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8.7.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 182/41 |
BESCHLUSS (GASP) 2019/1164 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 2. Juli 2019
zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (EU BAM Rafah/1/2019)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP des Rates vom 25. November 2005 zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Nach Artikel 10 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, die geeigneten Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters. |
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(2) |
Das PSK hat am 8. Dezember 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2430 (2) angenommen, mit dem Herr Günther FREISLEBEN für den Zeitraum vom 4. Dezember 2017 bis zum 30. Juni 2018 zum Missionsleiter der EU BAM Rafah ernannt wurde. |
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(3) |
Am 3. Juli 2018 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2018/1004 (3) erlassen, mit dem das Mandat von Herrn Günther FREISLEBEN als Missionsleiter der EU BAM Rafah vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 verlängert wurde. |
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(4) |
Der Rat hat am 28. Juni 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1115 (4) erlassen, mit dem das Mandat der EU BAM Rafah vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 verlängert wurde. |
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(5) |
Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Günther FREISLEBEN als Missionsleiter der EU BAM Rafah vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Mandat von Herrn Günther FREISLEBEN als Missionsleiter der EU BAM Rafah wird vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 2. Juli 2019.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Die Vorsitzende
S. FROM-EMMESBERGER
(1) ABl. L 327 vom 14.12.2005, S. 28.
(2) Beschluss (GASP) 2017/2430 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 8. Dezember 2017 über die Ernennung des Missionsleiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (EU BAM Rafah/2/2017) (ABl. L 344 vom 23.12.2017, S. 9).
(3) Beschluss (GASP) 2018/1004 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 3. Juli 2018 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (EU BAM Rafah/1/2018) (ABl. L 180 vom 17.7.2018, S. 22).
(4) Beschluss (GASP) 2019/1115 des Rates vom 28. Juni 2019 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (ABl. L 176 vom 1.7.2019, S. 6).