Nationen ernähren derzeit im größten Einsatz ihrer Geschichte Monat für Monat über 10 Millionen Menschen. Die internationale Gemeinschaft wurde im Jahr 2019 ersucht, humanitäre Hilfe in Höhe von 4,2 Milliarden USD beizutragen; das ist der weltweit größte Hilfeaufruf.
In diesem Zusammenhang ist es nach wie vor von entscheidender Bedeutung, dass Handelswaren weiterhin in das Land gelangen: Die Vereinten Nationen haben die Konfliktparteien beständig aufgefordert, für die ungehinderte Einfuhr von Handelswaren, einschließlich Brennstoff, nach Jemen zu sorgen. Die Tätigkeitsaufnahme des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen (UNVIM) im Jahr 2016 sollte diese Einfuhr erleichtern und die Wirtschaft des Landes im Einklang mit der Resolution 2216 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wiederbeleben.
Der UNVIM hat seine Hauptoperationsbasis in Dschibuti mit vier Inspektoren, vier Teams mit Sprengstoffspürhunden, 13 Führungskräften/Fachkräften und bis zu sieben vom Vereinigten Königreich abgeordneten Personen errichtet und ist nun auch in Dschidda (zwei Beobachter), im Hafen "King Abdullah Port" (zwei Beobachter werden noch eingestellt) und in Hodeidah (fünf Beobachter, von denen drei bereits eingestellt wurden) präsent. Der UNVIM wurde genutzt, um eine Beziehung zwischen den Vereinten Nationen (Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste (UNOPS)) und der von Saudi-Arabien angeführten Koalition sowie der Regierung Jemens zu entwickeln. Während der Projektdauer wurden mehrere Treffen mit Reedereien veranstaltet, um das Vertrauen und die Berechenbarkeit für die mit Jemen Handel treibenden Ausführer zu erhöhen.
Die Union beschloss, den UNVIM zu unterstützen und erließ hierzu am 18. September 2018 den Beschluss (GASP) 2018/1249 des Rates. Dies erfolgte aufgrund wiederholter Aufrufe seitens der Union, in denen betont wurde, wie wichtig eine wirksame und zeitnahe Abfertigung des gewerblichen Seeverkehrs ist. Die Unterstützung der Union für den UNVIM durch eine EU-Stabilisierungsmaßnahme auf der Grundlage des Artikels 28 EUV ermöglichte es der Union, an den monatlichen Tagungen des Lenkungsausschuss des Mechanismus — in denen auch die Regierung Jemens und die von Saudi‐Arabien angeführte Koalition vertreten sind — teilzunehmen, eine Arbeitsbeziehung mit der von Saudi-Arabien geführten Koalition und der Regierung Jemens aufzubauen, ihre Abstimmung mit anderen Gebern (insbesondere dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten) zu vertiefen und die Sichtbarkeit der Union hinsichtlich ihrer Unterstützung für den von den Vereinten Nationen geführten Prozess in Jemen zu erhöhen.
Die Konfliktparteien haben das Abkommen von Stockholm unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2018 unterzeichnet. Sie einigten sich auf eine "führende Rolle der Vereinten Nationen bei der Unterstützung des Verbands der jemenitischen Häfen am Roten Meer bei der Verwaltung und bei Inspektionen in den Häfen von Hodeidah, Salif und Ras Issa, um eine verstärkte Überwachung seitens des UNVIM in den Häfen von Hodeidah, Salif und Ras Issa vorzusehen". Der UNVIM ist daher nach wie vor ein wesentliches Element des Plans des Sondergesandten der Vereinten Nationen für die Umsetzung der Bestimmungen des Abkommens von Stockholm.
Die Fortschritte in diesem Bereich wurden vom Büro des Sondergesandten der Vereinten Nationen als wesentliche Voraussetzung dafür erachtet, dass zu politischen Konsultationen zwischen den Parteien übergegangen werden kann. Der UNVIM hat am 25. Februar 2019 mit der Entsendung von Beobachtern zum Hafen von Hodeidah begonnen, und hat Gespräche mit der Hafenverwaltung über die Festlegung der Tätigkeiten des UNVIM geführt. In diese Gespräche wurde die Mission der Vereinten Nationen zur Unterstützung des Hodeidah-Abkommens (UNMHA) einbezogen. Der UNVIM benötigt nun weitere Unterstützung für seine Einsätze sowie für sein Tätigwerden in den Häfen am Roten Meer.
