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4.6.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 145/19 |
BESCHLUSS (GASP) 2019/908 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 29. Mai 2019
zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (*1) (EULEX KOSOVO) (EULEX KOSOVO/1/2019)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP des Rates vom 4. Februar 2008 über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Nach Artikel 12 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse über die politische Kontrolle und strategische Leitung der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO), einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters, zu fassen. |
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(2) |
Am 8. Juni 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/856 (2) zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP und zur Verlängerung der EULEX KOSOVO bis zum 14. Juni 2020 angenommen. |
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(3) |
Das PSK hat am 20. Juli 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1207 (3) angenommen, mit dem Frau Alexandra PAPADOPOULOU für den Zeitraum vom 1. September 2016 bis zum 14. Juni 2017 zur Missionsleiterin der EULEX KOSOVO ernannt wurde. |
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(4) |
Am 13. Juni 2017 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2017/1012 (4) angenommen, mit dem das Mandat von Frau Alexandra PAPADOPOULOU als Missionsleiterin der EULEX KOSOVO für den Zeitraum vom 15. Juni 2017 bis zum 14. Juni 2018 verlängert wurde. |
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(5) |
Am 5. Juni 2018 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2018/869 (5) angenommen, mit dem das Mandat von Frau Alexandra PAPADOPOULOU als Missionsleiterin der EULEX KOSOVO für den Zeitraum vom 15. Juni 2018 bis zum 14. Juni 2019 verlängert wurde. |
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(6) |
Am 10. Mai 2019 hat die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vorgeschlagen, das Mandat von Frau Alexandra PAPADOPOULOU als Missionsleiterin der EULEX KOSOVO für den Zeitraum vom 15. Juni 2019 bis zum 31. Dezember 2019 zu verlängern — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Mandat von Frau Alexandra PAPADOPOULOU als Missionsleiterin der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) wird für den Zeitraum vom 15. Juni 2019 bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 29. Mai 2019.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Die Vorsitzende
S. FROM-EMMESBERGER
(*1) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
(1) ABl. L 42 vom 16.2.2008, S. 92.
(2) Beschluss (GASP) 2018/856 des Rates vom 8. Juni 2018 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) (ABl. L 146 vom 11.6.2018, S. 5).
(3) Beschluss (GASP) 2016/1207 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 20. Juli 2016 zur Ernennung des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO (EULEX KOSOVO/1/2016) (ABl. L 198 vom 23.7.2016, S. 49).
(4) Beschluss (GASP) 2017/1012 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 13. Juni 2017 zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO (EULEX KOSOVO/1/2017) (ABl. L 153 vom 16.6.2017, S. 27).
(5) Beschluss (GASP) 2018/869 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 5. Juni 2018 zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) (EULEX KOSOVO/1/2018) (ABl. L 149 vom 14.6.2018, S. 24).