17.7.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 191/9 |
BESCHLUSS (GASP) 2019/1210 DES RATES
vom 15. Juli 2019
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 27. Mai 2016 den Beschluss (GASP) 2016/849 (1) über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea angenommen. |
(2) |
Gemäß Artikel 36 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2016/849 hat der Rat die Liste der benannten Personen und Einrichtungen in den Anhängen II, III, V und VI des genannten Beschlusses überprüft. |
(3) |
Eine Person, die sowohl in Anhang I als auch in Anhang II aufgeführt war, sollte von der Liste in Anhang II gestrichen werden. Der Eintrag zu einer in Anhang III aufgeführten Einrichtung sollte aktualisiert werden. |
(4) |
Der Beschluss (GASP) 2016/849 sollte entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Anhänge II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2019.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
F. MOGHERINI
(1) Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79).
ANHANG
Der Beschluss (GASP) 2016/849 wird wie folgt geändert:
1. |
In Anhang II Teil I wird der Abschnitt A („Personen“) wie folgt geändert:
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2. |
In Anhang III Abschnitt B („Einrichtungen“) erhält der Eintrag zu folgenden Einrichtung folgende Fassung:
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