2. UNVIM-Inspektions- und Verifikationsverfahren
Derzeit gelten die Standardeinsatzverfahren der UNVIM i) für alle Schiffe über 100 MT, die für jemenitische Häfen bestimmt sind, die nicht unter der Kontrolle der Regierung Jemens stehen, sowie für alle Schiffe, die von in Jemen ansässigen Unternehmen oder staatlichen Stellen erworbene Handelswaren befördern, die zum Verkauf in Jemen bestimmt sind, und ii) für die bilaterale Hilfe aus Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die nicht über Organisationen, Fonds und Programme der Vereinten Nationen oder eine anerkannte internationale humanitäre Organisation bereitgestellt wird.
Das Verifikationsverfahren beginnt, wenn eine Schifffahrtsgesellschaft online unter www.vimye.org einen Abfertigungsantrag einreicht, die erforderlichen Dokumente hochlädt und alle angeforderten Unterlagen an den UNVIM übermittelt. Innerhalb von 48 Stunden überprüft der UNVIM die Unterlagen und sendet eine Benachrichtigung an die externen Partner, wie z. B. die Zelle für Evakuierungsoperationen und humanitäre Einsätze (EHOC) der Koalitionsstreitkräfte. Der UNVIM entscheidet dann auf der Grundlage seines eigenen Verfahrens, einschließlich aufgrund von Abweichungen in den erhaltenen Unterlagen, nicht deklarierten Hafenanläufen, verdächtigen Schiffsbewegungen, Abschaltung des automatischen Schiffsidentifizierungssystems (AIS) für mehr als vier Stunden, und von Rückmeldungen externer Partner, ob eine Inspektion des Schiffs erfolgt oder nicht. Schiffsinspektionen werden entweder im Hafen in Hoheitsgewässern oder auf See in internationalen Gewässern durchgeführt.
Die Abfertigungsbescheinigung wird dann entweder erteilt oder verweigert (d. h. annulliert, abgelehnt oder widerrufen). Im Fall eines abgefertigten Schiffs überwacht der UNVIM weiterhin dessen Bewegungen über das AIS, einschließlich der Durchfahrt zum Haltebereich der Koalition, Bewegungen vom Haltebereich zum Ankergebiet und Bewegungen vom Ankergebiet zum Liegeplatz für die Entladung. Die Beobachtung durch den UNVIM endet, sobald das abgefertigte Schiff nach Entladung seiner Fracht die jemenitischen Seehäfen am Roten Meer verlässt und aus dem Hafen ausläuft. Während des gesamten Verfahrens steht der UNVIM in engem Kontakt mit den Schifffahrtsgesellschaften und dem Kapitän der Schiffe und spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung aller Probleme, denen das Schiffe auf See begegnet, einschließlich der Vertretung gegenüber der EHOC und der Koalition. Die Erleichterung des gesamten Abfertigungsprozesses durch den UNVIM und die ständige Kommunikation mit den Schifffahrtsgesellschaften ist entscheidend, um das Vertrauen der internationalen Schifffahrtslinien aufrechtzuerhalten und somit gewerbliche Einfuhren für die Mehrheit der jemenitischen Bevölkerung trotz des anhaltenden Konflikts sicherzustellen.
Der UNVIM war auch bestrebt, die Bedenken der internationalen Schifffahrtsbranche durch vierteljährliche Treffen mit ihren Vertretern auszuräumen, um sicherzustellen, dass die Schwierigkeiten und Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, richtig verstanden und angegangen werden.
3. Übergeordnete Ziele
Damit der UNVIM sein Mandat ungehindert ausführen kann, wird mit dieser EU-Maßnahme das übergeordnete Ziel verfolgt, zur Erleichterung einer ungehinderten Einfuhr von Handelswaren nach Jemen beizutragen, indem ein transparentes und wirksames Abfertigungsverfahren für gewerbliche Fracht eingeführt wird, die für nicht unter der Kontrolle der Regierung Jemens stehende jemenitische Häfen bestimmt ist. Dies umfasst derzeit entsprechend dem Abkommen von Stockholm den Einsatz des UNVIM in den Seehäfen von Hodeidah, Salif und Ras Issa.
Es werden folgende Einzelziele der EU-Stabilisierungsmaßnahme verfolgt:
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die Steigerung der Einfuhr gewerblicher Fracht nach Jemen, indem das Abfertigungsverfahren für gewerbliche Fracht beschleunigt wird und das Vertrauen der Schifffahrtsgesellschaften wiederhergestellt wird; |
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die Erhöhung der Fähigkeit des UNVIM, Personal und Ressourcen in der Region und insbesondere in Hodeidah, Salif und Ras Issa gemäß den Bestimmungen des Abkommens von Stockholm einzusetzen. |
Sollte sich das Mandat oder der Bedarf des UNVIM dergestalt ändern, dass die Angemessenheit oder die Relevanz des Projekts in Bezug auf die Erreichung der vorgenannten Ziele infrage gestellt ist, so wird der Beitrag der Union entsprechend neu bewertet.
4. Beschreibung der Tätigkeiten
Das UNOPS wird für die technische Durchführung des Projekts verantwortlich sein.
Tätigkeit 1: Erhöhung der Anzahl der UNVIM-Personalangehörigen.
Die Zahl der Einsatzkräfte soll in einem ersten Schritt auf insgesamt neun erhöht werden, mit der Option, diese Zahl zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu erhöhen.
Diese neun Einsatzkräfte werden sein:
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sieben Personalangehörige des UNVIM, die in Hodeidah eingesetzt werden sollen: ein Koordinierungsbeamter, ein Sicherheitsberater, ein Beobachter, eine Scannerbedienungskraft, ein Protokoll- und Einsatzassistent, ein lokaler Sicherheitsassistent sowie ein Verwaltungsassistent in Hodeidah; |
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zwei Beobachter, von denen einer in Salif und der andere in Ras Issa eingesetzt werden soll. Diese Kapazitätssteigerung würde es dem UNVIM ermöglichen, in den Häfen am Roten Meer wirksam tätig zu werden. |
Darüber hinaus werden auch die Mittel für das zur Durchführung der EU-Stabilisierungsmaßnahme erforderliche unterstützende Verwaltungspersonal (Finanzbeauftragter, Beschaffungsbeauftragter usw.) bereitgestellt.
Folgende Tätigkeiten sind geplant:
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Das UNOPS wird die neuen Beobachter, Inspektoren und Beauftragte im Einklang mit seinen Einstellungsvorschriften und ‐verfahren einstellen; |
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Das UNOPS wird den EAD im Voraus über zu besetzende Stellen unterrichten. |
Dauer: gesamte Projektlaufzeit.
Tätigkeit 2: Anmietung eines Teils des Hafens von Dschibuti und Anmietung eines Büros in Sanaa. Die Union wird weiterhin die Miete für die Hafenanlagen finanzieren, um einen ständigen Standort für die Durchführung von Inspektionen zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Union die Mittel für die Miete für das Büro in Sanaa bereitstellen, das als vorläufiger Standort für das UNVIM-Personal zwecks Unterhaltung der Verbindung von und nach Hodeidah und Dschibuti dient.
Dauer: gesamte Projektlaufzeit.
Tätigkeit 3: Anschaffung von zusätzlicher Inspektionsausrüstung. Der UNVIM wird zusätzliche Inspektionsausrüstung (z. B. Scanner) erwerben, die für die Durchführung der EU-Stabilisierungsmaßnahme erforderlich ist. Dies wird die zügige Inspektion von Schiffen im Hafen von Dschibuti und in internationalen Gewässern erleichtern.
Folgende Tätigkeiten sind geplant:
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Derzeit werden die technischen Spezifikationen ausgearbeitet; |
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entsprechend den UNOPS-Vergabeverfahren wird eine internationale Ausschreibung für Lieferungen veröffentlicht und ein Auftrag vergeben; |
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Lieferung der Ausrüstung und Schulung des betreffenden Personals. |
Dauer: erster bis einschließlich vierter Monat der Projektlaufzeit. Nach Abschluss des Projekts werden die Geräte im Einklang mit dem Vertrag, der mit der Europäischen Kommission geschlossen wurde, veräußert.
Tätigkeit 4: Verbesserung der Sicherheit des UNVIM. Diese Tätigkeit wird darauf ausgerichtet sein, sicherzustellen, dass die Einsätze des UNVIM in den Häfen am Roten Meer die entsprechenden Sicherheitsanforderungen erfüllen und die Arbeit des UNVIM ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Folgende Tätigkeiten sind geplant:
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Derzeit werden die technischen Spezifikationen ausgearbeitet; |
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entsprechend den UNOPS-Vergabeverfahren wird eine internationale Ausschreibung für Lieferungen veröffentlicht und ein Auftrag vergeben; |
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Lieferung der Ausrüstung und Schulung des betreffenden Personals. |
Dauer: erster bis einschließlich vierter Monat der Projektlaufzeit. Nach Abschluss des Projekts werden die Geräte im Einklang mit dem Vertrag, der mit der Europäischen Kommission geschlossen wurde, veräußert.
Tätigkeit 5: Projektdurchführung. Das UNOPS übernimmt die Aufsicht über die Programmverwaltung. Zu dieser Aufsicht gehören die Festlegung von Zwischenzielen, interne Überprüfungen, die Aufsicht über Vertragsvereinbarungen und die Finanzverwaltung. Die voraussichtliche Tätigkeiten umfassen:
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Beschaffung externer Dienstleistungen oder eine Vereinbarung über besondere Dienstleistungen zur technischen Unterstützung bei der Durchführung des Projekts; |
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Finanz- und Vertragsverwaltung der Dienstleistungen, die das UNOPS an Dritte vergibt. |
Dauer: gesamte Projektlaufzeit.
5. Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass durch die Verstärkung der operativen UNVIM-Tätigkeiten im Rahmen des Projekts folgende Ergebnissen erzielt werden:
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Unterbindung der Einfuhr verbotener Waren in die jemenitischen Seehäfen am Roten Meer; |
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Erleichterung der Einfuhr von Handelswaren in die jemenitischen Seehäfen am Roten Meer; |
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Unterstützung des Verbands der jemenitischen Häfen am Roten Meer bei der Verwaltung und den Inspektionen des Betriebs der Häfen von Hodeidah, Salif und Ras Issa; |
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Aufbau von Vertrauen in der internationalen Schifffahrtsbranche durch Einführung eines transparenten und effizienten Verfahrens für die Einfuhr von Handelswaren in die jemenitischen Seehäfen am Roten Meer ungeachtet des derzeitigen Konflikts; |
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Unterstützung der Regierung Jemens bei der Versorgung der Bevölkerung mit grundlegenden Gütern, die humanitäre Hilfsorganisationen und lokale Quellen nicht in vollem Umfang sicherstellen können. |
6. Voraussichtliche Laufzeit
Die geplante Dauer des Projekts beträgt 12 Monate. Es wird eine entsprechende Beitragsvereinbarung zwischen der Kommission und dem UNOPS unterzeichnet werden.
7. Außenwirkung der Union
Das UNOPS ist für die technische Durchführung des Projekts verantwortlich und wird dafür sorgen, dass die finanzielle Hilfe der Union gebührend wahrgenommen wird, beispielsweise in ihren Berichten, bei Veranstaltungen und bei Sitzungen. Alle UNVIM-Unterlagen werden die Flagge der Europäischen Union tragen. Der UNVIM/das UNOPS wird bei allen Ausrüstungen, die mit EU‐Mitteln beschafft wurden und bei denen es sich nicht um Verbrauchsmaterial handelt, für angemessene Sichtbarkeit der Union sorgen, auch indem es das Logo der EU darauf anbringt. Wenn dies die Vorrechte und Befreiungen des UNOPS oder die Sicherheit seines Personals oder der Endbegünstigten gefährden könnte, werden geeignete alternative Vorkehrungen getroffen.
8. Beteiligung der EU am UNVIM-Lenkungsausschuss
Dem UNVIM-Lenkungsausschuss gehören das Königreich Saudi-Arabien (vertreten durch die EHOC und Verteidigungsministerium), die Vereinigten Arabischen Emirate, die Regierung Jemens (vertreten durch einen UNVIM-Verbindungsbeamten mit Sitz in Dschibuti und einen Vertreter des Verkehrsministeriums), das UNOPS und das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten an. Wie die Vereinigten Staaten, die Niederlande und das Vereinigte Königreich, die in ihrer Eigenschaft als UNVIM-Geber Beobachterstatus in diesem Gremium haben, wird die Union weiterhin an den monatlichen Sitzungen des UNVIM-Lenkungsausschusses teilnehmen.
9. Berichterstattung
Der UNVIM/das UNOPS werden dem EAD monatlich über die Fortschritte bei dem Projekt berichten. Diese Berichte werden an das zuständige Ratsgremium weitergegeben.
Der EAD wird dem zuständigen Ratsgremium über die monatlichen Sitzungen des UNVIM‐Lenkungsausschusses Bericht erstatten.
Der UNVIM/das UNOPS werden dem zuständigen Ratsgremium vierteljährlich direkt in Brüssel Bericht erstatten.
Der UNVIM/das UNOPS werden innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Durchführungszeitraums einen abschließenden Verlaufs- und Finanzbericht vorlegen.